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Heirat mit einer Paraguayerin (Gelesen: 6.644 mal)
pitty
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Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.12.2004 um 17:27:52
 
Ich bin neu hier in diesem Forum und möchte erst einmal meine Verlobte und mich vorstellen, bevor ich zu meinem Anliegen komme. 

Meine Verlobte, eine Staatsbürgerin Paraguays (PY), ist 25, hat 2 minderjährige Söhne aus ihrer letzten Beziehung, war nie verheiratet, besitzt 2 kleine Geschäfte in PY und lebt ganz gut von den Einnahmen daraus, wenn man bedenkt, dass ein Arbeiter dort i.d.R. ca. 300-500US$ mtl. verdient. Ihre Großfamilie lebt in ihrer Umgebung und kümmnert sich mit um die Kinder und die Ladengeschäfte. Zudem hat sie mehrere Angestellte.

Ich bin 33, Ausländer, als asylberechtigter anerkannt und lebe seit 25 Jahren in D. Hier in D habe ich auch meine gesamte Schullaufbahn absolviert, mein Abitur gemacht, eine kaufmänische Ausbildung abgeschlossen, Wirtschaftsinformatik studiert, führe seit 6 Jahren gemeinsam mit mehreren Partnern eine IT-Dienstleistungsfirma als geschäftsführender Gesellschafter und habe mehrere Angestellte. Von meinen Eltern bin ich so erzogen worden, dass ich als Ausländer gegenüber deutschen Behörden und Ämtern immer überkorrekt sein sollte (muss), um jegliche Wahrscheinlichkeit von Ärgernissen,  Auffälligkeiten etc. von vorn herein zu vermeiden. Provokationen, Wutanfälle etc. sind sowieso generell nicht nützlich. So bin ich, was Behörden anbelangt, sicherlich "preußischer" veranlagt als manch ein Staatsdiener  Smiley. Deshalb bin ich während meines Lebens in D nie gegenüber Behörden auffällig geworden und hatte mit diesen auch nie Probleme gehabt. Ich bin nicht "reich" im monetären Sinne, kann aber relativ sorgenfrei von meinem Einkommen und Gewinn leben und habe genügend "Wohnraum". Meine SCHUFA-Akte ist nackt, ich bin nicht vorbestraft, die Steuerfahndung hat keinen Grund hinter mir her zu sein.

In diesem Jahr habe ich aus unglaublichen Zufall oder göttliche Fügung meine Verlobte hier in D kennengelernt. Sie hatte hier eine paraguayischen Freundin besucht, die mit einem Deutschen verheiratet ist. Die Bekannten haben  vor Jahren in Paraguay geheiratet, um der deutschen Bürokratie aus dem Weg zu gehen. Ich möchte jedoch hier in D heiraten und mich der "deutschen Bürokratie" stellen, wenn da nicht noch einige Dinge wären, für die ich bisher keine bzw. nur widersprüchliche Informationen finden konnte. 

Ich hatte ursprünglich einen längeren Text geschrieben und muss diesen nun aufsplitten, da die Forum-Software sich weigert, lange Postings anzunehmen. Sorry, wenn es an manchen Stellen aus dem Zusammenhang gerissen klingen sollte.

[Auschnitt aus einem längeren Text...] Ich kontaktierte total übermüdet am folgenden Tag die deutsche Botschaft in Paraguay und erhielt die Auskunft, dass für die Einreise nach D zum Zweck einer Heirat tatsächlich ein spezielles Visum erforderlich ist.  In manchen Beiträgen wird behauptet, dass solch ein Visum gar nicht existiere  ???. Für dieses heiratsvisum sind alle Unterlagen bei der Botschaft einzureichen, die das örtliche Standesamt verlangt und es ist mit einer Bearbeitung von 2-3 Monaten und mehr zu rechen. Wer hat schon mal solch ein Visum in Paraguay beantragt? Stimmt die Angabe? Was wird denn eigentlich so lange geprüft? Was passiert bei Ablehnung solch eines Visums? Auf meine Frage hin, ob dieses Visum zwingend für die Heirat erforderlich ist, sagte mir der Mitarbeiter der Botschaft: "nein". Allerdings müsste meine Ehefrau nach Ablauf der dreimonatigen Aufenthaltsdauer nach Paraguay zurückkehren und ich müsste einen Antrag auf Familien-Nachzug bei meiner örtlichen Ausländerbehörde stellen. Kann der Antrag auf Eheschließung vom Standesamt abgelehnt werden, wenn solch ein "Heiratsvisum" nicht vorliegt? Kann das OLG in NRW die Prüfung bzw. Zustimmung der Heiratsfähigkeit verweigern bzw. ablehnen, wenn das Visum nicht vorliegt? Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht? Meine Fragen zielen durchaus dahin, dieses Visum aus dem Weg zu gehen. Ich habe meine Verlobte nun über 6 Wochen nicht gesehen und es kommt mir wie eine Ewigkeit vor und ich sehne mich so sehr nach dem Februar, wenn sie wieder einreisen darf. Meine Verlobte leidet an dieser "staatlich verordneten" Trennung noch mehr als ich. Und dann noch 3 Monate und mehr mit permanenter Ungewissheit zu leben ist für uns beiden eine unvorstellbare Qual, die ich auf jeden Fall uns beiden ersparen möchte. Was passiert aber nun, wenn sie das Visum beantragt, also eine Heiratsabsicht belegt ist, sie trotzdem im Februar ohne Visum (also Touristenvisum) einreist, wir dann den Antrag auf Eheschließung stellen? Kann dieses "Vergehen" rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen und gar eine Heirat hier in D gänzlich verhindern? Droht meiner Verlobten sogar eine Abschiebung? Es ist ja in dem Fall dokumentiert, dass Sie mit Absicht einer Heirat eingereist ist.

Für die Anmeldung der Eheschließung wird von meiner Verlobten neben Pass, bzw. von einem paraguayischen Notar beglaubigten Kopie des Passes, wenn ich mit Ihrer Vollmacht die Heirat beantrage, folgende Dokumente verlangt:

- Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung (Amtsbezeichnung in PY: Certificado del Soltero)
- Einkommensnachweis (z.B. Steuerbescheinigung)
- Nachweis des Wohnsitzes

jeweils im Orginal mit einer Übersetzung von einem vom OLG zugelassenen Übersetzer. Eigentlich alles machbar, außer dass es in Paraguay kein Meldewesen im deutschen Sinne existiert (soviel ich weiß gibt es in sehr vielen Saaten kein Meldewesen). Und Steuerbescheinigung? In Paraguay gibt es so gut wie keine Steuer. Weder MwSt., Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Steuer auf sonstige Einahmen wie Miete, Pacht, Kapital etc. (nicht dass ich nun Einigen dazu animiert habe, nach PY auszuwandern :-D ).  Also i.d.R. auch keine Steuerberater, Bilanzen, Steuerbescheinigungen u.s.w. Wie soll bitte dann der Wohnsitz bzw. das Einkommen nachgewiesen werden? Vom Standesamt erhielt ich die Info, dass z.B. Telefonrechnung bzw. eidesstattliche Versicherung bei einem Notar in PY ausreichen. Hmmm, nun kommt das "preußische Monster" in mir hoch  Smiley. Alle diese Dokumente werden vom OLG geprüft und wandern sicherlich durch viele Hände, denen Einkommens- und Wohnsitznachweis in dieser Form als Beleg nicht reichen. Zu dem kommt noch, dass die die Dokumente gar nicht von der deutschen Botschaft lagalisiert werden müssen. Bei "so wenig Bürokratie" werde ich verdammt misstrauisch. Hat jemand Erfahrung diesbezgl. bzw. kennt die Dienstvorschrift (NRW), aus der vorgeht, dass die Dokumente nicht legalisiert werden müssen? Dass eidesstattliche Versicherungen ausreichen? Und für die Heirat müssen keine Urkunden bzgl. den Kindern vorgelegt werden? Einkommensnachweis und Meldebescheinigung halte ich bei genauer Überlegung wirklich für Schikane, da mir beim besten Willen der Grund nicht ersichtlich wird, wozu das überhaupt für die Heirat benötigt wird. Kennt jemand die Gründe dafür? Dass evtl. danach ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden muss, finde ich nicht schlimm. Meine Verlobte muss eh in PY noch vieles erledigen. Schöner wäre es natürlich, wenn sie direkt eine AG bekäme. Gibt es hierzu Zahlen, Erfahrungen wie oft erst ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden muss? Was kann uns passieren, wenn wir die AG bzw. Nachzug beantragen, während sie sich in D mit einem Touristenvisum aufhält? Was muss ich tun, falls der Antrag auf Nachzug bzw. AG wegen willkürlichen Vermutungen (z.B. Scheinehe) abgelehnt wird? Kann mir jemand "gute" Anwälte bzgl. Ausländerrecht im Raum Düsseldorf empfehlen? Nicht dass ich mit Kanonen auf Spatzen schießen möchte. Es ist nur im Vorfeld gut zu wissen, dass man einen fähigen Anwalt an der Hand hat, falls es hart auf hart kommt. [...]


Ich danke vorab für Eure Infos.

Liebe Grüße, Pit
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.12.2004 um 02:14:19
 
Hallo Pit,

Das Visum zur Eheschließung existiert, meine Frau hat es im Pass kleben  Zwinkernd

Zitat:
Pass, bzw. von einem paraguayischen Notar beglaubigten Kopie des Passes, wenn ich mit Ihrer Vollmacht die Heirat beantrage


Die Beglaubigungen sollte besser der Konsularbeamte der Botschaft machen.

Zitat:
Einkommensnachweis (z.B. Steuerbescheinigung)


Der dient zunächst nur zur Berechnung der Gerichtsgebühr für das OLG-Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.
Bei mir genügte unsere eigene Erklärung über das monatliche Einkommen.

Zitat:
Nachweis des Wohnsitzes


Wenn kein Meldewesen existiert, dann kann das z.B. eine Identitätskarte sein.

Viel Glück

Andreas
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 13.12.2004 um 07:55:36
 
Hallo Pitty,

das Visum zum Zwecke der Eheschließung ist nicht zwingende Voraussetzung für das standesamtliche Verfahren, einschl. des Befreiungsverfahrens beim OLG.

Allerdings kann es ausländerrechtlich durchaus ein Problem sein, mit dem "falschen" Visum die Ehe zu schließen. Dafür solltest Du die Kollegen von den ABH´s mal fragen zum Thema Familienzusammenführung.

Für die beiden Kinder deiner zukünftigen werden im Hinblick auf die Eheschließung keine Unterlagen benötigt, weil sie zunächst mal "außen vor" sind, es sei denn es wären gemeinsame Kinder.

Alles Gute

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.12.2004 um 10:33:47
 
Frage an die Experten:

Kann hier nicht § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG angewendet werden, d. h. Heirat und dann Beantragung der AE in D?

Abu
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 13.12.2004 um 10:47:46
 
@Abu,

dazu müßte Pitty Deutscher sein. § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG setzt einen Anspruch nach § 23 Abs. 1 AuslG voraus.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.12.2004 um 11:09:54
 
Zitat:
@Abu,

dazu müßte Pitty Deutscher sein. § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG setzt einen Anspruch nach § 23 Abs. 1 AuslG voraus.


Logisch. Hatte übersehen, daß er kein Deutscher ist...
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 13.12.2004 um 11:14:11
 
Hallo Pitty,

die Beantragung eines Heiratsvisums macht erst Sinn, wenn alle Voraussetzungen für die Eheschließung in D vorliegen. Wenn ihr in D heiraten wollt, führt der erste Weg zum Standesamt deines Wohnortes. Dort erfragen welche Unterlagen konkret in eurem Fall benötigt werden und diese dann besorgen.

Erst wenn der Eheschließung beim Standesamt nichts mehr im Wege steht, Heiratsvisum beantragen.

Bis dahin sind Besuchsaufenthalte selbstverständlich möglich. Staatsangehörige Paraguays benötigen dafür kein Visum.

Man kann auch während eines Besuchsaufenthalts in D heiraten, muss aber dann damit rechnen, wieder ausreisen und erst ein Visum zur FZV beantragen zu müssen.

Evtl. könnt ihr auch in PY. heiraten. Dann kann sofort Visum zur FZV beantragt werden.

Heiraten und AE für deine zukünftige Ehefrau halte ich nicht für sonderlich schwierig, ihr müßt nur etwas Geduld haben.

Probleme sehe ich eher im Hinblick auf die 2 Söhne deiner Verlobten, oder sollen die in PY bleiben?
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.12.2004 um 11:30:49
 
Hallo Pitty,

Mein Tip: Erkundige dich mal ganz genau,  was fuer eine Eheschliessung in PY noetig ist  und vergleiche den Aufwand einer Eheschliessung  in D mit dem Aufwand einer Eheschliessung in PY. Deine preussisischen Tugenden in Ehren, eine Eheschliessung im Ausland ist auch nach preussischen Recht legal und erspart dir eventuell viel Stress und Nerven.  Abgesehen davon das du mit dem Gedanken spielst deine Ehe hier in Deutschland mit dem falschen Visum zu schliessen.:nono:(Ein echter Preusse wuerde sowas niemals tuen) und damit einkalkulierst das deine Frau wieder ausreisen muss um die Familienzusammenfuehrung zu betreiben.


gruss croco
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.12.2004 um 15:20:24
 
Hola!

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Ich würde die Heirat viel lockerer sehen, wenn meiner Verlobten nicht etwas zugestoßen wäre, was ihr Bild von D prägt. Bei ihrer Einreise nach D über Frankfurt mit einem Anschlussflug zum Bestimmungsort, wurde sie vom BGS festgehalten. Die Vermutung des BGS war Absicht einer illegalen Tätigkeit in D und Verdacht der Prostitution. Es kamen wohl mehrere Dinge zusammen:

- sie sprach zu dem Zeitpunkt kaum Deutsch und nicht genügend Englisch, um sich verständlich verteidigen zu können
- ihre Freundin erwartete sie auf einen anderen Flughafen
- die Freundin war wohl nicht erreichbar
- ihre Freundin lebt in Trennung mit dem deutschen Gatten. Vielleicht wurde nur er erreicht und erzählte Unfug. Wegen der Trennungsgeschichte kam sie nach D. Ihre Freundin brauchte wohl Halt.
- sie hatte (aus Unwissenheit/Naivität) wohl nur einen einfachen Flug gebucht, da sie nicht wusste, wie lang sie hier in D bleiben würde

Sie ist zu tiefst seelisch gedemütigt worden. Ihr Pass wurde eingezogen, sie festgehalten und es dauerte wohl mehrere Tage, bis sich das alles aufklärte. Sie konnte dann ihren Pass bei der örtlichen ABH abholen. Das war ihre "Begrüßung" in D. Auch durch ihre Freundin weiß sie, dass D für Paraguayer nicht unbedingt das Paradies ist, wenn sie nicht Fußballprofis bei Bayern München oder Werder sind. Es wandern glaube ich auch mehr Deutsche nach Paraguay aus als anders herum. Als ich sie auf einer Feier kennenlernte, war sie im Begriff, D so schnell wie möglich verlassen zu wollen. Wir haben uns dann mehrmals getroffen, es entwickelte zwischen uns immer mehr und ich konnte sie davon überzeugen, ihren flug umzubuchen, 7 wochen bei mir zu leben und ihr ein anderes Bild von D zu zeigen - und dass die Exekutive Gewalt in D i.d.R. dazu da ist, die Bürger zu schützen und nicht zu schikanieren. Wir passen einfach perfekt zusammen. Auch mit den Kindern unterhalte ich mich fast jeden Tag über Webcam und kann mir nicht mehr vorstellen, ohne sie zu sein. Trotzdem haben wir lange überlegt, ob wir heiraten sollten, da die Umstände nicht einfach sind. Wir haben uns entschieden. Mit allen Risiken, die jeder von uns tragen muss. Ich will aber unter allen Umständen vermeiden, dass sie in irgendeiner Form durch Behörden, Botschaften etc. noch einmal das Gefühl hat, gedemütigt zu werden. Denn dann fürchte ich, wird sie nie wieder D betreten wollen. Deswegen versuche ich, alles akribisch vorzubereiten und sie auf alle erdenklichen Eventualitäten hinzuweisen, die passieren können. Was mich wirklich sehr traurig macht und mich erschreckte ist, dass viele, die Ausländer heiraten statt eine Feier vorzubereiten in Angst leben müssen, ob der Staat die Heirat zustimmt. Dass statt Vorfreuede man in Vorzimmern von Botschaften, Notaren, Behören sitzt. Dass statt Hochzeitreise eine Abschiebung zu befürchten ist. Aber das ist eine andere Geschichte...

@ Andreas

ich war bereits beim Standesamt. Die Infos über die einzureichenden Unterlagen sind von da. Das Problem ist wohl eher, dass eine Heirat mit paraguayischer Beteiligung eine Seltenheit in D ist. Ich hatte bei der Standesbeamtin mehrfach nachgefragt, ob eine Beglaubigung durch einen Notar (wie von ihr verlangt) aureiche und ob die Unterlagen nicht legalisiert werden müssten. Sie sagte "ja", reicht aus, "nein", müssen nur von einem vom OLG zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. wg ID-Karte horche ich mal nach.

@ Abu, Brian

am 23. habe ich meinen ersten Termin zur Einbürgerung. Ich wollte nie wirklich Deutscher werden, obwohl ich seit zig Jahren einen rechtlichen Anspruch darauf habe. Die Einbürgerung war aber schon lange geplant und ist unabhängig von der geplanten Hochzeit. Habe ich euch richtig verstanden, dass ich als Ausländer gar keinen rechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung habe, sondern nur Deutsche?  explo . Zusammen mit meiner Einkommens- und Gewerbesteuer finanziere ich locker das Jahreseinkommen eines BGS-Beamten. Gar nicht zu sprechen von der USt. die meine Firma verursacht. Und dann wird mir vom Staat noch nicht mal erlaubt, eine Familie zu haben? Nur weil ich und meine Verlobte Ausländer sind? Ich könnte k*****. Ich muss eh demnächst mal mit der ABH sprechen, da ich soetwas wie "Vorabbescheinigung" gelesen habe. Aber mit der Terminvergabe ist es hier wirklich schwierig. Meinen Termin für die Einbürgerung hatte ich vor 6 Wochen beantragt.

@ Brian

Um die Genehmigung vom OLG kümmere ich mich gerade. Heiraten in Paraguay ist mein Plan B. Ich fürchte nur, dass der Aufwand des Familiennachzugs noch komplizierter wrrden wird, zumal ich gerade erfahren habe, dass ich noch nicht mal einen rechtlichen Anspruch darauf hätte... Ich denke, um das Heiratsvisum kommen wir nicht drumherum, somit auch vielleicht demütigende Interviews etc. Wichtig ist mir, dass meine Verlobte nach der Heirat jederzeit entscheiden kann, wenn sie hier oder in PY sein möchte. Also unser Lebensablauf nicht durch staatliche Einschränkung der Reisefreiheit verhindert ist. Mit den Kindern ist es komplizierter. Das weiß ich. Sie bleiben jedoch in der ersten Zeit erstmal in PY (wg. Schule, Nanny, Freunde), sollen aber sobald es geht nachkommen, sofern meine Verlobte und ich uns entschließen, längerfristig in D zu bleiben. Das wiederum hängt davon ab, wie "glatt" unsere Hochzeit behördentechnisch verläuft.

@croco

ja, um ein heiratsvisum werden wir wohl nicht drumherumkommen. Und Plan B, also Heirat im Ausland, ziehe ich erst in Betracht, wenn hier alle Stricke reißen. Trotzdem habe ich mich schon informiert, was notwendig ist Zwinkernd. Der Aufwand ist tatsächlich um einiges weniger. Aber wie gesagt, dann habe ich das Problem mit Familiennachzug...

meine "preußischen Tugenden" gegenüber deutschen Behörden entstand einfach daraus, dass ich nun mal so erzogen worden bin, in D als Ausländer bloß nicht aufzufallen und immer einen artigen "Kotau" zu machen, auch wenn ich vor Wut platzen könnte. Bei allem anderen zeige ich sonst auch mal meine Zähne, wenn es sein muss. Nicht weil ich lache Zwinkernd
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 13.12.2004 um 15:51:50
 
Hi,
so wie Du es geschildert hast, wird Deine dann-Frau sehr wohl einen Anspruch auf Familiennachzug erhalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AuslG).
Allerdings gilt dies nicht für die Kinder Deiner Frau, die dann quasi zu der Mutter nachziehen, die "nur" im Besitz einer befristeten AE sein wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #10 - 13.12.2004 um 16:14:11
 
Zitat:
Habe ich euch richtig verstanden, dass ich als Ausländer gar keinen rechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung habe, sondern nur Deutsche?  explo .

Nein. In meiner Frage, die Brian beantwortet hat, ging es nur um das Verfahren, nicht um den Nachzug an sich.

Abu
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 13.12.2004 um 16:14:41
 
@ mick

dedeutet das, dass die kinder gar nicht nachziehen können? Ich laß irgendwo davon, dass wenn ich notariell versichere, dass ich für sie sorge (und das will ich), dass ein Nachzug kein Problem ist. Oder gilt das nur für deutsche Ehemänner? Sorry dass ich etwas unstrukturiert erscheine und frage. In den letzten Tagen habe ich mich von einer Seite zur anderen geklickt und fange erst jetzt an, auch zu erfassen wo ich welche Infos "aufgesammelt" habe.
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 13.12.2004 um 18:37:26
 
Hallo Pitty,

dann wünsche ich Dir viel Glück und vor allem viel Kraft. Deine Vorstellungen respektive Dein Schutzbedürfniss gegenüber Deiner Frau sind ja sehr löblich, nur ob sich das immer so umsetzen lässt?

Meine Frau Gemahlin besitzt einen venezolanischen Pass, was glaubst Du was an jeder europäischen Grenze passiert? Grundsätzlich werden wir herausgewunken und dann geht das Procedere los. Passüberprüfung aufs genauste. Das erstreckt sich auch auf Flughäfen, nicht nur bei Reisen mit dem PKW. Meine Frau kommt sich auch desöfteren vor wie wenn es alle auf sie abgesehen haben. Und dann erkläre mal so jemanden wieso die angeblich Deutschen aus dem Osten sowie die, die nun unbedingt in die EU wollen sich mehr oder weniger alles rausnehmen können.

viele Grüße

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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