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Marokko bürgert nicht aus (Gelesen: 3.522 mal)
Nadia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Marokko bürgert nicht aus
09.12.2004 um 13:26:01
 
Hallo an alle und an das team von info4alien.de

ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit
habe aber auch einen marokkanischen Personalausweis, den ich ja für die Einreise nach Marokko brauche.
Ich habe vor kurzem in Marokko mit meinem marokkanischen Personalausweis geheiratet. Als ich dem Standesbeamten den deutschen Ausweis vorlegte, sagte er mir, dass ich trotz meiner deutschen Staatsangehörigkeit Marokkanerin bleibe, da Marokko nicht ausbürgert. Mir kam das zugute, da mir für die Heirat mit deutschen Papieren noch ein Führungszeugnis fehlte, dass ich hätte aus Deutschland beschaffen sollen und dazu fehlte mir die Zeit.
Ich sagte dem Standesbeamten, dass ich Zweifel habe ob die deutschen Behörden diese Heiratsurkunde dann anerkennen würden. Er meinte alle belgischen und niederländischen Marokkaner hätten bei ihm mit dem marokkanischen Perso geheiratet und die Heiratsurkunde wurde anerkannt. Kann ja sein, dass in diesen Ländern was anderes gilt.
Ich habe beim Standesamt hier in Deutschland angerufen. So richtig überzeugt war die Dame nicht als sie sagte, tja in Marokko gilt dann halt marokkanisches Recht. Ich sollte die Urkunde legalisieren lassen und dem Ausländeramt zwecks Familienzusammenführung vorzeigen, dann kann man erst eine Entscheidung treffen.
Aber irgendwie bin ich immer noch nicht überzeugt ob die Heiratsurkunde wegen der Staatsangehörigkeit anerkannt wird. Das macht mir jetzt richtig Bauchschmerzen.
Weiss jemand Bescheid?

Liebe Grüße

Nadia
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.12.2004 um 14:05:15
 
Zitat:
Weiss jemand Bescheid?


Hallo Nadia,

das ist zwar nur noch nebensächlich eine Frage des Staatsangehörigkeitsrechts (vielleicht Thema in ein anderes verschieben?)* aber es stimmt, dass die marokkanische StAng noch besteht.

Du bist Dopelstaaterin und mußt als solche mit den (evtl.) Nachteilen leben.

Nur fallen mir insofern keine ein, außer vielleicht die Tatsache, dass Du nach mehreren Rechten Deine Ehefähigkeit nachweisen mußt. Aber das ist kein wirklicher Nachteil, weil diese Prüfung auch stattfinden müßte, wenn du nur die deutsche Staatsangehörigkeit hättest.

Im Grunde genommen wird geprüft, ob die Vorschriften des Ortsrechts (formelle Eheschließungsvoraussetzungen) und die der jeweiligen Heimatrechte (materielle Eheschließungsvoraussetzungen) eingehalten worden sind.

Als Ihr in Marokko geheiratet habt, hättest Du eine Bescheinigung der deutschen Botschaft gebraucht, dass in Deutschland keine Ehehindernisse bestehen. Das wird wohl nicht verlangt worden sein, aus den oben genannten Gründen der doppelten Staatsangehörigkeit.

Ist aber kein Problem, weil das kein Ehehindernis darstellt. Am besten schreibst du mal in dem richtigen Forum (NON-Ausländerrecht), wie die Eheschließungshandlung gelaufen ist, usw., dann kann ich Dir mehr sagen.

Grüße
Ronny

* EDIT: erledigt  Zwinkernd
-ralfi-
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Ralf
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Antwort #2 - 09.12.2004 um 14:08:21
 
Zitat:
Marokko bürgert nicht aus


Hi Nadia!

Das ist ja auch der Grund dafür, dass marokkanische Einbürgerungsbewerber unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.
Aber unabhängig davon, ob du eingebürgert wurdest oder die beiden Staatsangehörigkeiten schon bei der Geburt hattest: Für die Anerkennung der marokkanischen Heiratsurkunde in Deutschland macht dies keinen Unterschied. Auch wenn du dort als "Nur-"Deutsche geheiratet hättest, wäre es trotzdem eine ausländische Urkunde, die zur Anerkennung in Deutschland einer Legalisierung bedarf. Dies hat nichts mit der Staatsangehörigkeit der Personen zu tun, die in der Urkunde stehen, sondern ausschließlich mit der Herkunft der Urkunde.

Für die Legalisierung der Urkunde muss diese der deutschen Botschaft in Marokko vorgelegt werden.

Ich habe dieses Thema mal verschoben, da es hier ja nicht primär um Staatsangehörigkeitsfragen geht.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.12.2004 um 14:37:19
 
Zitat:
Ich habe vor kurzem in Marokko mit meinem marokkanischen Personalausweis geheiratet. Als ich dem Standesbeamten den deutschen Ausweis vorlegte, sagte er mir, dass ich trotz meiner deutschen Staatsangehörigkeit Marokkanerin bleibe, da Marokko nicht ausbürgert.


Wenn jemand die Deutsche Staatsangehörigkeit und diejenige eines zweiten Staats besitzt, ist es normal, daß er/sie in dem zweiten Staat mit dem dortigen Personalausweis, Reisepass, etc. auftritt.

Diese vorherigen Postings gehen in diese Richtung:

Zitat:
Eine doppelte Staatsbürgerschaft hat nicht nur Vorteile.

Soweit ich verstanden habe (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege), gilt bei doppelter Staatsbürgerschaft das Prinzip, daß wenn Du Dich in einem der betreffenden Staaten aufhältst, Du von beiden Staaten nur als Bürger dieses Staates angesehen wirst. Bsp: Wenn Du auch die iranische Staatsangehörigkeit hättest, würdest Du solange Du Dich im Iran aufhältst sowohl vom Iran als auch von Deutschland nur als Iranerin angesehen. Praktisch heißt das, daß die Deutsche Botschaft sich für Dich nicht zuständig fühlen und Dir im Bedarfsfall keine konsularische Unterstützung gewähren würde.

Zitat:
@Abu

da hast Du prinzipiell recht, wobei ich nicht weiß, ob das völkerrechtlich irgendwo normiert ist. Ich habe das immer als "effektive" Staatsangehörigkeit kennengelernt und so weitergegeben.


Zum Thema Anerkennung der Heirat:

Zitat:
Du bist Dopelstaaterin und mußt als solche mit den (evtl.) Nachteilen leben.

Nur fallen mir insofern keine ein, außer vielleicht die Tatsache, dass Du nach mehreren Rechten Deine Ehefähigkeit nachweisen mußt. Aber das ist kein wirklicher Nachteil, weil diese Prüfung auch stattfinden müßte, wenn du nur die deutsche Staatsangehörigkeit hättest.

Im Grunde genommen wird geprüft, ob die Vorschriften des Ortsrechts (formelle Eheschließungsvoraussetzungen) und die der jeweiligen Heimatrechte (materielle Eheschließungsvoraussetzungen) eingehalten worden sind.

Als Ihr in Marokko geheiratet habt, hättest Du eine Bescheinigung der deutschen Botschaft gebraucht, dass in Deutschland keine Ehehindernisse bestehen. Das wird wohl nicht verlangt worden sein, aus den oben genannten Gründen der doppelten Staatsangehörigkeit.

Ist aber kein Problem, weil das kein Ehehindernis darstellt.


Aber theoretisch kann es passieren, daß Ehehindnernisse nach deutschen Recht, die bei einer Deutschen bereits im Rahmen der Erstellung der Konsularbescheinigung bzw. des zugrundeliegenden Ehefähigkeitszeugnisses aufgefallen wären, jetzt erst nachträglich auffallen, oder?

Abu
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.12.2004 um 15:35:13
 
Zitat:
Aber theoretisch kann es passieren, daß Ehehindnernisse nach deutschen Recht, die bei einer Deutschen bereits im Rahmen der Erstellung der Konsularbescheinigung bzw. des zugrundeliegenden Ehefähigkeitszeugnisses aufgefallen wären, jetzt erst nachträglich auffallen, oder?


Jepp Abu, das wäre drin  Zwinkernd

Und dann kämen die ärgeren Rechtsfolgen zur Anwendung.

Ronny
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Antwort #5 - 10.12.2004 um 08:38:59
 
Zitat:
Als Ihr in Marokko geheiratet habt, hättest Du eine Bescheinigung der deutschen Botschaft gebraucht, dass in Deutschland keine Ehehindernisse bestehen. Das wird wohl nicht verlangt worden sein, aus den oben genannten Gründen der doppelten Staatsangehörigkeit.

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Hallo Ralfi, Ronny, Abu

nein nach einer solchen Bescheinigung hat der Standesbeamte nicht gefragt. Die Unterlagen die ich brauchte waren Scheidungsurkunde die ich zuvor im Aussenministerium legalisiert habe, Geburtsurkunde, Attest vom Arzt und ein Ehefähigkeitszeugnis das mir das marokkanische Rathaus ausgestellt hat.
Alle Unterlagen mussten wir beim Gericht abgeben, sie wurden dort geprüft und einbehalten. Vom Gericht erhielten wir dann die Erlaubnis beim Standesamt zu heiraten. Mit dieser Erlaubnis und meiner legalisierten Scheidungsurkunde und natürlich der marokkanischen Identitätskarte habe ich geheiratet.

Was mich wundert ist wenn es klar ist dass Marokko nicht ausbürgert, warum sich der damalige Standesbeamte bei meiner ersten Heirat vor 7 Jahren wunderte dass ich einen marokkanischen Pass noch besitzte.
Ich hatte damals mit meinem marokkanischen Pass in der marokkanischen Botschaft in Deutschland geheiratet. Die deutschen Behörden konnten diese Ehe aber nicht anerkennen was mir erst im Nachhinein beim   Gespräch im Standesamt einleuchtete. Es gab ein großes Theater zwischen dem Standesamt und der marokkanischen Botschaft, da diese Ehen zwischen Marokkanern und Marokkanern mit deutscher Staatsangehörigkeit schloß. Mittlerweile ist diese Praxis in der Botschaft verboten.

Was mir noch in Erinnerung geblieben ist vom Gespräch mit dem Standesbeamten vor 7 Jahren ist, Sie sind Deutsche und haben sich nach deutschen Gesetzten zu richten. In der marokkanischen Heiratsurkunde steht ja auch die Nationalität und ich hatte Angst gehabt dass ich diesen Satz nochmal höre und die Heirat nicht anerkannt wird.

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Antwort #6 - 10.12.2004 um 09:18:28
 
Hallo Nadia,

so wie Du das geschildert hast, sehe ich da keinen Grund deine Eheschließung anzuzweifeln  Daumen hoch.

Das mit der Eheschließung in der Botschaft ist übrigens so richtig gewesen, weil Deutschland nur solche Eheschließungen in den Botschaften anerkennt, bei denen mindestens einer der Beteiligten dem Staat der Botschaft angehört und keiner Deutscher (auch Doppelstaater) ist .

Das ist eigentlich auch international so üblich bei Doppelstaatern, dass die Staatsangehörigkeit des  Staates vorgeht, in dem sich der Betreffende aufhält.

In Deinem Fall ist deswegen das Verhalten der marokkanischen Behörden voll in Ordnung, da Du auch Marokkanerin bist. Wir erwaten ja von ihnen umgekehrt das Gleiche, wenn Du hier beim Standesamt heiraten würdest.

Mach Dir keine Sorgen wegen der Anerkennung der Eheschließung  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 10.12.2004 um 10:01:06
 
Danke dir für die Antwort

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