Zitat:Ich habe vor kurzem in Marokko mit meinem marokkanischen Personalausweis geheiratet. Als ich dem Standesbeamten den deutschen Ausweis vorlegte, sagte er mir, dass ich trotz meiner deutschen Staatsangehörigkeit Marokkanerin bleibe, da Marokko nicht ausbürgert.
Wenn jemand die Deutsche Staatsangehörigkeit und diejenige eines zweiten Staats besitzt, ist es normal, daß er/sie in dem zweiten Staat mit dem dortigen Personalausweis, Reisepass, etc. auftritt.
Diese vorherigen Postings gehen in diese Richtung:
Zitat:Eine doppelte Staatsbürgerschaft hat nicht nur Vorteile.
Soweit ich verstanden habe (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege), gilt bei doppelter Staatsbürgerschaft das Prinzip, daß wenn Du Dich in einem der betreffenden Staaten aufhältst, Du von beiden Staaten nur als Bürger dieses Staates angesehen wirst. Bsp: Wenn Du auch die iranische Staatsangehörigkeit hättest, würdest Du solange Du Dich im Iran aufhältst sowohl vom Iran als auch von Deutschland nur als Iranerin angesehen. Praktisch heißt das, daß die Deutsche Botschaft sich für Dich nicht zuständig fühlen und Dir im Bedarfsfall keine konsularische Unterstützung gewähren würde.
Zitat:@Abu
da hast Du prinzipiell recht, wobei ich nicht weiß, ob das völkerrechtlich irgendwo normiert ist. Ich habe das immer als "effektive" Staatsangehörigkeit kennengelernt und so weitergegeben.
Zum Thema Anerkennung der Heirat:
Zitat:Du bist Dopelstaaterin und mußt als solche mit den (evtl.) Nachteilen leben.
Nur fallen mir insofern keine ein, außer vielleicht die Tatsache, dass Du nach mehreren Rechten Deine Ehefähigkeit nachweisen mußt. Aber das ist kein wirklicher Nachteil, weil diese Prüfung auch stattfinden müßte, wenn du nur die deutsche Staatsangehörigkeit hättest.
Im Grunde genommen wird geprüft, ob die Vorschriften des Ortsrechts (formelle Eheschließungsvoraussetzungen) und die der jeweiligen Heimatrechte (materielle Eheschließungsvoraussetzungen) eingehalten worden sind.
Als Ihr in Marokko geheiratet habt, hättest Du eine Bescheinigung der deutschen Botschaft gebraucht, dass in Deutschland keine Ehehindernisse bestehen. Das wird wohl nicht verlangt worden sein, aus den oben genannten Gründen der doppelten Staatsangehörigkeit.
Ist aber kein Problem, weil das kein Ehehindernis darstellt.
Aber theoretisch kann es passieren, daß Ehehindnernisse nach deutschen Recht, die bei einer Deutschen bereits im Rahmen der Erstellung der Konsularbescheinigung bzw. des zugrundeliegenden Ehefähigkeitszeugnisses aufgefallen wären, jetzt erst nachträglich auffallen, oder?
Abu