Wäre toll wenn mir jemand bei folgenden Fragen behilflich sein kann:
Ich lebe seit 6 Monaten mit meiner Freundin ( Ukrainerin ) zusammen. Sie hat ein Visum für den Besuch eines Sprachkurses in Deutschland, das Visum wurde bereits verlängert bis 04/2005. Danach ( 18 Monate ) ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
1. Frage: Kann man mit dieser Aufenthaltsbewilligung andere Schengener-Staaten besuchen ( Urlaub ), obwohl es sich nicht um ein Schengener-Visum handelt?
.... Ich hatte vor einigen Wochen mal bei der spanischen Bootschaft deswegen angefragt und die Info erhalten, dass sie dann ein weiteres Visum für Spanien benötigt, im Internet allerdings zwischenzeitlich gelesen, dass ein Visum für Deutschland automatisch ausreicht um ohne zusätzliches Visum einen anderen Schengener-Staat zu besuchen.
2. Frage: Ich möchte meine Freundin Anfang nächsten Jahres in Dänemark heiraten, bin mir aber wie oben erwähnt nicht sicher, ob sie mit ihrem Visum ( für Deutschland ) überhaupt nach Dänemark einreisen darf,
und falls ja, ob sie mit diesem Visum überhaupt heiraten darf, oder ob sie auch in Dänemark ( wie in Deutschland ) ein Heiratsvisum benötigt?
3. Frage: Sollte ich das mit der Heirat nicht bis zum Ablauf ihres Visums geregelt bekommen ( meine "Ex"- bzw. "Noch"-Frau "verschleppt" meine Scheidung nun schon seit über einem Jahr... ), gibt es noch eine andere Möglichkeit das Visum zu verlängern, ohne dass meine Freundin hierfür zurück in ihr Heimatland fahren muß?
Es ist laut Aussage von Freunden z. Zt. praktisch unmöglich in der Ukraine ein Visum für Deutschland zu bekommen. Aus diesem Grund möchte ich unbedingt verhindern, dass meine Freundin erstmal wieder zurück in die Ukraine muss
Vielen Dank schonmal vorab für alle Inos
Frank