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mit Sprachvisum a) heiraten b) Schengener Staaten besuchen (Gelesen: 2.422 mal)
Nachtjacke
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09.12.2004 um 18:04:10
 
Wäre toll wenn mir jemand bei folgenden Fragen behilflich sein kann:

Ich lebe seit 6 Monaten mit meiner Freundin ( Ukrainerin ) zusammen. Sie hat ein Visum für den Besuch eines Sprachkurses in Deutschland, das Visum wurde bereits verlängert bis 04/2005. Danach ( 18 Monate ) ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

1. Frage: Kann man mit dieser Aufenthaltsbewilligung andere Schengener-Staaten besuchen ( Urlaub ), obwohl es sich nicht um ein Schengener-Visum handelt?
.... Ich hatte vor einigen Wochen mal bei der spanischen Bootschaft deswegen angefragt und die Info erhalten, dass sie dann ein weiteres Visum für Spanien benötigt, im Internet allerdings zwischenzeitlich gelesen, dass ein Visum für Deutschland automatisch ausreicht um ohne zusätzliches Visum einen anderen Schengener-Staat zu besuchen.

2. Frage: Ich möchte meine Freundin Anfang nächsten Jahres in Dänemark heiraten, bin mir aber wie oben erwähnt nicht sicher, ob sie mit ihrem Visum ( für Deutschland ) überhaupt nach Dänemark einreisen darf,
und falls ja, ob sie mit diesem Visum überhaupt heiraten darf, oder ob sie auch in Dänemark ( wie in Deutschland ) ein Heiratsvisum benötigt?

3. Frage: Sollte ich das mit der Heirat nicht bis zum Ablauf ihres Visums geregelt bekommen ( meine "Ex"- bzw. "Noch"-Frau "verschleppt" meine Scheidung nun schon seit über einem Jahr... ), gibt es noch eine andere Möglichkeit das Visum zu verlängern, ohne dass meine Freundin hierfür zurück in ihr Heimatland fahren muß?
Es ist laut Aussage von Freunden z. Zt. praktisch unmöglich in der Ukraine ein Visum für Deutschland zu bekommen. Aus diesem Grund möchte ich unbedingt verhindern, dass meine Freundin erstmal wieder zurück in die Ukraine muss Griesgrämig

Vielen Dank schonmal vorab für alle Inos

Frank
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Mick
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Antwort #1 - 09.12.2004 um 19:10:44
 
Hi,
zu 1. und 2.:
Ja, sie kann mit der Bewilligung in andere Schengenstaaten reisen, also auch nach Dänemark zum heiraten.

3.
Da sehe ich keine Möglichkeit, ein Wechsel des Aufenthaltszweckes ist i.d.R. mit Bewilligung nicht möglich, mir fiele auch nicht ein, was da in Betracht zu ziehen wäre.

Allerdings ist es auch nicht richtig, dass man in der Ukraine kein Visum bekommt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Nachtjacke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.12.2004 um 10:31:40
 
vielen dank @Mick Smiley
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Clementine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.01.2005 um 19:19:39
 
Dänemark ist leider, so weit ich weiß, kein Schengen-Staat.
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Mick
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Antwort #4 - 06.01.2005 um 19:27:25
 
Zitat:
Dänemark ist leider, so weit ich weiß, kein Schengen-Staat.



Hallo Clementine,
willkommen als postendes Mitglied im Forum!

Aber: wenn Du unsicher bist, verunsicher nicht auch alle anderen. Jetzt musste ich glatt selbst nachgucken: Dänemark ist 1996 dem Abkommen von Schengen beigetreten, seit 2001 ist es dort in Kraft gesetzt. Warum fahren sonst so viele Schengenvisumsinhaber auf Kaffeefahrt (Zitat Doc) nach DK?

grin
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.01.2005 um 13:48:27
 
2. Frage: Ich möchte meine Freundin Anfang nächsten Jahres in Dänemark heiraten, bin mir aber wie oben erwähnt nicht sicher, ob sie mit ihrem Visum ( für Deutschland ) überhaupt nach Dänemark einreisen darf,
und falls ja, ob sie mit diesem Visum überhaupt heiraten darf, oder ob sie auch in Dänemark ( wie in Deutschland ) ein Heiratsvisum benötigt? 


hi,
natürlich kannst, darfst du in dänemark heiraten, vorausgesetzt, es sind die für dk erforderlichen papiere da !
das sind auch eine ganze menge !

natürlich könnt ihr auch in d heiraten, ist vielleicht sogar einfacher.

gruss

BB

btw. scheidung: gut ist eine mediation, dann läuft die scheidung sehr viel stressfreier ab !
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Rick_HH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.01.2005 um 18:40:34
 
Zitat:
Dänemark ist leider, so weit ich weiß, kein Schengen-Staat.


Schengenstaaten:

Belgien
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Spanien
Portugal.
Dänemark
Finnland
Island
Norwegen
Schweden

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dpulver
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.01.2005 um 22:44:02
 
Hallo Blackbook!

Ich bin auch in der selben Situation, habe mich aber schon tiefer in das Thema Heirat eingelesen - glaube mir: es gibt nichts einfacheres als in Dänemark zu heiraten. Man benötigt zumindest nur ein Bruchteil der Papiere als wenn man in Deutschland oder in der Ukraine/Russland heiraten möchte.

Kleiner Tipp von mir: Falls die Ausländerbehörde beim Ausstellen eines Sprachvisums und bei der Verlängerung bereits gut kooperiert hat, ist sie vielleicht auch gut dafür um bei ehrlich erklärter Sachlage ein bisschen zugunsten des Antragstellers am Rädchen zu drehen. So scheint es zumindest bei mir und ich habe die Erfahrung gemacht - ehrlich währt am längsten.

Die Ausländerbehörde kann nämlich nach der Rückkehr aus Dänemark auch noch ganz schön Steine in den Weg legen. Wenn Sie den verheirateten Visums-Missbrauch vorwirft, muss die angebetete doch erst wieder zurück ins Vaterland und mit einem Visum für Familienzusammenführung wiederkommen. Ausserdem hat die Aussländerbehörde in den nächsten Jahren auch noch ein paar Termine Bereit, bei denen man die Ehe durchleuchten lassen muss, um hoffentlich irgendwann eine generelle Aufenthaltserlaubnis zu erhaten und nicht immer nur eine zeitlich befristete.

OK - soviel mein Senf zu diesem Thema.... nichts für ungut.  Zwinkernd
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