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Bigamie (Gelesen: 7.520 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 09.12.2004 um 17:36:17
 
Zitat:
bestes bsp für die zeit von heute ist evtl die muslimische hochzeit, die (soweit ich weiß) keinerlei kraft hat, also ohne standesamt auch keine ehe.


Stimmt so nicht absolut, weil wie Anne schon richtig darstellte die Ortsform maßgebend ist.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Patricia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 09.12.2004 um 20:55:45
 
Guten Abend zusammen,

ich danke euch für die rege Anteilnahme.
:-D.
Meine Ehe ist allerdings nicht nach dem alten Recht geschlossen worden (Heirat 1994).
In  Äthiopien gibt es meines Wissens 3 Formen der Eheschließung:
standesamtlich, kirchlich und die Gewohnheitsehe (ein Paar erklärt in Anwesenheit von Zeugen, dass es die Ehe schließt- Kommt häufig vor bei arrangierten Ehen in einigen Völkern Äthiopiens). Alle 3 Formen sind unabhängig von einander gültig. Mein Ex-Mann entstammt einer gehobenen Gesellschaftsschicht und ist äthiopisch-orthodoxer Christ gewesen. In diesen Kreisen heiratet man für gewöhnlich standesamtlich und gleichzeitig kirchlich.
Nach Auskunft der Standesamtaufsicht meiner Heimatstadt wird die im Ausland geschlossene Ehe eines Ausländers anerkannt, soweit sie den Heiratsnormen des Heimatlandes entspricht. Auch wenn mein Ex-Mann in Äthiopien nur kirchlich geheiratet hätte, wäre dies eine in Deutschland als gültig anzuerkennende Ehe gewesen, da auch die kirchliche Trauung allein in Äthiopien eine gültige Eheschließung darstellt.
Was die Beschaffung von Urkunden aus Äthiopien anbelangt, sagte mir ein Kollege aus unserem Ausländeramt (ich selbst arbeite im Sozialamt unserer Stadtverwaltung), dass dies ausgesprochen schwierig ist. Dennoch ist er sehr interessiert an dem Fortgang meiner Nachforschungen und wird den Vorgang der jetzigen "Ehefrau" aus dem Bezirksamt in das zentrale Ausländeramt beordern, um sich die Sache mal genauer  anzusehen, zumal die Frau erst vor 3 Monaten eingereist ist.

Patricia




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ronny
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Antwort #17 - 10.12.2004 um 08:03:22
 
Zitat:
Meine Ehe ist allerdings nicht nach dem alten Recht geschlossen worden


Hallo Patricia,

das ist aber nicht ganz richtig, denn das EheG wurde erst 1998 abgeschafft.

Die Diskussion entzündete sich ja genau wegen dieser Schnittstelle altes EheG und neue §§ 1313 ff BGB.

Aber wie wir mittlerweile ja festgestellt hatten, sind sowohl Altfälle als auch neue nach den neuen Vorschriften über die Aufhebung der Ehe im BGB zu beurteilen.

Da steht im § 1318 unter Folgen, dass diese sich nach denen der Scheidung richten. Und die hast  Du ja selbst schon als unbillig empfunden, insbesondere dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.

Für Dich käme es wie ich schon anfangs sagte auf die Beweisbarkeit dieser Doppelehe an, und danach auf das was Anne gestern mit
Zitat:
Mal unrecherchiert und ins Unreine: ein Wideraufnahmeverfahren bezüglich des Ausspruchs über den VA - oder ein Schadensersatzverfahren mit dem Ziel der Rückübertragung der Anwartschaften, 823 II BGB, 263 StGB. Zumindest würde ich da zu stöbern anfangen

angestoßen hatte.

Zitat:
Nach Auskunft der Standesamtaufsicht meiner Heimatstadt wird die im Ausland geschlossene Ehe eines Ausländers anerkannt


Da stimme ich voll zu, soweit die am Ort geltenden gesetzlichen Regelungen und das Heimatrecht der Verlobten beachtet wurden.

(PS: Ist das noch die Koll. A.B. ? Kannst mir ja mal ne Kurzmitteilung dazu schicken  Zwinkernd)

Zitat:
Was die Beschaffung von Urkunden aus Äthiopien anbelangt


Meine Erfahrung zeigt, dass viele gar nicht mehr vorhanden sind, aber bei deinem EX habe ich Hoffnung, denn die christlichen Einrichtungen haben vielfach die Urkunden noch verwahrt.


Zitat:
Dennoch ist er sehr interessiert an dem Fortgang meiner Nachforschungen und wird den Vorgang der jetzigen "Ehefrau" aus dem Bezirksamt in das zentrale Ausländeramt beordern, um sich die Sache mal genauer  anzusehen, zumal die Frau erst vor 3 Monaten eingereist ist.


Diese Ehe wäre ja auch eine vernichtbare Doppelehe, da sollte doch ein anderes Interesse bestehen, aufzuklären.
Aber wie ich oben schon sagte, die Staatsanwälte habe häufig zuviel anderes zu tun, als sich um sowas zu kümmern.

Ich wünsch Dir auf alle Fälle viel Glück  Daumen hoch

Ronny





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