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Fuehrerschein (Gelesen: 2.444 mal)
Ogi
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Carpe diem


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fuehrerschein
08.12.2004 um 22:40:40
 
Hallo!  tippse

Ich soll bald nach Deutschland (Berlin) umziehen und ich braeuchte folgende Information - wie kann mein Fuehrerschein (aus Serbien) in Deutschland anerkannt werden? An wen soll ich mich da wenden  pol und wie laeuft die ganze Prozedur? Muss man noch etwas extra bezahlen?
Danke, Danke, Danke...
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.12.2004 um 22:55:56
 
Zitat:
wie laeuft die ganze Prozedur


Hi Ogi,

wenn Du die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates besitzt, darfst Du soweit ich weiß, bis zu einem Jahr mit dem fremden Führerschein (nur PKW) fahren. Danach mußt du zumindest eine Führerscheinprüfung in Deutschland machen.

Weil das Thema aber nur am Rande mitbekomme und sich ständig was ändert, empfehle ich Dir, dich auf jeden Fall bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen. Nicht dass du Schwierigkeiten mit der  pol bekommst.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.12.2004 um 07:32:16
 
Ein Griff in die Suchkiste hätte folgendes gefunden  grin

Ein link aus einem früheren Thread:

guck
klickmichan
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stefanskij
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.12.2004 um 11:37:14
 
Hallo,

schau mal hier nach:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Meine Frau, auch aus keinem Listenstaat, hat sich damals einfach bei einer Fahrschule für die Prüfungen angemeldet. Ein paar Fahrstunden hat sie auch genommen um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Die Pflichtstunden wurden ihr erlassen.

Nach bestandenen Prüfungen dann zur Führerscheinstelle, den alten ausländischen abgeben und den deutschen Führerschein bekommen.

Achtung!! Nach Fristüberschreitung (6 Monate) mit dem ausländischen Führerschein fahren gilt als fahren ohne Führerschein!!

Gruss
Stefanskij
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Gerdle
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Beiträge: 55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.12.2004 um 10:03:37
 
Hallo,
genau so wars damals bei meiner Frau auch.
Und 6Monate später wurde ihr Land (CZ) in die Liste aufgenommen, und sie hätte ihren Führerschein auch so überschrieben bekommen!  Smiley
Ändert sich laufend...heisst, kommt immer wieder ein Staat dazu, dessen Führerscheine "anerkannt" werden.

Gruß Gerd.
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Joemi
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Beiträge: 58
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.12.2004 um 13:29:08
 
Hallo!

Meine Frau hat im November ihren Führerschein bestanden.
Am besten man sucht eine Fahrschule, die sich mit der Thematik auskennt.
Meine Frau hat vom Anmeldetag bis zur Prüfung gut 2 Monate benötigt. Sie musste allerdings alle 60 Fragebögen (in Russisch) durcharbeiten, bzw. auch mehrere Bögen in der Fahrschule zur Kontrolle ausfüllen, dafür entfiel der Besuch vom theortischen Unterricht. Sie hat nach 11 Fahrstunden die Prüfung gemacht.
Alles Zusammen hat der Führerschein *B* 650,00 € gekostet.

Grüße
Joemi
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