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Auch Einbürgerung (Gelesen: 1.665 mal)
ewa
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05.12.2004 um 16:09:21
 
Hi ralfi,

hier ist wieder mal die ewa.
Also ich habe wieder mal unterschiedliche Infos von den beamten bei AB bekommen bezüglich meiner Einbürgeung. Ich erinnere: bin Polin, Studentin, seit über 8 Jahren in Deutschland, bis jetzt mit AB, ab jetzt mir AE-EU.
Bei der AB hiess es, ich kann auf jedenfall den Antrag stellen, nur was die Finazierung meines Aufenthalts hier betrifft, da waren die Beamten nicht einer Meinung. Da ich Studentin bin, bin ich zur Zeit nicht in der Lage mich selbst zu finanzieren und werde deshalb von einem Freund unterstützt, der sich dazu auch auf dem Papier verpflichtet hat. Diese Verpflichtung ist formlos geschehen und wurde in Freiburg für die Ausstellung meiner AE-EU akzeptiert. Hier sind sich die Beamten nicht einig, ob sie auch für die Einbürgerung ausreicht und auch ob die Summe (500 Euro monatlich) genug ist.
Klar kann ich jetzt mit diesem Dokument (falls es überhaupt eins ist) den Antrag stellen, bevor ich das aber tue, möchte ich sicher sein, dass er dann nicht aufgrund der VE abgelehnt wird und ich wieder Zeit verliere, um das zu korrigieren.

Natürlich bedanke ich mich jetzt schon mal,

die ewa :santa
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Ralf
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Antwort #1 - 05.12.2004 um 21:50:33
 
Hi Ewa!

Wenn du jetzt die AE (bzw. AE-E) hast, kannst du im Prinzip den Antrag stellen. Das Problem dabei ist nur, dass die Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung in BaWü nicht angerechnet werden.

Weiterhin muss man in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt dauerhaft ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (bzw. ab 2005 von Arbeitslosengeld II) bestreiten zu können. Ob dazu lediglich die Unterstützung eines Freundes ausreicht, möchte ich bezweifeln, weil dazu kein Rechtsanspruch besteht, der Freund könnte die Zahlung schließlich jederzeit einstellen. Dies kommt aber auf die Umstände des Einzelfalls an, die letztlich nur deine Einbürgerungsbehörde beurteilen kann, wenn sie alle Fakten kennt.
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.12.2004 um 13:28:53
 
Und wie sieht es mit BAfÖG aus? Kann ich das beziehen, ohne meine Einbürgerung zu gefährden?
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Ralf
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Antwort #3 - 06.12.2004 um 13:59:18
 
Zitat:
Und wie sieht es mit BAfÖG aus? Kann ich das beziehen, ohne meine Einbürgerung zu gefährden?


Hi Ewa!

Du kannst im Prinzip alles beziehen, nur eben nicht Arbeitslosenhilfe und/oder Sozialhilfe bzw. ab 2005 ALG II. Und selbst dieses wäre für die Einbürgerung nur schädlich, wenn du den Grund für die Inanspruchnahme dieser Mittel selbst zu vertreten hättest, jedenfalls dann, wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 AuslG bzw. ab 2005 nach § 10 StAG handelt. Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG dürfte wegen fehlernder Altersvorsorge wohl ohnehin nicht in Betracht kommen.

Hier mal der Gesetzestext:
§ 85 AuslG:
Zitat:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er,
....
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,
....
Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.


Ab 1.1.2005 sieht es dann so aus:
§ 10 StAG:
Zitat:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
....
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
....
... Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.
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