Zitat:Und wie sieht es mit BAfÖG aus? Kann ich das beziehen, ohne meine Einbürgerung zu gefährden?
Hi Ewa!
Du kannst im Prinzip alles beziehen, nur eben nicht Arbeitslosenhilfe und/oder Sozialhilfe bzw. ab 2005 ALG II. Und selbst dieses wäre für die Einbürgerung nur schädlich, wenn du den Grund für die Inanspruchnahme dieser Mittel selbst zu vertreten hättest, jedenfalls dann, wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85
AuslG bzw. ab 2005 nach § 10
StAG handelt. Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8
StAG dürfte wegen fehlernder Altersvorsorge wohl ohnehin nicht in Betracht kommen.
Hier mal der Gesetzestext:
§ 85
AuslG:
Zitat:(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er,
....
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,
....
Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.
Ab 1.1.2005 sieht es dann so aus:
§ 10
StAG:
Zitat:(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
....
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
....
... Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.