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Einbürgerung (Gelesen: 2.322 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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04.12.2004 um 17:13:05
 
Hallo!

Ich wohne 19 Jahren in Deutschland mit mein man und 2 Kindern. Wir haben Unbefristete Aufhenthalterlaubnis.

Mein Sohn studiert. Er möchte Deutscher werden. Muß er in diesem Jahr schon Antrag stellen . (Er kriegt BAfG.)

Was pasiert wenn er nächtes Jahr Antrag stellt.

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Ralf
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Antwort #1 - 04.12.2004 um 17:29:40
 
Hi!

Es macht keinen Unterschied, ob der Einbürgerungsantrag noch 2004 oder erst 2005 gestellt wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.12.2004 um 17:38:11
 
Hallo!

Ich meine in 2004 weil ,mein Sohn verdient nicht  (Studiert 20 Jahre).

Nach bisherigen gesetzt  (ich glaube )wenn die Eltern unbefristete hat kann die kinder bis 21 Jahren auf Antrag auch ohne Verdienst Deutsche Pass Kriegen.

Ich bin nicht sicher.

Kann jemand mir helfen.
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Ralf
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Antwort #3 - 04.12.2004 um 18:18:41
 
Hallo!

Bei Einbürgerungsbewerbern unter 23 Jahren kommt es nicht auf das Einkommen an. Dies bleibt auch 2005 so.

Zitat:
wenn die Eltern unbefristete hat

Der Aufenthaltsstatus der Eltern spielt keine Rolle, der Bewerber selbst muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis (oder Aufenthaltsberechtigung) besitzen.  
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« Zuletzt geändert: 04.12.2004 um 18:54:17 von Ralf »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.12.2004 um 21:21:57
 
Vielen Vielen Dank für ihre Hilfe. Sie sind wirklich ein Engel.

Danke nochmal
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Ralf
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Antwort #5 - 04.12.2004 um 22:02:32
 
Ach nein, eigentlich bin ich nur ein kleiner Sachbearbeiter für Einbürgerungsangelegenheiten.  :santa
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