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Beitrag begonnen von Student am 04.12.2004 um 17:13:05

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Student am 04.12.2004 um 17:13:05
Hallo!

Ich wohne 19 Jahren in Deutschland mit mein man und 2 Kindern. Wir haben Unbefristete Aufhenthalterlaubnis.

Mein Sohn studiert. Er möchte Deutscher werden. Muß er in diesem Jahr schon Antrag stellen . (Er kriegt BAfG.)

Was pasiert wenn er nächtes Jahr Antrag stellt.

Bitte Antworten

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von ralfi am 04.12.2004 um 17:29:40
Hi!

Es macht keinen Unterschied, ob der Einbürgerungsantrag noch 2004 oder erst 2005 gestellt wird.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Student am 04.12.2004 um 17:38:11
Hallo!

Ich meine in 2004 weil ,mein Sohn verdient nicht  (Studiert 20 Jahre).

Nach bisherigen gesetzt  (ich glaube )wenn die Eltern unbefristete hat kann die kinder bis 21 Jahren auf Antrag auch ohne Verdienst Deutsche Pass Kriegen.

Ich bin nicht sicher.

Kann jemand mir helfen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von ralfi am 04.12.2004 um 18:18:41
Hallo!

Bei Einbürgerungsbewerbern unter 23 Jahren kommt es nicht auf das Einkommen an. Dies bleibt auch 2005 so.


Zitat:
wenn die Eltern unbefristete hat

Der Aufenthaltsstatus der Eltern spielt keine Rolle, der Bewerber selbst muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis (oder Aufenthaltsberechtigung) besitzen.  

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Student am 04.12.2004 um 21:21:57
Vielen Vielen Dank für ihre Hilfe. Sie sind wirklich ein Engel.

Danke nochmal

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von ralfi am 04.12.2004 um 22:02:32
Ach nein, eigentlich bin ich nur ein kleiner Sachbearbeiter für Einbürgerungsangelegenheiten.  :santa

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