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Unterschrift der Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 1.898 mal)
Paco
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Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterschrift der Einbürgerungsurkunde
03.12.2004 um 19:09:53
 
Hallo allerseits,

ich habe vor einem einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, und da es meiner Meinung nach zu lange dauerte habe ich vor 4 Wochen bei der Behörde angerufen. Es wurde mir gesagt dass meine Einbürgerungsurkunde schon vorliegt und sie müsse nur noch unterschrieben werden (Ich brauche keine Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft). Man würde mich dann unverzüglich informieren.
Meine Fragen: Brauchen die wirklich soo lange nur für eine Unterschrift? Wer unterschreibt die Urkunde? Jeden Tag wenn ich nichts in meinem Briefkasten sehe werde ich immer nervöser.

Herzlichen Dank.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterschrift der Einbürgerungsurkunde
Antwort #1 - 03.12.2004 um 21:18:11
 
Hi Paco!

Ich habe keine Ahnung, wer bei deiner Behörde die Einbürgerungsurkunden unterschreibt, bei mir macht das jeder Sachbearbeiter selbst. Diese Frage regelt jede Behörde in eigener Zuständigkeit, Vorgaben gibt es hier nicht.

Mir ist aber auch bekannt, dass es Behörden gibt, bei denen sich der Behördenleiter dies selbst vorbehalten hat. Wenn der dann mal im Urkaub oder krank ist, muss man halt warten.

Also: Auskunft auf deine spezielle Frage kann dir leider nur deine Behörde geben.
Viel Glück!
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