Hallo allerseits, insbesondere die lieben Berater!
Viel früher als erwartet
habe ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen.
(Ich wurde hier vor zwei Monaten so toll beraten
.
Eine wichtige Frage habe ich jetzt dennoch:
Im Schreiben vom Oberbürgermeister steht, ich soll den Antrag auf den Verlust meiner russ. Staatsangehörigkeit
unverzüglich stellen. Das Unterstrichene erschreckte mich halb zu Tode,
DENN (ihr kennt euch ja aus damit):
Ich bin bis jetzt nach russischem Recht in Russland gemeldet und muss mich, BEVOR ich den Antrag stelle, offiziell abmelden. Es dauert wohl ein paar Monate. Da es auch nicht richtig billig ist, hatte ich vor, das in Russland im März selbst zu erledigen. Und nun das: Die Schnelligkeit der deutschen Behörden!
Meine Frage ist: Wird das Ausländeramt böse, wenn ich das "Unverzügliche" etwas weit auslege und den Antrag erst in ein paar Monaten stelle, da es früher eben gar nicht geht?
Ich kann den Antrag auf Abmeldung natürlich auch hier in D stellen - die Sache wird aber bestimmt nicht schneller abgewickelt.
Also: Wie geht man in der Regel in solchen Fällen vor? (Dass ich heilfroh bin, kein Wehrpflichtiger zu sein, brauche ich hier wohl nicht zu erwähnen...)
Danke im Voraus!