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Zusicherung erteilt :) ! Aber Fragen über Fragen... (Gelesen: 2.489 mal)
Banu
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02.12.2004 um 10:26:34
 
Hallo allerseits, insbesondere die lieben Berater!

Viel früher als erwartet Smiley habe ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen. Smiley (Ich wurde hier vor zwei Monaten so toll beraten Smiley.

Eine wichtige Frage habe ich jetzt dennoch:

Im Schreiben vom Oberbürgermeister steht, ich soll den Antrag auf den Verlust meiner russ. Staatsangehörigkeit unverzüglich stellen. Das Unterstrichene erschreckte mich halb zu Tode, Smiley DENN (ihr kennt euch ja aus damit):

Ich bin bis jetzt nach russischem Recht in Russland gemeldet und muss mich, BEVOR ich den Antrag stelle, offiziell abmelden. Es dauert wohl ein paar Monate. Da es auch nicht richtig billig ist, hatte ich vor, das in Russland im März selbst zu erledigen. Und nun das: Die Schnelligkeit der deutschen Behörden! Zwinkernd

Meine Frage ist: Wird das Ausländeramt böse, wenn ich das "Unverzügliche" etwas weit auslege und den Antrag erst in ein paar Monaten stelle, da es früher eben gar nicht geht?

Ich kann den Antrag auf Abmeldung natürlich auch hier in D stellen - die Sache wird aber bestimmt nicht schneller abgewickelt.

Also: Wie geht man in der Regel in solchen Fällen vor? (Dass ich heilfroh bin, kein Wehrpflichtiger zu sein, brauche ich hier wohl nicht zu erwähnen...)

Danke im Voraus!
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Ralf
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Antwort #1 - 02.12.2004 um 11:05:06
 
Hi Banu, keine Panik!

Ich nehme mal an, dass die Einbürgerungszusicherung wie üblich eine Gültigkeit von 2 Jahren hat. Damit soll sichergestellt werden, dass das Entlassungsverfahren innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden kann. Damit dies aber gewährleistet ist, darf der Einbürgerungsbewerber natürlich nicht zu lange warten, bis der Entlassungsantrag gestellt wird, weil das Verfahren in einigen Ländern nun mal ein Jahr oder länger dauert, insbesondere, wenn wie bei dir noch einige Schritte vorher erledigt werden müssen.
Außerdem verlangen einige Länder, dass die Zusicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine gewisse Zeit gültig ist, z.B. ein Jahr.

Wenn du die Dinge also so bald wie möglich in Angriff nimmst, geht das schon in Ordnung. Genau dies ist ja mit "unverzüglich" auch gemeint. Außerdem ist es auch kein Problem, die Zusicherung zu verlängern, wenn der Entlassungsantrag nachweislich gestellt wurde, vorausgesetzt natürlich, dass dann die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.12.2004 um 11:21:42
 
Danke, ralfi! Smiley

Meine Befürchtung ist, dass ich lange nicht nachweisen kann, den Antrag gestelt zu haben, weil ich damit beschäftigt bin, mich in Russland abzumelden und nachzuweisen, dass ich keine Steuerschulden in Russland habe.
Dies läuft auch voll chaotisch, denn beides möchte ich persönlich in Russland machen, und zwar erst im März..

Vielleicht ist es besser, meinem zuständigen Beamten das Ganze zu erklären, was meinst Du?
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Ralf
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Antwort #3 - 02.12.2004 um 12:04:44
 
Zitat:
...Vielleicht ist es besser, meinem zuständigen Beamten das Ganze zu erklären, was meinst Du?


Hmmm. das halte ich zumindest jetzt nicht für notwendig.

Zitat:
mich in Russland abzumelden und nachzuweisen, dass ich keine Steuerschulden in Russland habe. 

Du kannst davon ausgehen, dass deiner Behörde bekannt ist, dass diese Schritte erforderlich sind.

Zitat:
möchte ich persönlich in Russland machen, und zwar erst im März.

Das sollte völlig ausreichen, es bleibt genügend Zeit übrig. (Es sei denn, du meinst März 2006  lachen)
Ich sehe aber keine Notwendigkeit, dies alles in Russland zu erledigen, das geht über das Generalkonsulat genau so gut. Kann zwar etwas länger dauern, dafür kannst du aber gleich danit anfangen. Unter dem Strich dürfte das selbe dabei heraus kommen.
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.12.2004 um 12:11:49
 
Zitat:
Hmmm. das halte ich zumindest jetzt nicht für notwendig.

Du kannst davon ausgehen, dass deiner Behörde bekannt ist, dass diese Schritte erforderlich sind.

Das sollte völlig ausreichen, es bleibt genügend Zeit übrig. (Es sei denn, du meinst März 2006  lachen).


Scherkeks Smiley
Zitat:
Ich sehe aber keine Notwendigkeit, dies alles in Russland zu erledigen, das geht über das Generalkonsulat genau so gut. Kann zwar etwas länger dauern, dafür kannst du aber gleich danit anfangen. Unter dem Strich dürfte das selbe dabei heraus kommen.


Habe gerade in einem russischen Forum erfahren, dass es ewig (fast im wörtlichen Sinn) dauern kann, und außerdem étwa 400 Euro kostet. Für das Geld fliege ich schnell rüber und sehe meine Lieben. Smiley

Naja, ich lasse mir noch ein paar Tage Zeit und entscheide später. Das Konsulat sagte mir sogar, die Abmeldung ist manchmal über die Vollmacht möglich.

Wie auch immer, herzlichen Dank für deine Rückmeldung! Hat mir alles sehr geholfen!
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Ralf
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Antwort #5 - 02.12.2004 um 12:24:08
 
OK, dann erzähl uns mal bei Gelegenheit, wie es weiter gegangen ist.
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