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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unterschrift der Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Paco am 03.12.2004 um 19:09:53

Titel: Unterschrift der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Paco am 03.12.2004 um 19:09:53
Hallo allerseits,

ich habe vor einem einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, und da es meiner Meinung nach zu lange dauerte habe ich vor 4 Wochen bei der Behörde angerufen. Es wurde mir gesagt dass meine Einbürgerungsurkunde schon vorliegt und sie müsse nur noch unterschrieben werden (Ich brauche keine Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft). Man würde mich dann unverzüglich informieren.
Meine Fragen: Brauchen die wirklich soo lange nur für eine Unterschrift? Wer unterschreibt die Urkunde? Jeden Tag wenn ich nichts in meinem Briefkasten sehe werde ich immer nervöser.

Herzlichen Dank.

Titel: Re: Unterschrift der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von ralfi am 03.12.2004 um 21:18:11
Hi Paco!

Ich habe keine Ahnung, wer bei deiner Behörde die Einbürgerungsurkunden unterschreibt, bei mir macht das jeder Sachbearbeiter selbst. Diese Frage regelt jede Behörde in eigener Zuständigkeit, Vorgaben gibt es hier nicht.

Mir ist aber auch bekannt, dass es Behörden gibt, bei denen sich der Behördenleiter dies selbst vorbehalten hat. Wenn der dann mal im Urkaub oder krank ist, muss man halt warten.

Also: Auskunft auf deine spezielle Frage kann dir leider nur deine Behörde geben.
Viel Glück!

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