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Kennenlernen mit Sprachkursvisum (Gelesen: 1.208 mal)
angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kennenlernen mit Sprachkursvisum
28.11.2004 um 20:40:58
 
Hallo zusammen,

ich möchte mal kurz etwas zu den häufigen Vorschlägen mit dem Sprachvisum sagen, ich weiß nicht, ob meine Erfahrung ein Einzelfall ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass im Hinblick auf die Terrorangst und die Einwanderungsproblematik auch andere Fälle im Moment ähnlich laufen würden:
Wir (mein Freund aus Nordafrika und ich, Deutsche) haben diese Alternative "Sprachkursvisum" auch erwogen, zum einen natürlich zum Deutsch lernen aber auch um Eltern und Verwandten zu "zeigen" dass wir nichts überstürzen, obwohl wir uns schon von vorherigen Touristenvisumsbesuchen hier und in seinem Land gut kennen.
Es scheint aber bei Menschen aus "problematischen Staaten" (z.B. Nordafrika) sehr schwierig zu sein, ein längerfristiges Sprachvisum zu bekommen. Wir haben sämliche Formalitäten geklärt und eingehalten, alle Dokumente, Versicherung, Intensivkurs, usw usw zusammengestellt und der Visumsantrag wurde bei der zuständigen deutschen Botschaft von der Sachbearbeiterin nicht einmal angenommen mit der Begründung, dass er sowieso abgelehnt würde, da der Antragsteller kein Abitur (nur Facharbeiterausbildung) habe und sie momentan nur Visa zur Studienvorbereitung vergeben.

Ich habe es so verstanden, dass bei Visa zum zweckgebundenen längerfristigen Aufenthalt die Botschaft einen Ermessensspielraum hat auch in Hinblick auf die Prüfung der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
Wir nehmen deshalb an, dass Beschwerden hier kaum Sinn haben.

Wie sehen das die Spzialisten?

Da wir auf jeden Fall heiraten möchten und möglichst bald auch zusammen leben, wollen wir den Umweg mit dem Sprachkurs jetzt sparen, da wir fürchten, dass selbst, wenn es doch noch bewilligt würde, er auf jeden Fall nach einer eventuellen Heirat in Deutschland doch wieder ausreisen müsste um Familienzusammenführung zu beantragen.

Liege ich mit dieser Vermutung richtig?

Mit diesem Posting will ich niemand entmutigen, sondern nur unsere Erfahrungen von den Experten bestätigen oder widerlegen lassen, damit ich weiß, ob ich die Sache einigermaßen realistisch sehe oder ob in unserem Fall alles schief gelaufen ist....

Liebe Grüße an alle!
Angie
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Antwort #1 - 29.11.2004 um 22:11:30
 
Zitat:
[...] Ich habe es so verstanden, dass bei Visa zum zweckgebundenen längerfristigen Aufenthalt die Botschaft einen Ermessensspielraum hat auch in Hinblick auf die Prüfung der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers.
Wir nehmen deshalb an, dass Beschwerden hier kaum Sinn haben.

Wie sehen das die Spzialisten? [...]


Sehe ich auch so  Zwinkernd

Zitat:
Da wir auf jeden Fall heiraten möchten und möglichst bald auch zusammen leben, wollen wir den Umweg mit dem Sprachkurs jetzt sparen, da wir fürchten, dass selbst, wenn es doch noch bewilligt würde, er auf jeden Fall nach einer eventuellen Heirat in Deutschland doch wieder ausreisen müsste um Familienzusammenführung zu beantragen.

Liege ich mit dieser Vermutung richtig?[...]


Naja, es kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Aber grundsätzlich trifft das sehrwohl zu.

Es kommt eben darauf an, welcher Weg gewählt wird. Unter den gegebenen Umständen kann ich keinen Weg favorisieren, da nicht hinlänglich feststeht, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft auf der bisherigen Grundlage Aussicht auf Erfolg haben soll.

Schlussendlich bleibt ein Visum zur Eheschließung oder eine Eheschließung in "Nordafrika" mit den normalen Problemen der Anerkennung aber anschließendem Anspruch auf Familiennachzug.

Doc  8)
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.11.2004 um 11:09:02
 
Hallo Doc,

welche Probleme der Anerkennung der Heirat sind das denn? Meinst du die "normale Warterei und Behördenrennerei" (Legalisation Innen- und Aussenministerium, Visaantragstellung) oder noch darüber hinaus gehende Probleme?!

Viele Grüße
Angie

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Antwort #3 - 30.11.2004 um 16:58:11
 
Zitat:
Hallo Doc,

welche Probleme der Anerkennung der Heirat sind das denn? Meinst du die "normale Warterei und Behördenrennerei" (Legalisation Innen- und Aussenministerium, Visaantragstellung) oder noch darüber hinaus gehende Probleme?!

Viele Grüße
Angie



Jupp

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