Hallo!
Meine russische Verlobte und ich haben folgendes Problem. Wir wollen in Deutschland heiraten und haben ein Heiratsvisum beantragt. Damit ihre kleine Tochter (10) gleich mitkommen kann, haben wir für sie auch ein Visum beantragt (gilt wohl gleich als Kindesnachzug). Jetzt habe ich einen Schrieb von der Ausländerbehörde Stuttgart bekommen, in dem sie u.A. ein Dokument über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das Kind fordern.
Zitat: „ amtliche Übertragung des Sorgerechtes komplett auf Frau XYZ durch ein Gericht/Amtliche Behörde im Heimatland + Apostille und Übersetzung, die Einverständniserklärung des Vaters reicht nicht aus“.
Die Einverständniserklärung des Vaters haben wir. Sie reicht auch laut der Deutschen Botschaft in Moskau und der Weisungsordner der Berliner Ausländerbehörde (
http://www.rak-berlin.de/infomitglieder/Justizverwaltung/weisung.pdf) aus, da es im russischen Recht nur dann eine Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil gibt, wenn das andere Elternteil Tod, im Gefängnis oder geisteskrank ist.
Der Clou ist, die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde weiß dies auch, verlangt aber dennoch ein amtliches Dokument in dem genau das bestätigt wird.
Gründe:
1. Deutschland macht sich sonst einer möglichen Kindesentführung mitschuldig
2. „Sonst können Sie hier nichts mit dem Kind machen“ (Originalton)
Sie behauptet auch solch ein Dokument schon gesehen zu haben, weiß jedoch nicht wie es heißt, welche Stelle es ausgestellt hat oder was es genau besagt.
Der Scheidungsrichter hat meiner Verlobten angeboten noch ein zusätzliches Dokument als Anhang des Scheidungsurteils schreiben, in der stehen kann "Das Kind wird bei seiner der Mutter leben" und/oder "Die Mutter kommt alleine für den Kindsunterhalt auf".
Meine Fragen:
- Kennt jemand so ein Dokument (speziell aus Russland)?
- Was genau muss in diesem Dokument laut Recht geregelt sein?
- Warum reicht in Berlin offensichtlich die Einverständniserklärung des Vaters?
- Wenn der Richter dieses Dokument verfasst, soll sie beides verlangen, oder reicht es aus "Das Kind wird bei seiner der Mutter leben" (weil bei Punkt 2 gibt sie viel auf, falls wir noch mehr Probleme mit der
ABH bekommen)