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Frau mit Kind nach Deutscland abgehauen (Gelesen: 1.125 mal)
nirvana
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frau mit Kind nach Deutscland abgehauen
25.11.2004 um 05:05:54
 
Hallo zusammen,
echt verlobenswert das Forum. Weiter so.

Nun zu meinem anliegen: als aller erstes ich bin deutscher Staatsbürger und besitze die doppelte Staatsangehörigkeit. In Juni 2002 ist meine Frau nach Deutschland eingereist im Rahmen der Familienzusammenführung. Im Februar 2003 haben wir uns entschlossen nach unserem Ursprungsland zurückzukehren und dort versuchen unsere Existenz zu gründen. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ein Sabbatical für ein Jahr vereinbart und haben unsere Anmeldung in D beibehalten. Juli 2003 ist unser erstes Kind zur Welt gekommen. Februar 2004 sind wir nach D geflogen um die Formalitäten (Papierkram) zu erledigen und habe mich auch als Arbeitsloser gemeldet. Zwei Monate danach sind wir wieder zurückgekehrt (Ursprungsland). Soweit so gut aber jetzt wird es Schwierig: Seit ein paar monaten haben die Probleme in unserer Ehe angefangen und danach haben wir uns entschieden die Ehe zu beenden. Vor kurzem hat sie das Kind geschnapt und nach D abgehauen ohne die Scheidung einzureichen (Wir sind immer noch verheiratet und es läuft kein Scheidungsprozess). So jetzt habe ein sehr grosses Problem und zwar wann und wo und wieoft werde ich mein Kind sehen, da ich jetzt alle Vorbereitungen getroffen habe mein Geschaeft zu starten d.h. ich werde in meinem Ursprungsland bleiben. Jetzt die Fragen:

1. Wie kann ich es verhindern, dass meine Frau in Deutschland leben darf und somit auch mein Kind?

2. könnte man mit den längeren Aufenthalten im Ausland (mehr als 6 Monate) etwas erreichen?

3. Sie hat kein Einkommen in Deutschland. Ist das eine Möglichkeit an sie ranzukommen?

4. Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus?

5. Welche Möglichkeiten gäbe es, um an meinen Ziel zu kommen?

Hertzlichen Dank+Gruss
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frau mit Kind nach Deutscland abgehauen
Antwort #1 - 25.11.2004 um 10:01:06
 
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehefrau nach § 19 Nr. 1 AuslG ist nicht entstanden, da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zwei Jahre rechtmäßig in D bestanden hat. Dies dürfte ja nachzuweisen sein.

Das Kind hat aber von dir die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und kann deshalb selbstverständlich in D leben.

Wenn das Kind in D lebt, hat die ausländische Mutter nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG Anspruch auf eine AE zur Ausübung der Personensorge, wenn sie diese denn berechtigt und tatsächlich ausübt.

Die entscheidende Frage ist die nach dem Sorgerecht und insbesondere dem Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bestimmt wo das Kind lebt.

Dabei wird allerdings wohl auch das Recht des Herkunftsstaates zu beachten sein, dessen Staatsangehörigkeit ihr ja anscheinend (auch) alle besitzt.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.11.2004 um 10:14:13
 
Zitat:
Dabei wird allerdings wohl auch das Recht des Herkunftsstaates zu beachten sein, dessen Staatsangehörigkeit ihr ja anscheinend (auch) alle besitzt.


Und ggf. das Haager Minderjährigenübereinkommen was Streitigkeiten im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes anbelangt.

Zitat:
4. Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus?


Solange da noch kein Gericht entschieden hat, werdet ihr das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam ausüben.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Du solltest Dir schleunigst anwaltlichen Rat zu der Frage des Haager Übereinkommens suchen, da hier sowohl nationales (deutsches und euer gemeinsames Heimatrecht) wie auch supranationales zu beachten ist.

Viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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