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verlängerung der AE (Gelesen: 887 mal)
angy75
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berlin 12059, Berlin, Germany
berlin 12059
Berlin
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag verlängerung der AE
20.11.2004 um 01:15:11
 
[color=Red][/color]

hallo,

ich habe da mal eine frage und zwar
mein mann bekam vor 3 jahren eine AE auf 3 jahre  über  § 23 unsere tochter  wurde  eingebürgert , ich selbst wurde letztes  jahr eingebürgert , mein mann  arbeitet auch seit drei jahren  , was für eine AE würd er bekommen ? wir müßen zur verlängerung Ärgerlich
mein mann ist kroate.

vielen dank  im vorraus

gruß angelina
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verlängerung der AE
Antwort #1 - 22.11.2004 um 09:52:10
 
Vermutlich eine unbefristete AE...

Vgl. § 25 Abs. 3 AuslG:
Zitat:
Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.


Vgl. § 24 Abs. 1 AuslG:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
...
4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann,
...
6. kein Ausweisungsgrund vorliegt.

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