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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> verlängerung der AE
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Beitrag begonnen von angy75 am 20.11.2004 um 01:15:11

Titel: verlängerung der AE
Beitrag von angy75 am 20.11.2004 um 01:15:11


hallo,

ich habe da mal eine frage und zwar
mein mann bekam vor 3 jahren eine AE auf 3 jahre  über  § 23 unsere tochter  wurde  eingebürgert , ich selbst wurde letztes  jahr eingebürgert , mein mann  arbeitet auch seit drei jahren  , was für eine AE würd er bekommen ? wir müßen zur verlängerung >:(
mein mann ist kroate.

vielen dank  im vorraus

gruß angelina

Titel: Re: verlängerung der AE
Beitrag von Abu am 22.11.2004 um 09:52:10
Vermutlich eine unbefristete AE...

Vgl. § 25 Abs. 3 AuslG:

Zitat:
Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.


Vgl. § 24 Abs. 1 AuslG:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
...
4. sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann,
...
6. kein Ausweisungsgrund vorliegt.


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