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Mitfuehren der Meldebescheinigung (Gelesen: 2.694 mal)
Pfirsichring
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19.11.2004 um 15:41:03
 
ich habe zwar die suchfunktion benutzt  Zwinkernd,  bin allerdings nicht fuendig geworden.

mein mann (nicht eu-buerger) ist gestern in der berliner innenstadt von der polizei kontrolliert worden. zum beweis seiner identitaet konnte er nur seinen deutschen fuehrerschein vorzeigen, da sich sein nationalpass gerade in einer botschaft zwecks erteilung eines touristenvisums befand. die polizisten mussten dann seinen 'status' abfragen. einer der polizisten meinte danach zu ihm, dass er immer die meldebescheinigung bei sich fuehren muss, da er sich ansonsten strafbar macht. ist dem so oder muesste es nicht ausreichend sein, den nationalpass mit sich zu fuehren, obwohl in diesem nicht die meldeadresse steht Fragezeichen

viele gruesse aus berlin, wo der schnee inzwischen geschmolzen ist  Zwinkernd
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ronny
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Antwort #1 - 19.11.2004 um 16:54:14
 
Zitat:
ist dem so oder muesste es nicht ausreichend sein, den nationalpass mit sich zu fuehren, obwohl in diesem nicht die meldeadresse steht


Hallo Britta,

ich kenne keine Vorschrift, die das Nichtmitführen unter Strafe stellt. Allerdings kann es mitunter hilfreich sein, wenn man seinen Wohnsitz belegen kann. Die Meldebescheinigung ist allerdings immer nur eine "Momentaufnahme" der am Tag der Ausstelung aktuellen Daten im Melderegister.

Viele Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #2 - 19.11.2004 um 17:04:30
 
Zitat:
einer der polizisten meinte danach zu ihm, dass er immer die meldebescheinigung bei sich fuehren muss, da er sich ansonsten strafbar macht.

Blödsinn! Er muß ja noch nicht einmal seinen Pass mitführen!
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

Wobei ich die Mitführung einer Kopie von Pass + AE für eine gute Idee halte...

Abu

P.S.: Gerade vor ein paar Tagen wollte mir ein Polizist verklickern, daß ich eine "Strattat" begehe, wenn ich meinen Personalausweis nicht mitführte. Dann haben wir zusammen im Personalausweisgesetz nachgeschaut und dann wurde er unsicher  grin
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Pfirsichring
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Antwort #3 - 19.11.2004 um 17:12:13
 
@ ronny & abu

danke fuer eure antworten, besonders da ich so meine bedenken habe bezueglich des mitfuehrens der meldebescheinigung, da diese aufgrund der papierqualitaet wahrscheinlich nach zweimaligem mitfuehren auseinanderfallen wuerde Zwinkernd
seinen pass hat er uebrigens auch eher selten bei sich, dafuer aber eine 'carte consulaire' (meldebescheinigung bei seinem konsulat), auf der auch die adresse steht (gestern hatte er sie natuerlich nicht dabei), einfach aufgrund der tatsache, dass es sehr nervig ist, einen neuen pass zu beantragen, sollte er ihn verlieren.

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peku
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Antwort #4 - 19.11.2004 um 23:03:55
 
Das Mitführen der Dokumente ist keine Pflicht...auch in Berlin nicht.

Gruss peku
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