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komplizierte einbürgerung (Gelesen: 2.484 mal)
meki
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19.11.2004 um 13:12:37
 
Hi
Grüss an alle , ich bin neu hier so wie viele.Ich habe einen sehr komplizierten Fall.Ich hoffe jemand  kann mir was dazu sagen.
Ich bin ein Kosova-Albaner (ex-Jugo) , bin 27 Jahre alt .Ich habe die einbürgerung vor ca.4 jahren beantragt und nach kurze zeit auch eine Zusicherung bekommen aber für die Einbürgerung sollte ich die Jugoslawische verlieren.
   Ich hatte das den Beamten gleich gesagt das das für mich sehr unwahrscheinlich ist da ich nicht gedient habe.Damals hieß es auch im Fall eine Absage kann eingebürgert werden unter hinnahme von Mehrstaatigkeit.Allerdings muss eine Schriftliche Absage vorliegen.Und somit fing meine Odysse an.
   Leztes Jahr beauftragte ich einen Anwalt in Serbien diese formalitäten für mich in die Wege zu leiten.Im September dieses Jahres bekam ich eine Absage aufgrund von nicht ableistung meines Wehrdienstes.Ich nahm diese Bescheinigung und brachte es zu Landkreis.Kurz darauf bekam ich auch vom Landkreis eine Absage , es hieß die Gründe für eine Mehrstaatigkeit liegen nicht vor und es sei für mich zumutbar den "gekürzten" Wehrdienst von 9 monaten abzuleisten.Als ich dann sagte ich sei Albaner und für mich wäre sowas nicht zumutbar ,daraufhin wollten sie nochmal eine Überprüfung durchführen.Aber wieder kam die Absage und jetzt hieß es , Zitat:
   "Es gibt keine Sonderregelung für diesen Personenkreis.Das Kosovo ist nach wie vor Bestandteil des Staates Serbien & Montenegro. Aus diesem Grund sind Personen die aus dem Kosovo stammen genauso zu behandeln wie Personen die aus anderen Landesteilen Serbien & Montenegros stammen".
Und ich solle den Antrag in den nächsten tagen zurücknehmen da ansonsten der kostenpflichtig abgelehnt werde.
Ich bin sehr frustriert und weiß nicht weiter..

Mfg
Meki
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ronny
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Antwort #1 - 19.11.2004 um 15:15:01
 
Zitat:
Ich bin sehr frustriert und weiß nicht weiter..


Hallo Meki,

sorry, aber solange sich an der völkerrechtlichen Nicht-Anerkennung der Teilrepublik Kosovo als eigener Staat nichts ändert, wirst du weiter als serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger behandelt werden.

In diesem Thread hat Ralfi alles wesentliche zum (selbst zu vertretenden) Einbürgerungshindernis der Nichtableistung des Wehrdienstes gesagt:

guck

hier


Eine Ausnahnme hiervon wird es in absehbarer Zeit hiervon auch nicht geben. Siehe die StARVwV zu § 87 AuslG
hier
insbesondere die Ziffer 87.1.2.3.2.2

Ronny
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Antwort #2 - 21.11.2004 um 19:54:13
 
Ich würde versuchen die Bescheinigung versuchen anders zu erhalten, im dem keine Begründung geannt wird. Also wenn du es so hinkriegen kannst denke ich das es da klappenwird mit der einbürgerung .


gruss


anwar
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Blaise
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Antwort #3 - 23.11.2004 um 19:01:38
 
Hallo,

ich würde eine Bescheinigung ohne Angabe von Gründen nicht akzeptieren.... Daumen runter

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Ralf
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Antwort #4 - 23.11.2004 um 20:50:57
 
Zitat:
Hallo,

ich würde eine Bescheinigung ohne Angabe von Gründen nicht akzeptieren.... Daumen runter

Blaise



Ich allerdings auch nicht, jedenfalls nicht bei Staaten, die üblicherweise eine Begründung liefern. Außerdem würde eine Bescheinigung, die vom üblichen Muster abweicht, erst mal den Verdacht erwecken, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte.
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meki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.11.2004 um 23:12:56
 
das problem ist das die antwort schon da ist und ich weiss nicht ob das dann funktionieren würde.(ich bin mir sowieso nicht sicher ob sie so eine bescheinigung ausstellen,denn Sie wissen auch wofür ich die brauch)Naja muß ich mit mein anwalt noch mal telefonieren mal sehen was er sagt.
Aber danke für euren feedback.
Mfg
meki
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