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Mehrstaatigkeit/unzumutbare Entlassungsbedingungen (Gelesen: 1.973 mal)
Dalibor
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrstaatigkeit/unzumutbare Entlassungsbedingungen
01.12.2004 um 19:16:04
 
Hi,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Hinnahme der Mehrstaatigkeit wegen unzumutbare Entlassungsbedingungen (§ 87.1.2.3.2.1 / 1.278,23 € Regel):

Fakten:

- Einbürgerungsantrag vor 3 Monaten abgegeben.
- Bin in Bosnien geboren.
- Mit 3 Jahren nach Deutschland gekommen.
- Bin jetzt 23 Jahre alt und lebe seit 20 Jahren also hier.
- Habe hier Kindergarten, Schule besucht und studiere hier jetzt (dauert sicher noch 2 Jahre).
- Habe kein Einkommen und habe noch nie Irgendwelche Staatlichen Leistungen bezogen ausser Kindergeld.
- Bei der Abgabe meines Antrags auf Einbürgerung musste ich noch einen Zettel dazu geben wo drauf stand das meine Eltern mich während meiner Ausbildung finanziell unterstützen.
- Eltern verdienen (1.700 € bzw 1.300 € brutto).
Habe noch 2 Geschwister (14 und 17 Jahre) ohne Einkommen.
- Bin bei meinen Eltern gemeldet.
- Laut der Webseite der Botschaft von BH www.botschaftbh.de :
461,00 + 870,00 = 1331,00 € für die Ausbürgerung.

Fragen:

1. Trifft die "Hinnahme der Mehrstaatigkeit wegen unzumutbare Entlassungsbedingungen (§ 87.1.2.3.2.1 / 1.278,23 € Regel)" bei mir zu?

2. Wie beweise ich das die BH Botschaft 1.331 € verlangt? Reicht da ein Fax von der Botschaft wo sie die Kosten auflisten?

3. Eigentlich hatte ich ja vor meine Bosnische Staatsbürgerschaft abzugeben aber wie ich hier gelesen habe wird Bosnien wohl auf der Ableistung des Wehrdienstes bestehen und diesen werde ich 100 % dort unten nicht ableisten (habe keine Probleme hier zum Bund zu gehen). Hatte beim Einbürgerungsantrag angekreuzt das ich bereit bin meine alte Staatsbürgerschaft abzugeben.
Wenn ich mich jetzt auf unzumutbare Entlassungsbedingungen berufe, muss ich einen neuen Antrag stellen? Oder kann ich wenn meine Einbürgerungszusicherung kommt einfach mit dem Zettel wo die Kosten drauf stehen zum Sachbearbeiter hingehen und kriege dann meine Deutsche Staatsbürgerschaft "sofort" ?

Speziell diese 3. Frage interessiert mich sehr !
Wie das konkret abläuft und wie lang das dauert.
Da ich mich nicht ausbürgern lasse sollte sich das ganze doch erheblich verkürzen.


Wäre echt nett wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet. Vielen Dank schon mal im Voraus.

MfG
Dalibor
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Ralf
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Antwort #1 - 01.12.2004 um 19:38:20
 
Hallo Dalibor!

Lies dir doch erst mal diese beiden Themen hier durch, man muss ja nicht immer alles wiederholen:

Thema 1


Thema 2


Du kannst auch ruhig mal hier im Einbürgerungsforum stöbern oder die Suchfunktion benutzen, du wirst bestimmt noch mehr zum Thema finden.

Wenn dann noch Fragen offen sind, kannst du sie gerne stellen.

In Kürze:
Zitat:
1. Trifft die "Hinnahme der Mehrstaatigkeit wegen unzumutbare Entlassungsbedingungen (§ 87.1.2.3.2.1 / 1.278,23 € Regel)" bei mir zu?

Sieht so aus.

Zitat:
2. Wie beweise ich das die BH Botschaft 1.331 € verlangt? Reicht da ein Fax von der Botschaft wo sie die Kosten auflisten?

Im Prinzip schon, ein Original-Schreiben wäre allerdings besser als ein Fax. Andererseits sollte der Behörde die derzeit geforderte Gebührenhöhe aber auch so bekannt sein.

Zitat:
Wenn ich mich jetzt auf unzumutbare Entlassungsbedingungen berufe, muss ich einen neuen Antrag stellen?

Nein.

Zitat:
Oder kann ich wenn meine Einbürgerungszusicherung kommt einfach mit dem Zettel wo die Kosten drauf stehen zum Sachbearbeiter hingehen und kriege dann meine Deutsche Staatsbürgerschaft "sofort" ?

Na ja, sofort wohl noch nicht. Du musst außerdem noch dein Einkommen nachweisen, wenn du noch in der Ausbildung bist, auch das Einkommen der Eltern und ggf. sonstiger im gleichen Haushalt lebender Personen. Dann wird die Behörde eine Vergleichsberechnung durchführen. Sofern diese ergibt, dass die geforderten Gebühren unzumutbar sind (nach den gemachten Angaben sieht es so aus) und wenn dann auch noch die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, dann wird die Behörde die Einbürgerungsurkunde ausfertigen und dir nach Zahlung der Gebühr (255,- Euro) aushändigen. Für dieses Verfahren kannst du mit 2-3 Monaten rechnen. Bei anderen Forumsmitgliedern hat es allerdings auch schon erheblich länger gedauert, wobei nicht klar wurde, woran dies gelegen hat.
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Dalibor
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Antwort #2 - 01.12.2004 um 19:58:47
 
Danke für die schnelle Antwort.

Sorry hatte die beiden Themen die du als Links aufgeführt hast gar nicht gelesen vorher, da ich ja nach Wegen gesucht habe aus der Bosnischen Staatsbürgerschaft herauszukommen, sprich also die Wehrdienst Frage...
Kam also beim Lesen der ganzen Wehrdienst Postings im Forum erst auf die Idee mit der 1.278,23 Euro Regel.

Übrigens musste ich die ganzen Unterlagen über den Verdienst meiner Eltern (letzten 3 Monate) und anderer im Haushalt wohnender Personen mit dem Einbürgerungsantrag mitabgeben und auf der letzten Seite des Einbürgerungsantrages nochmals seperat in eine Tabelle schreiben.

Werde dann Morgen gleich einen Brief an die Bosnische Botschaft schreiben mit der Bitte einer Kostenauflistung für eine Ausbürgerung und mit einer Aussage wer zuständig für mich ist. In deinen Themen-Links scheinen ja die Sachbearbeiter manchmal zu meinen das Sarajevo zuständig sein (wegen einer geringeren Gebühr und damit keiner Unzumutbarkeit).

Vielen Dank nochmals für deine Antwort.

MfG
Dalibor
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Ralf
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Antwort #3 - 01.12.2004 um 21:36:01
 
Zitat:
Danke für die schnelle Antwort.

Sorry hatte die beiden Themen die du als Links aufgeführt hast gar nicht gelesen vorher, da ich ja nach Wegen gesucht habe aus der Bosnischen Staatsbürgerschaft herauszukommen, sprich also die Wehrdienst Frage...
Kam also beim Lesen der ganzen Wehrdienst Postings im Forum erst auf die Idee mit der 1.278,23 Euro Regel.

Ohne abgeleisteten Wehrdienst wird eine Entlassung kaum möglich sein. Die Anwendung von § 87 Abs. 3 AuslG scheitert am Alter (keine Einberufung in die Bundeswehr mehr möglich).

Zitat:
Übrigens musste ich die ganzen Unterlagen über den Verdienst meiner Eltern (letzten 3 Monate) und anderer im Haushalt wohnender Personen mit dem Einbürgerungsantrag mitabgeben und auf der letzten Seite des Einbürgerungsantrages nochmals seperat in eine Tabelle schreiben.

Je nachdem, wie alt diese Unterlagen sind, müssen die evtl. neu vorgelegt werden, da die aktuelle Situation maßgeblich ist. Einkommensverhältnisse können sich ja schnell ändern.

Zitat:
Werde dann Morgen gleich einen Brief an die Bosnische Botschaft schreiben mit der Bitte einer Kostenauflistung für eine Ausbürgerung und mit einer Aussage wer zuständig für mich ist. In deinen Themen-Links scheinen ja die Sachbearbeiter manchmal zu meinen das Sarajevo zuständig sein (wegen einer geringeren Gebühr und damit keiner Unzumutbarkeit).

Stimmt. Aber wie man diesem Forum entnehmen kann, ist die Zuständigkeitsfrage bei den bosnischen Behörden eindeutig geregelt.
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