Hi Inspirion,
Zitat:-> Wo muss ich sie überall hinbringen, zu welchen Ämtern und welche Unterlagen muss sie vorlegen?
Mir fallen da im Moment nur ein:
- Einwohnermeldeamt -> Anmeldung
Unterlagen: Reisepass, Bestätigung des Vermieters (auf dem Anmeldeformular)
- Ausländerbehörde -> Antrag auf Aufenthaltsbewilligung (rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums)
Unterlagen: Reisepass, Anmeldebescheinigung, Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes, Nachweis über das Vorhandensein ausreichenden Wohnraums
Zitat:-> Wie häufig kann das Visum für den Sprachkurs verlängert werden, bevor es in ein Studentenvisum umgewandelt werden muss? (Die Ausstellungsdauer jetzt liegt bei drei Monaten)
Vgl. 28.5.0.3 AuslG-VwV:
Zitat:Die für die Zulassung zum Studium erforderliche Teilnahme an deutschen Sprachkursen (siehe Nummer 28.5.5.3), Studienkollegs und anderen Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen und studienbezogenen vorbereitenden Praktika darf in der Regel nicht länger als insgesamt zwei Jahre dauern.
Zitat:-> Welche Unterlagen sind für die Umwandlung in ein Studentenvisum notwendig?
Ein Zulassungsbescheid o.ä. (für Details vgl. Nr. 28.5.2.1 AuslG-VwW)
Ich empfehle Dir, Dir mal § 28
AuslG (
http://www.info4alien.de/auslg.htm#28 ) und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften Nr. 28 ... (
http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm ) anzuschauen.
Abu