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namensänderung (Gelesen: 5.399 mal)
jenny2030de
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08.11.2004 um 21:31:20
 
hi,

ich habe eine frage bezüglich der Annahme des Nachnamens meines Mannes.

wir haben in neu-delhi geheiratet und mein mann hat den nachnamen "singh".
es geht darum, dass ich den namen  mit der hochzeit in dem tempel angenommen habe(steht so auf der urkunde, dass... ... is now known under ... singh.
ich habe jedoch gehört, dass die deutschen behörden den namen singh als namenszusatz sehen(aus unwissenheit wohl), dem aber keinesfalls so ist.
Für jeden sikh ist der name singh der Familienname, da der letzte Guru der Sikhs verkündet hat, dass jeder sikh einen gemeinsamen nachnamen hat!

ich habe den namen damals nicht ändern lassen, da mir wie gesagt im standesamt hier in deutschland zuvor schon gesagt wurde, dass der name seit ca. 10 jahren nicht mehr angenommen werden kann, das das früher zwar ging, aber geändert wurde!

kann mir jemand weiterhelfen=?


jenny
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ronny
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Antwort #1 - 09.11.2004 um 07:50:58
 
Hallo Jenny,

in diesem thread  guck
hier
habe ich in aller gebotenen Kürze die deutsche Rechtslage dargestellt.

Da gibt es ja eigentlich nix mehr hinzuzufügen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jenny2030de
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Antwort #2 - 21.11.2004 um 14:49:28
 
naja leider nicht ganz richtig, aber war ein versuch wert.
kaur z.b. ist nicht nur für unverheiratete Töchter.
sondern für verheiratete frauen, aber egal.
falls du infos suchst:
www.sikh-forum.de

und der name singh war nie als namenszusatz v. dem letzten guru gobind geplant, sondern als NAME aller männlichen Sikhs, die khalsa sind, das betrifft ja eben nicht nur den namen, sondern noch 4 andere kriterien.

jenny
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Antwort #3 - 21.11.2004 um 14:57:44
 
Zitat:
verheiratete frauen


Und was war mit Bibi und Begum.

Sorry, das sind nämlich die Namenszusätze der weiblichen verheirateten Sikh.

Zitat:
und der name singh war nie als namenszusatz v. dem letzten guru gobind geplant


Da drauf kommt es ned an, wenn es um die Eintragungsfähigkeit in deutsche Register geht, sorry.

Familienname im Sinne des deutschen Registerrechts ist nur der von Verwandten (nicht Glaubensbrüdern) auf die nächste Generation übertragbare Name.

Du wolltest das ja wissen,  warum Zitat:
ich habe eine frage bezüglich der Annahme des Nachnamens meines Mannes

Und ich hab Dir gesagt warum das nicht geht.  Zwinkernd

Ronny
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Antwort #4 - 21.11.2004 um 15:09:04
 
ja aber keine falschen infos!!!!!!!!!!
der name bibi oder bhegum ist ABSOLUT kein name!!

z.b. bibi heisst einfach nur Frau, wenn man z.b. jemanden was fragt(eine ältere frau z.b.) sagt man: hey bibi und fragt!!!
und moslems nennen ihre Frau Bhegum!!!(was haben die nun wieder mit den sikhs zu tun??)

wirklich sehr amüsant das ganze..


jenny
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Antwort #5 - 21.11.2004 um 15:50:37
 
Zitat:
Bibi oder Begum für Frauen und Kaur für unverheiratete Töchter:


Hi Jenny,

mir jetzt irgendwas unterjubeln zu wollen,ist ned fair.

Ich hatte in dem Thread die drei Namenszusätze Bibi, Begum und Kaur als Beispiele für ebenfalls ned eintragbare Namenszusätze angeführt.

Wenn Du alles weißt, warum fragst Du?

Zitat:
der name bibi oder bhegum ist ABSOLUT kein name


Hab nie das Gegenteil gesagt, sind alle -auch Kaur und Singh- keine Namen, die in deutsche Register eingetragen werden.

Wenn Du Dich erinnerst, hatte ich gesagt:

Der Namenszusatz Singh darf weder als Vor- oder Familienname und damit auch nicht als Ehename beurkundet werden, sondern allein als Namenszusatz

Deswegen nochmal:

Wenn Du alles weißt, warum fragst Du?

Ronny


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Antwort #6 - 21.11.2004 um 23:30:48
 
tja aber alleine das wort bibi mit dem NAMEN für weibliche Sikhs in einen topf zu werfen ist eine bodenlose frechheit.

nochmal:

bibi ist einfach eine bezeichnung für FRAU.

KAUR ist der Nachname ALLER Frauen, egal ob verheiratet oder nicht, die SIKHS sind,
kapiert?????????????


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Antwort #7 - 21.11.2004 um 23:41:41
 
Zitat:
Nachname


Du meinst wohl Familienname,  ???

Dem ist nicht so, sorry.

Der Namenszusatz Singh darf weder als Vor- oder Familienname und damit auch nicht als Ehename beurkundet werden, sondern allein als Namenszusatz.

Das gilt selbstverständlich auch für die Namenszusätze Kaur, Bibi und Begum.

Ich weiß nicht, was Deine agressive Haltung auslöst.

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Antwort #8 - 21.11.2004 um 23:46:26
 
Zitat:


Noch´n Zusatz:

Der link funzt ned:

Fehler 400 - Servername kann nicht aufgelöst werden - URL http://www.sikh-forum.de/.
Erklärung: Der Proxy kann keine Verbindung zu dem angegebenen Server herstellen. Entweder ist der Servername unbekannt oder die Syntax des URL ist falsch.
Maßnahme: Überprüfen Sie, ob der URL richtig ist und versuchen Sie es nochmal.



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Antwort #9 - 21.11.2004 um 23:56:39
 
tja das ist dann wohl schicksal.

die fähigkeit eine website zu öffnen scheint genausogut zu gelingen, wie die erklärung eines deutschen an einen sikh über die sikh-religion..

das war jetzt noch das beste beispiel!!

jenny
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Antwort #10 - 22.11.2004 um 01:08:58
 
versuchs doch mal in einem anderen:

www.sikh-religion.de


ich bin ein friedliebender mensch, aber das ganze ist soetwas von inkompentent, dass es soetwas auslösen muss.

das wäre ja das gleiche als behaupte ich, der derzeitige Bundeskanzler ist Helmut Kohl und auch noch meine, dass ich damit recht habe..

in diesem sinne..

jenny
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Antwort #11 - 22.11.2004 um 09:46:39
 
Zitat:
ich habe eine frage bezüglich der Annahme des Nachnamens meines Mannes.


Zitat:
Wenn Du alles weißt, warum fragst Du?


Zitat:
Ich weiß nicht, was Deine agressive Haltung auslöst.


In diesem Sinne weiter alles Gute  Zwinkernd


Ronnny
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Ralf
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Antwort #12 - 22.11.2004 um 10:17:49
 
Hi Jenny!

Zum Thema "Singh u.a. als Familienname" gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
guck Zur Entscheidung
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Antwort #13 - 22.11.2004 um 12:34:23
 
Hallo Ralfi,

ich kann die Entscheidung nicht so unkommentiert stehen lassen, weil sie zu falschen Schlüssen führen könnte.

Im vorliegenden Fall ging es ursächlich nicht (mehr) um die Frage ob der Namenszusatz Singh als Familienname eingetragen werden kann oder nicht.

Er war bereits mehr als 10 Jahre fälschlicherweise in ein deutsches Personenstandsbuch eingetragen und sollte jetzt im Wege der gerichtlichen Berichtigung wieder ausgetragen werden. Die Berichtigung wurde bis zum Oberlandesgericht angeordnet. Weil eine BGH-Entscheidung nicht in Betracht kam, hat der Betroffene das BVerfG angerufen.

Und dieses hat nur für den speziellen Fall der langjährig geduldeten und mittlerweile gutgläubigen Führung des Namenszusatzes Singh als Familiennamen entschieden, dass das ursprünglich zwar unrichtig war, mittlerweile aber die Unrichtigkeit zugunsten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Antragstellers hingenommen werden müsse.

Ich muß dazu sagen, in dem speziellen Fall hätte ich selbst nach 10 Jahren auch keine Berichtigung mehr beantragt, obwohl der Eintrag ursprünglich unrichtigerweise erfolgte.

Hieraus kann nicht abgeleitet werden, dass es grundsätzlich möglich ist einen der vielen glaubensbezogenen Namenszusätze als Familiennamen eingetragen zu bekommen.

Möglicherweise gibt es ja ein OLG, das in einem Berichtigungsverfahren oder einer Zweifelsvorlage nach § 45 PStG sich die Grundsätze des BVerfG zu eigen machen wird. Weil es bereits zahlreiche anderslautende obergerichtliche Entscheidungen der OLG gibt, könnte dann eine BGH-Entscheidung für endgülitge Klarheit sorgen.

Ronny
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« Zuletzt geändert: 22.11.2004 um 12:53:17 von Ralf »  

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Antwort #14 - 26.11.2004 um 22:54:25
 
oweia - gehts auch mit gesundem Menschenwissen? Liebe Leute; ehrlich das ist Euch selbst doch zu (Zensur) ? kopfschüttel :sauer:
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