hallo,
zu deinem Beitrag:
Familienbuch geht ja nicht , beim Standesamt.
>>warum den nicht natürlich geht das ihr müsst nur alle nötigen Unterlagen beibringen
Ist diese Ehe überhaupt in Deutschland rechtsgültig ?
>>natürlcih ist die Ehe gültig wenn Sie nach dem Recht des Landes wo sie geschlosen wurde gültig ist.
Fage ist doch , hätte die Auländerbehörde bei der Erteilung der
AE nicht prüfen müssen , ob diese Scheidungen rechtmässig waren?
>>nein.Die
ALB bezw.die Botschaft konnte nur prüfen ob die Urkunde zur eheschliesung gültig war und ob kein Anfangsverddavht auf Scheinehe vorlag.Die Hoheitliche Entscheidung eines anderen Staates ist zu aktzeptieren.
Nächste Frage ist wegen Namensrecht. Welchen Nachnamen darf meine Frau denn benutzen ?
>>in Eurer Eheurkunde steht mit Sicherheit die Namen nach der Ehe drin.
Sie hat damals Ihren Namen ändern lassen in USA bei Ihrer zuständigen Stelle die den sozialversicherungsausweis austellt.Auch in ihrem Pass steht mein Nachname drinne.
>>das sit dann die rklärung zu obiger Frage
>> Aber wie ist das denn nun mit dem deutschen Personenstndsrecht ......
>>relativ einfach: Sie hat einen US Passmit dem Sie nach der Ehe eingereist ist.Der Pass wurde wie du ja erweähnt hast nach der Ehe geändert.Als ist dies ihr Name.es sit nicht erfoderlich das im pass der Geb.Name mit drin steht.Dies ist in vielen staaten nicht der Fall.
also wo liegt dein problem???
GRuss peku
viel Spass