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USA Heirat in Deutschland anerkennen lassen (Gelesen: 4.464 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.11.2004 um 15:26:28
 
hallo
nur mal so ne Frage aus Neugier
Habe meine Frau Januar 2001 in USA (Kentucky) geheiratet. Sie ist Amerikanerin ich bin Deutscher.
Sie hat unbefristete AE für Deutschland.
Familienbuch geht ja nicht , beim Standesamt.
Ist diese Ehe überhaupt in Deutschland rechtsgültig ?
Wir haben amerikanische Heiratsurkunde mit Apostille.
Meine Frau ist 2 mal verheiratet gewesen und zweilmal geschieden.
Fage ist doch , hätte die Auländerbehörde bei der Erteilung der AE nicht prüfen müssen , ob diese Scheidungen rechtmässig waren?
Nächste Frage ist wegen Namensrecht. Welchen Nachnamen darf meine Frau denn benutzen ? Meinen, den sie sowieso benutzt wenn Sie was zu unterschreiben hat, oder müsste sie mit "genannt " (meinem Nachnamen unterschreiben?
Sie hat damals Ihren Namen ändern lassen in USA bei Ihrer zuständigen Stelle die den sozialversicherungsausweis austellt.Auch in ihrem Pass steht mein Nachname drinne. Aber wie ist das denn nun mit dem deutschen Personenstndsrecht ......???
viel Spass Smiley

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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2004 um 16:47:59
 
hallo,
zu deinem Beitrag:
Familienbuch geht ja nicht , beim Standesamt.
>>warum den nicht natürlich geht das ihr müsst nur alle nötigen Unterlagen beibringen
Ist diese Ehe überhaupt in Deutschland rechtsgültig ?
>>natürlcih ist die Ehe gültig wenn Sie nach dem Recht des Landes wo sie geschlosen wurde gültig ist.

Fage ist doch , hätte die Auländerbehörde bei der Erteilung der AE nicht prüfen müssen , ob diese Scheidungen rechtmässig waren?
>>nein.Die ALB bezw.die Botschaft konnte nur prüfen ob die Urkunde zur eheschliesung gültig war und ob kein Anfangsverddavht auf Scheinehe vorlag.Die Hoheitliche Entscheidung eines anderen Staates ist zu aktzeptieren.
Nächste Frage ist wegen Namensrecht. Welchen Nachnamen darf meine Frau denn benutzen ?
>>in Eurer Eheurkunde steht mit Sicherheit die Namen nach der Ehe drin.
Sie hat damals Ihren Namen ändern lassen in USA bei Ihrer zuständigen Stelle die den sozialversicherungsausweis austellt.Auch in ihrem Pass steht mein Nachname drinne.
>>das sit dann die rklärung zu obiger Frage
>> Aber wie ist das denn nun mit dem deutschen Personenstndsrecht ......
>>relativ einfach: Sie hat einen US Passmit dem Sie nach der Ehe eingereist ist.Der Pass wurde wie du ja erweähnt hast nach der Ehe geändert.Als ist dies ihr Name.es sit nicht erfoderlich das im pass der Geb.Name mit drin steht.Dies ist in vielen staaten nicht der Fall.


also wo liegt dein problem???

GRuss peku
viel Spass 
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jobek01
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Antwort #2 - 07.11.2004 um 18:04:05
 
hi
Danke für die Antwort.
sorry hatte mich verschrieben . meinte familienstammbuch geht nicht.
Es gibt kein Problem, Bin halt nur neugierig.
Hätten wir wir auch schon längst gemacht , das Familienbuch, wenn die Übersetzungen nicht so teuer wären.
Aber gleich noch ne Frage. Wäre es denn theoretisch möglich, das ich hier in deutschland nochmal heirate, meine, ne andere Frau?
oder wird die USA heirat irgendwo in BRD registriert ?
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Ralf
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Antwort #3 - 07.11.2004 um 20:01:31
 
Zitat:
...
Aber gleich noch ne Frage. Wäre es denn theoretisch möglich, das ich hier in deutschland nochmal heirate, meine, ne andere Frau?
...


Klar geht das, aber erst, wenn die vorherige Ehe aufgelöst ist, was üblicherweise durch Scheidung geschieht. Alles andere wäre Bigamie und somit strafbar.  Smiley
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jobek01
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Antwort #4 - 07.11.2004 um 21:59:33
 
ja. ist bigamie. weiss ich.
ist ja auch nur theoretisch angenommen.
Frage ist aber doch, woher weiss denn jemand, (standesamt)das ich verheiratet bin.
ich geh mal diese woche zum standesamt um mir eine geburtsurkunde von mir zu holen, da steht doch glaub ich drinne ob ich ledig bin.
falls da ledig drinne steht, gibts da vielleicht ne möglichkeit das zu ändern ?
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dete
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Antwort #5 - 07.11.2004 um 23:52:31
 
i8n einer geburtsurkunde steht doch kein familienstand? du hast deine frau hier angemeldet bei meldebehörde und auländeramt?du hast seit 4 jahren deine steuerklasse geändert? und vor fast 3 jahren deine stieftochter nach deu geholt?und das alles ohne nachweis dass ihr verheiratet seit? dass kann nicht sein!und das wird auch so nicht sein!
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Abu
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Antwort #6 - 08.11.2004 um 11:10:25
 
Zitat:
Ist diese Ehe überhaupt in Deutschland rechtsgültig ?
>>natürlcih ist die Ehe gültig wenn Sie nach dem Recht des Landes wo sie geschlosen wurde gültig ist.Fage ist doch , hätte die Auländerbehörde bei der Erteilung der AE nicht prüfen müssen , ob diese Scheidungen rechtmässig waren?
>>nein.Die ALB bezw.die Botschaft konnte nur prüfen ob die Urkunde zur eheschliesung gültig war und ob kein Anfangsverddavht auf Scheinehe vorlag.Die Hoheitliche Entscheidung eines anderen Staates ist zu aktzeptieren.


Es wundert mich, daß diese - falschen - Aussagen Ronny noch nicht auf den Plan gerufen haben...  grin

Abu
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Ralf
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Antwort #7 - 08.11.2004 um 11:28:08
 
Zitat:
Es wundert mich, daß diese - falschen - Aussagen Ronny noch nicht auf den Plan gerufen haben...  grin

Abu


Kommt bestimmt noch, Ronny ist zur Zeit leider etwas ...  :ill
Aber bald gibt's bestimmt  Smiley :bx  :rofl2

@ Ronny: von hier aus erst mal ...
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« Zuletzt geändert: 08.11.2004 um 11:52:30 von Ralf »  

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ronny
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Antwort #8 - 08.11.2004 um 11:41:12
 
Na jetzt muß ich wohl doch,  Zwinkernd

Zitat:
Es wundert mich, daß diese - falschen - Aussagen Ronny noch nicht auf den Plan gerufen haben... 


Abu hat recht, die nachfolgende Aussage ist unzutreffend und kann nicht unkommentiert stehen bleiben.

Zitat:
nein.Die ALB bezw.die Botschaft konnte nur prüfen ob die Urkunde zur eheschliesung gültig war und ob kein Anfangsverddavht auf Scheinehe vorlag.Die Hoheitliche Entscheidung eines anderen Staates ist zu aktzeptieren.


Sorry Peku,

das stimmt so ned ganz. Eine Eheschließung im Ausland wird in Deutschland akzeptiert wenn sie nach Art. 11 EGBGB formell rechtmäßig zustande gekommen ist und materiell nach den jeweiligen Heimatrechten (Art. 13 EGBGB) keine Ehehindernisse vorlagen. Theoretisch wäre ja denkbar, dass ein Staat solche Ehehindernisse nicht kennt oder nicht prüft, dann müßten wir als deutscher Staat uns dem unterwerfen.
Da könnten ja Ergebnisse herauskommen, die eklatant dem deutschen Eheschließungsrecht widersprächen.

Man unterscheidet einseitig wirkende Ehehindernisse (z.B. Geschäftsunfähigkeit eines Verlobten) die sich nur auf die Eheschließung mit diesem Verlobten beziehen, sowie zweiseitig wirkende Ehehindernisse (z.B. Doppelehe) die sich gegen beide Verlobte richten.

Der BGH hat unmißverständlich festgestellt, dass der Standesbeamte in Deutschland bei der Anlegung eines Familienbuches auf Antrag sowohl die formellrechtliche als auch die materiellrechtliche Prüfung der Eheschließung durchführen muß.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jobek01
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Antwort #9 - 08.11.2004 um 19:32:08
 
hallo zusammen  Smiley
die frage war doch nur +rein theoretisch gestellt.
was wäre ohne das ich ein familienbuch angelegt habe , zum beispiel vorrübergehend nach münchen ziehe und da en aufgebot bestell .....
halt im gegensatz zu einer in deutschland geschlossenen ehe mit einer deutschen....
sicher , macht man sich strafbar und wäre ja auch bigamie.
viel spass noch....
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