Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitsberechtigung (Gelesen: 1.185 mal)
Chris99
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsberechtigung
06.11.2004 um 14:44:31
 
Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich der Arbeitsberechtigung.

Ich bin Student, komme aus Polen. Mein Studium in Deutschland absolvier(t)e ich in folgenden Zeiträumen: Okt. 1996 - Dez. 1997, Apr. 1999 bis heute. Die Unterbrechung war für ein Studium in Polen vorgesehen.
Bis sep. 2004 Aufenthaltsbewilligung, seitdem AE - EU.

Kann ich mich um eine Arbeitsberechtigung bemühen? Im April 2005 hätte ich ja 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt. Oder kann man den früheren Aufenthalt irgendwie anrechnen? Ich habe gehört, dass es sich ab dem 1.1.2005 was ändern soll, aber genaueres weiss ich nicht.

Für Mitglieder der neuen EU-Staaten gibt es auch eine Möglichkeit, Arbeitsberechtigung zu bekommen, wenn sie 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sind. Ich bin seit einigen Monaten geringfügig beschäftigt. Zählt ein 400 Euro - Job als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Vielen Dank und Grüsse an alle im Forum,

Chris
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberechtigung
Antwort #1 - 06.11.2004 um 17:52:46
 
Zitat:
Zählt ein 400 Euro - Job als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?


Hallo,

nein der zählt nicht dazu, weil keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema