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Wie viele Einladungen (VE) im Jahr möglich? (Gelesen: 2.010 mal)
petro
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05.11.2004 um 14:29:34
 
Ich habe vor wenigen Wochen meine Schwiegereltern aus dem Ausland eingeladen, nun möchte ich eine Bekannte einladen und im Frühjahr wieder die Schwiegereltern.

Gibt es eine Begrenzung, wie viele VE man in einem bestimmten Zeitraum abgeben kann? Oder reicht es aus, dass die eingeladenen Personen ausgereist sind, damit man wieder jemanden einladen kann?

Ich benutze auch die Gelegenheit, mich beim Info4Alien-Team für ihre tolle Arbeit zu bedanken.
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Mick
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Antwort #1 - 05.11.2004 um 16:02:55
 
Hallo,

man kann auch mehrere Personen gleichzeitig einladen, sofern man über die erforderliche Bonität verfügt. Ansonsten muss erst die Ausreise der einen Person erfolgen. Sollte ausreichen. Sinnvoll wäre es hier, sich eine Grenzübertrittsberscheinigung von der ABH geben zu lassen, damit man die Ausreise auch nachweisen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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petro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.11.2004 um 22:50:12
 
Besten Dank, Sie haben meine Frage vollständig beantwortet. 

Es wäre schön, wenn es im deutschsprachigen Internet mehr solche Foren gäbe, in denen man klare, eindeutige und kompetente Antworten bekommt. Sie hier bei info4alien sind einfach Spitze!
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peku
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Antwort #3 - 06.11.2004 um 10:11:31
 
hallo Mick,

kannst du bitte mal erklären wie du vom BGS bei einem Touristen eine "Grenzübertrittsbescheinigung" abverlangen kannst.
Oftmals werden ja nicht aml in die Pässe Stempel reingedrückt(entgegen aller Vorschriften wie wir von Doc hörten).
Gibt es da von der ALB ein Formblatt zur Absicherung des Einladers über das Verlassen des Gastes welches die Grenzbehörde abstempeln "muss"??????
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Mick
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Antwort #4 - 06.11.2004 um 11:29:43
 
Zitat:
hallo Mick,

kannst du bitte mal erklären wie du vom BGS bei einem Touristen eine "Grenzübertrittsbescheinigung" abverlangen kannst.
Oftmals werden ja nicht aml in die Pässe Stempel reingedrückt(entgegen aller Vorschriften wie wir von Doc hörten).
Gibt es da von der ALB ein Formblatt zur Absicherung des Einladers über das Verlassen des Gastes welches die Grenzbehörde abstempeln "muss"??????


Hi Peku,
das Formblatt ist die sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Einen amtlichen Vordruck gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Man gehe also mit dem Besucher zu seiner ABH und bitte dort um die Ausstellung der Bescheinigung. Sicher könnte jemand sagen "die brauchen sie nicht", wenn man aber die Situation schildert (neuer Besuch) sollte das problemlos gehen.

Falls man die GÜB bei der Ausreise mangels Kontrolle nicht an den Mann bringen kann, kann man diese auch bei der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland abgeben. Dieses leiten die GÜB dann regelmäßig an die ABH weiter.



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