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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Arbeitsberechtigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1099748671 Beitrag begonnen von Chris99 am 06.11.2004 um 14:44:31 |
Titel: Arbeitsberechtigung Beitrag von Chris99 am 06.11.2004 um 14:44:31
Hallo,
ich habe ein Frage bezüglich der Arbeitsberechtigung. Ich bin Student, komme aus Polen. Mein Studium in Deutschland absolvier(t)e ich in folgenden Zeiträumen: Okt. 1996 - Dez. 1997, Apr. 1999 bis heute. Die Unterbrechung war für ein Studium in Polen vorgesehen. Bis sep. 2004 Aufenthaltsbewilligung, seitdem AE - EU. Kann ich mich um eine Arbeitsberechtigung bemühen? Im April 2005 hätte ich ja 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt. Oder kann man den früheren Aufenthalt irgendwie anrechnen? Ich habe gehört, dass es sich ab dem 1.1.2005 was ändern soll, aber genaueres weiss ich nicht. Für Mitglieder der neuen EU-Staaten gibt es auch eine Möglichkeit, Arbeitsberechtigung zu bekommen, wenn sie 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sind. Ich bin seit einigen Monaten geringfügig beschäftigt. Zählt ein 400 Euro - Job als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Vielen Dank und Grüsse an alle im Forum, Chris |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung Beitrag von ronny am 06.11.2004 um 17:52:46 Zitat:
Hallo, nein der zählt nicht dazu, weil keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Grüße Ronny |
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