Zitat:Ich müsste meine Ehe aber noch in D. legalisieren lassen. (habe letztes JAhr auf den Philippinen geheiratet) Das hab ich nächse Woche ohnehin vor. ...Und ich hoffe das geht ohne Probleme.
Eine
Legalisation der Heiratsurkunde wird nicht funtionieren. Vgl. Infos des Auswärtigen Amtes:
Zitat:Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Zitat:Nachdem einige Auslandsvertretungen feststellen mussten, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind, haben sie mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation bis auf weiteres eingestellt. ... Diese Verfahrensänderung betrifft z.Zt. Urkunden aus den folgenden Ländern: ...; Philippinen; ...
(
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html )
Vielleicht meinst Du aber gar nicht Legalisation, sondern die
Anlage eines Familienbuchs, was in etwa einer Registrierung der Ehe in Deutschland entspricht. Da Du offensichtlich Deinen Wohnsitz im Ausland, ist in Deinem Fall das Standesamt I in Berlin hierfür zuständig. Du kannst den Antrag über die Deutsche Botschaft in Manila stellen.
Zitat:als Realist bezweifel ich, dass die Botschaft bei der Erteilung eines Visums für
Besuchszwecke auf die Vorlage einer
VE verzichtet.
Warum?
Habe das selbst so erlebt: Mit der Heirat benötigte meine (Dann-)Frau keine VEs mehr für ihre Besuchsvisa.
Das macht doch auch Sinn: VEs decken einerseits die kosten für Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung ab und anderseits die Kosten für den Lebensunterhalt. Die erstgenannten Kosten dürften i. d. R. nicht auftreten, da mit der Heirat ja ein Rechtsanspruch auf eine
AE besteht, und bei den zweitgenannten Kosten ist der ehegatte sowieso verpflichtet diese zu tragen.
@ reini
Ich würde zur Sicherheit mal bei der Botschaft nachfragen, wie das dort gehandhabt wird.
Abu