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Frage zur VE (Gelesen: 2.177 mal)
reini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.11.2004 um 12:55:30
 
Eine VE ist normalerweise 3 Moante gültig. Das heisst, das innerhalb von 3 Moanten nach der Ausstlung der VE ein Visum ausgestellt werden muss.

Muss dann eigendlich die VE bei der Einreise des Besuchers immer noch gültig sein, oder kann der Besucher mit seinem gültigen Visum auch 4 Moante nach der Ausstellung der VE nach Deutschalnd einreisen?
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Mick
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Antwort #1 - 06.11.2004 um 13:36:07
 
Zitat:
Eine VE ist normalerweise 3 Moante gültig. Das heisst, das innerhalb von 3 Moanten nach der Ausstlung der VE ein Visum ausgestellt werden muss.

Muss dann eigendlich die VE bei der Einreise des Besuchers immer noch gültig sein, oder kann der Besucher mit seinem gültigen Visum auch 4 Moante nach der Ausstellung der VE nach Deutschalnd einreisen?



Hi,
der Gültigkeitszeitraum der VE stimmt nicht mit dem Ausstellungdatum überein. Der Zeitraum ist aber entscheidend für die Visumserteilung. Steht dort z.B. 90 Tage, kann die Botschaft ein Visum für 90 Tage ausstellen. Das wird sie nicht mehr machen, wenn die VE älter als sechs Monate ist. Als Zeitraum können auch fixe Daten in der VE eingetragen werden. Dann wird das Visum auch nicht für einen Zeitraum außerhalb dieser Daten ausgestellt werden. Hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus der VE gelten grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Abu
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Antwort #2 - 08.11.2004 um 10:53:12
 
@ Reini

Falls Deine Frage auf Deine philippinische Ehefrau abzielt, die Du in Deinem anderen Thread erwähnt hast, bitte beachten, daß Du für Deine Ehefrau keine VE brauchst!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.11.2004 um 19:15:24
 
Danke für den Tip!

Ja Du hast recht, das die VE ist für meine Frau. Und ich hab echt nicht gewusst, dass man bei der Ehefrau keine VE braucht. Ich müsste meine Ehe aber noch in D. legalisieren lassen. (habe letztes JAhr auf den Philippinen geheiratet) Das hab ich nächse Woche ohnehin vor. ...Und ich hoffe das geht ohne Probleme.

Ausserdem hab ich gedacht, dass die VE 3 Monate vom Tag der Aussellung gültig ist. So habe ich das beim letzten mal von der ABH verstanden. Aber scheints hab ich mich da geirrt....

wenn jemand Zeit hat und interesse, kann er ja auf:

www.reini.tk

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Antwort #4 - 08.11.2004 um 19:25:47
 
Zitat:
@ Reini

Falls Deine Frage auf Deine philippinische Ehefrau abzielt, die Du in Deinem anderen Thread erwähnt hast, bitte beachten, daß Du für Deine Ehefrau keine VE brauchst!

Abu



Hi Abu,

als Realist bezweifel ich, dass die Botschaft bei der Erteilung eines Visums für Besuchszwecke auf die Vorlage einer VE verzichtet.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 09.11.2004 um 09:42:38
 
Zitat:
Ich müsste meine Ehe aber noch in D. legalisieren lassen. (habe letztes JAhr auf den Philippinen geheiratet) Das hab ich nächse Woche ohnehin vor. ...Und ich hoffe das geht ohne Probleme.

Eine Legalisation der Heiratsurkunde wird nicht funtionieren. Vgl. Infos des Auswärtigen Amtes:
Zitat:
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Zitat:
Nachdem einige Auslandsvertretungen feststellen mussten, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind, haben sie mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation bis auf weiteres eingestellt. ... Diese Verfahrensänderung betrifft z.Zt. Urkunden aus den folgenden Ländern: ...; Philippinen; ...

( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html )

Vielleicht meinst Du aber gar nicht Legalisation, sondern die Anlage eines Familienbuchs, was in etwa einer Registrierung der Ehe in Deutschland entspricht. Da Du offensichtlich Deinen Wohnsitz im Ausland, ist in Deinem Fall das Standesamt I in Berlin hierfür zuständig. Du kannst den Antrag über die Deutsche Botschaft in Manila stellen.

Zitat:
als Realist bezweifel ich, dass die Botschaft bei der Erteilung eines Visums für Besuchszwecke auf die Vorlage einer VE verzichtet.

Warum?

Habe das selbst so erlebt: Mit der Heirat benötigte meine (Dann-)Frau keine VEs mehr für ihre Besuchsvisa.
Das macht doch auch Sinn: VEs decken einerseits die kosten für Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung ab und anderseits die Kosten für den Lebensunterhalt. Die erstgenannten Kosten dürften i. d. R. nicht auftreten, da mit der Heirat ja ein Rechtsanspruch auf eine AE besteht, und bei den zweitgenannten Kosten ist der ehegatte sowieso verpflichtet diese zu tragen.

@ reini
Ich würde zur Sicherheit mal bei der Botschaft nachfragen, wie das dort gehandhabt wird.

Abu
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