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Mit erworbener deutscher Staastbürgerschaft nicht Au Pair berechtigt? (Gelesen: 6.753 mal)
Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit erworbener deutscher Staastbürgerschaft nicht Au Pair berechtigt?
03.11.2004 um 18:05:07
 
Fragezeichen
Folgender Fall:
Eine Familie mit zwei Kindern lädt ein Au Pair ein. Der Au Pair Antrag wird von der Ausländerbehörde ans Arbeitsamt weitergeleitet. Dort wird dem Au Pair die Zustimmung zum Visa verweigert, weil der Mann in der Familie nicht in Deutschland geboren wurde, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung hat. Die Frau in der Familie ist noch immer Ausländerin.

Kann so etwas möglich sein???? Fragezeichen
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Abu
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Antwort #1 - 03.11.2004 um 20:26:38
 
Gegenfrage:
Kommt der/die Au-pair zufälligerweise aus Deinem Heimatland bzw. dem ursprünglichen Heimatland Deines Mannes?

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.11.2004 um 12:58:04
 
Das Au Pair kommt aus dem exjugoslawischen Raum, die Gastfamilie ebenfalls. Für die Gastfamilie ist es wichtig, dass das Au Pair moslemisch ist.

Das Arbeitsamt hat interne Anweisungen, generell bei Gastfamilien, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft haben, Au Pair Anträge abzulehnen. Dies wurde mir heute von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt. Gleichzeitig wurde aber die Empfehlung ausgesprochen, ein Au Pair aus den alten EU Ländern einzuladen, weil dies dann nicht vom Arbeitsamt überprüft wird.

All anderen Vorraussetzungen wurden erfüllt, zum Beispiel deutsch als Umgangssprache in der Familie.

Frage: Hat man als deutscher Staatsbürger ohne deutsche Geburt weniger Rechte, wie zum Beispiel in diesem Fall?

Gibt es Einspruchsmöglichkeiten in Deutschland?



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Ralf
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Antwort #3 - 04.11.2004 um 13:56:28
 
Hi Zemra!

Zitat:
Das Au Pair kommt aus dem exjugoslawischen Raum, die Gastfamilie ebenfalls.

Siehste, das ist genau der Punkt.
Zitat:
Das Arbeitsamt hat interne Anweisungen, generell bei Gastfamilien, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft haben, Au Pair Anträge abzulehnen.

Das ist so nicht richtig. Das Au-Pair darf lediglich nicht aus demselben Herkunftsland stammen wie die Gasteltern. Auch wenn engere verwandtschaftliche Beziehungen bestehen, ist ein Au-pair-Verhältnis nicht möglich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.11.2004 um 14:11:35
 
Wenn zum Beispiel die Gastmutter von Geburt an Deutsche ist, der Gastvater Jugoslave, dann darf die Familie kein jugoslavisches Au Pair einladen? Habe ich das richtig verstanden? Fragezeichen
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Antwort #5 - 04.11.2004 um 15:49:30
 
Zitat:
Wenn zum Beispiel die Gastmutter von Geburt an Deutsche ist, der Gastvater Jugoslave, dann darf die Familie kein jugoslavisches Au Pair einladen? Habe ich das richtig verstanden? Fragezeichen

Ich denke, daß Dein Verständnis korrekt ist, denn im entsprechenden Info-Blatt der Bundesagentur für Arbeit heißt es:
Zitat:
Nicht berücksichtigt werden können Au-pairs, die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen...


Übrigens finde ich Deine "2. Klasse-Staatsbürger-Diskussion" abwegig!  Daumen runter

Generell solltest Du berücksichtigen, daß es bei Au-pair insbesondere um eine Vervollständigung der Sprachkenntnisse geht. Oder willst Du uns erzählen, daß Du, Dein Mann und der/die Au-Pair - obwohl alle aus Ex-Jugoslawien stammend - Euch ständig auf Deutsch unterhaltet?

Und was die Religionszugehörigkeit angeht: Es gibt noch sehr, sehr viele andere Staaten mit überwiegend moslemischer Bevölkerung...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.11.2004 um 16:21:15
 
Ich bin Deutsche, ich spreche weder Serbokroatisch, noch Kroatisch, noch Albanisch, auch nicht Bosnisch, oder sonst irgendwelche ex jugoslavischen Sprache wir sprechen ausschließlich deutsch miteinander......

Ich möchte unbedingt ein Au Pair mit der Sprache meines Mannes, damit ich diese Sprache lernen kann, und im Gegenzug dem Au Pair helfen, deutsch zu lernen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.11.2004 um 16:33:55
 
Im Übrigen:
Zahlreiche Binationale Familien suchen Au Pairs aus den Heimatländern der Ehepartner, damit die Kinder zweisprachig aufwachsen können. Einfach mal den Au Pair Wizard z.B. anschauen, da werden gesucht:

Au Pair aus Frankreich, welches nur französich mit unseren Kindern spricht

Oder "gesucht: spanisch sprechendes Au Pair, zu zweisprachingen Kinder Erziehung", oder "Looking for an Au Pair, that speaks english to our kids"
Oder beide Franzosen, nous cherchons un Au Pair pour bavarder avec nos enfants....

Wie sieht die Rechtslage dazu aus?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.11.2004 um 16:47:42
 
Zitat:
Ich bin Deutsche

???

Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr! Du hattest doch geschrieben:
Zitat:
Die Frau in der Familie ist noch immer Ausländerin.

Zitat:
Das Au Pair kommt aus dem exjugoslawischen Raum, die Gastfamilie ebenfalls.

Reden wir hier von unterschiedlichen Fällen?

Zitat:
Im Übrigen:
Zahlreiche Binationale Familien suchen Au Pairs aus den Heimatländern der Ehepartner, damit die Kinder zweisprachig aufwachsen können. Einfach mal den Au Pair Wizard z.B. anschauen, da werden gesucht:

Au Pair aus Frankreich, welches nur französich mit unseren Kindern spricht

Oder "gesucht: spanisch sprechendes Au Pair, zu zweisprachingen Kinder Erziehung", oder "Looking for an Au Pair, that speaks english to our kids"
Oder beide Franzosen, nous cherchons un Au Pair pour bavarder avec nos enfants....

Wie sieht die Rechtslage dazu aus?

Die Rechtslage sieht so aus, daß Engländer, Franzosen, Spanier, etc. EU-Bürger sind und damit innerhalb der EU freizügigkeitsberechtigt sind...

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ronny
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Antwort #9 - 04.11.2004 um 16:57:49
 
Zitat:
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr!


Tröste Dich, ich auch nicht!

Außer der Zitat:
"2. Klasse-Staatsbürger-Diskussion"
sehe ich da auch keinen Roten Faden mehr.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 04.11.2004 um 17:24:37
 
Zitat:
Tröste Dich, ich auch nicht!

Dann bin ich wenigstens nicht der Einzige...  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 04.11.2004 um 18:15:34
 
Es geht hier um zwei verschiedene Fälle

EU Bürger sind berechtigt, dazu, dass ein Au Pair aus dem gleichen Heimatland kommt?

ein detuscher Staatsbürger, der nicht von Geburt an Deutscher ist, ist dem nach also doch nicht "gleichberechtigt"

ich verstehe jetzt auch nichts mehr, entweder man ist Staatsbürger und hat die gleichen Rechte oder nicht?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 04.11.2004 um 18:17:55
 
Fragezeichen
Wie sieht es denn nun aus, kann ich als gebürtige Deutsche mit einem jugoslavischen Mann ein jugoslavisches Au Pair einladen oder nicht?
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #13 - 04.11.2004 um 18:53:18
 
Zitat:
Wie sieht es denn nun aus, kann ich als gebürtige Deutsche mit einem jugoslavischen Mann ein jugoslavisches Au Pair einladen oder nicht?

Ich habe es so verstanden:
Da euer Au-Pair Mädchen aus Ex-Jugoslawien kommt, spricht sie auch die gleiche  Umgangsprache wie deine Kinder und deinem Mann. Sinn un Zweck des Au-Pair ist doch dass sie die Alltagssprache der Gastlandes lernt. Wenn sie aber aus dem altem EU Staaten kämen würde würde die Sache anders aussehen , da sie als EU Bürger Freizügigkeit in den anderen EU Ländern geniesen kann.  Denn es gibt sonder Regelungen für EU Bürger aus dem ehemaligen 15. Das hat mit dem ehemaligen Staatsangehörigkeit von deinem  Mannes nicht zu tun.
Lies die unten angegebene Zitate bitte noch einmal in Ruhe:
Zitat:
Das Au-Pair darf lediglich nicht aus demselben Herkunftsland stammen wie die Gasteltern. Auch wenn engere verwandtschaftliche Beziehungen bestehen, ist ein Au-pair-Verhältnis nicht möglich.

Zitat:
Die Rechtslage sieht so aus, daß Engländer, Franzosen, Spanier, etc. EU-Bürger sind und damit innerhalb der EU freizügigkeitsberechtigt sind...

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Antwort #14 - 04.11.2004 um 18:56:08
 
Zitat:
kann ich als gebürtige Deutsche mit einem jugoslavischen Mann ein jugoslavisches Au Pair einladen oder nicht


Hi Zemra,

die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung auf der Grundlage der Arbeitsaufenthalteverordnung
AAV
ist eine Ermessensentscheidung der Behörden vor Ort. Ob du die Voraussetzung des § 2 Abs. 2 Nr 4 u.a. "deutsch als Muttersprache in der Familie" erfüllst oder nicht, kann deswegen hier keiner entscheiden.

Das Merkblatt für AuPair kannst Du Dir
hier
ansehen.

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.11.2004 um 19:04:39
 
Mein Kind ist aus erster Ehe und spricht ebenfalls kein Wort jugoslavisch
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ronny
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Antwort #16 - 04.11.2004 um 19:12:29
 
Hi Zemra,

ich hab noch eine Ergänzung vergessen, Herkunftsland des AuPair und der Gasteltern/ eines Gastelternteils dürfen nicht identisch sein.

Ronny
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Antwort #17 - 05.11.2004 um 09:17:44
 
@ Zemra4

Also, mir wird das jetzt langsam zu blöd...  Ärgerlich

Du hast alle notwendigen Infos mittlerweile 2- bis 3-fach erhalten. Mehr kann Dir hier keiner sagen. Wenn Du die definitive Entscheidung zu Deinem konkreten Fall haben willst, dann mußt Du Dich an Deine zuständige Arbeitsagentur wenden.

Abu

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 05.11.2004 um 16:21:23
 
Na gut, auch wenn du der Meinung bist meine fragen seien beantwortet, so muss ich leider sagen, dass ich das Ganze noch immer nicht ausreichend verstanden habe. Aber ich komm schon noch drauf, auch wenns ein wenig länger dauert.

Vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem bitte nochmal weiterhelfen in dem mir jemand sagt, wo ich den Gesetzestext über das Europäische Abkommen über die Au Pair Beschäftigung finden kann. Dieser Gesetzestext wird in dem "Mustervertrag" erwähnt

Hallo Ronny, danke für die Ergänzung. Ich verstehe das jetzt so: Da ich mit einem jugoslavischen Mann verheiratet bin darf ich kein jugoslavisches Au Pair einladen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
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Antwort #19 - 05.11.2004 um 17:28:54
 
Zitat:
Habe ich das jetzt richtig verstanden?


Hallo Zemra,

denke schon,

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.11.2004 um 18:10:08
 
Hallo Ronny,

würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?

Ich habe auf der Homepage des Arbeitsamtes alles durchsucht aber nicht gefunden.

Vielen Dank

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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.11.2004 um 18:24:32
 
Zitat:
Hallo Ronny,

würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?

Ich habe auf der Homepage des Arbeitsamtes alles durchsucht aber nicht gefunden.

Vielen Dank




Hallo Zemra4,

auf der Homepage wirst Du nichts finden.

Es handelt sich um die Durchführungsanweisungen zur Anwerbestoppausnahme-Verordnung, die für jeden Bearbeiter bindend sind.

Diese Duchführungsanweisungen werden lediglich intern veröffentlicht.

Gruss,
Jimi

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #22 - 06.11.2004 um 19:09:41
 
Zitat:
würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?


Hi Zemra,

das steht   auch so in dem Merkblatt.

Grüße
Ronny
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Antwort #23 - 06.11.2004 um 19:12:44
 
Danke euch für die Antworten.
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