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Mit erworbener deutscher Staastbürgerschaft nicht Au Pair berechtigt? (Gelesen: 6.749 mal)
Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.11.2004 um 19:04:39
 
Mein Kind ist aus erster Ehe und spricht ebenfalls kein Wort jugoslavisch
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #16 - 04.11.2004 um 19:12:29
 
Hi Zemra,

ich hab noch eine Ergänzung vergessen, Herkunftsland des AuPair und der Gasteltern/ eines Gastelternteils dürfen nicht identisch sein.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 05.11.2004 um 09:17:44
 
@ Zemra4

Also, mir wird das jetzt langsam zu blöd...  Ärgerlich

Du hast alle notwendigen Infos mittlerweile 2- bis 3-fach erhalten. Mehr kann Dir hier keiner sagen. Wenn Du die definitive Entscheidung zu Deinem konkreten Fall haben willst, dann mußt Du Dich an Deine zuständige Arbeitsagentur wenden.

Abu

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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 05.11.2004 um 16:21:23
 
Na gut, auch wenn du der Meinung bist meine fragen seien beantwortet, so muss ich leider sagen, dass ich das Ganze noch immer nicht ausreichend verstanden habe. Aber ich komm schon noch drauf, auch wenns ein wenig länger dauert.

Vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem bitte nochmal weiterhelfen in dem mir jemand sagt, wo ich den Gesetzestext über das Europäische Abkommen über die Au Pair Beschäftigung finden kann. Dieser Gesetzestext wird in dem "Mustervertrag" erwähnt

Hallo Ronny, danke für die Ergänzung. Ich verstehe das jetzt so: Da ich mit einem jugoslavischen Mann verheiratet bin darf ich kein jugoslavisches Au Pair einladen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 05.11.2004 um 17:28:54
 
Zitat:
Habe ich das jetzt richtig verstanden?


Hallo Zemra,

denke schon,

Grüße
Ronny
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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.11.2004 um 18:10:08
 
Hallo Ronny,

würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?

Ich habe auf der Homepage des Arbeitsamtes alles durchsucht aber nicht gefunden.

Vielen Dank

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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.11.2004 um 18:24:32
 
Zitat:
Hallo Ronny,

würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?

Ich habe auf der Homepage des Arbeitsamtes alles durchsucht aber nicht gefunden.

Vielen Dank




Hallo Zemra4,

auf der Homepage wirst Du nichts finden.

Es handelt sich um die Durchführungsanweisungen zur Anwerbestoppausnahme-Verordnung, die für jeden Bearbeiter bindend sind.

Diese Duchführungsanweisungen werden lediglich intern veröffentlicht.

Gruss,
Jimi

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #22 - 06.11.2004 um 19:09:41
 
Zitat:
würdest du mir bitte die Quelle mitteilen in der du die Ergänzung "Herkunftskand der Gasteltern, eines der Gasteltern darf nicht identisch sein" gefunden hast?


Hi Zemra,

das steht   auch so in dem Merkblatt.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 06.11.2004 um 19:12:44
 
Danke euch für die Antworten.
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