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Einbürgerung und Ehefrau (Gelesen: 2.028 mal)
zuka2
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Ehefrau
29.10.2004 um 12:06:21
 
Hallo

Ich wohne in Bayern. Und es ist nicht möglich in Bayern mit meinen Voraussetzungen eingebürgert werden (Stichwort: Bewilligungszeiten)

nun bin ich soweit in ein anderes Bundesland umzuziehen. Um Anschliessend den Antrag auf die Anspruchseinbürgerung zu stellen.

Problem ist: Meine Frau kann noch nicht umziehen, da sie jetzt gerade noch die Diplomarbeit macht.

Meine Frage wäre: Reicht es dass ich alleine umziehe, mich dort anmelde und den Antrag für beide stelle, obwohl meine Frau noch in Bayern angemeldet ist?

Vielen Dank
Zuka

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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Ehefrau
Antwort #1 - 29.10.2004 um 12:17:36
 
Das dürfte wohl schon allein unter melderechtlichen Gesichtspunkten nicht gehen.

Schau Dir doch einmal folgenden Thread an:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Die Alternative könnte höchstens sein, dass Ihr beide Euren Lebensmittelpunkt verlegt - und Deine Ehefrau, soweit für das Schreiben der Diplomarbeit tatsächlich erforderlich, einen Nebenwohnsitz in Bayern behält.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 29.10.2004 um 12:25:21
 
Hallo Zuka!

Du kannst gar nicht den Antrag für deine Frau stellen, dass muss sie schon selbst machen. Zuständig ist dann grundsätzlich die für ihren Wohnort zuständige Behörde.
Sofern ein Ehepartner keinen eigenen Einbürgerungsanspruch hat und nur nach § 85 Abs. 2 AuslG miteingebürgert werden könnte, besteht die Möglichkeit, dass beide Anträge auch von einer Behörde bearbeitet werden. Dazu müssten sich die Behörden aber untereinander einigen.
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