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Ermessungseinbürgerung seit fast mehr als 2 Jahren (Gelesen: 5.097 mal)
Lamingo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.10.2004 um 18:17:41
 
Hallo!
Antrag auf Ermessenseinbürgerung seit 06.2002 (vor jetzt ca. 2 Jahren). Habe Famillie und zahle auch für meine Kinder. Ich arbeite und verdiene nicht schlecht. Nachdem ich alle benötigten Unterlagen eingreicht habe, wurde mir gesagt dass die Unterlagen an den Senat mit Empfehlung auf Einbürgerung verschickt (02.2004) wurden. Nach ca. 2 Monaten bekam ich einen Brief wonach ich erneut darlegen sollte warum ich vor ca. 4 Jahren die Aufenthaltserlaubnis bekommen habe und andere unnötige Fragen auf die ich schon geantworten hatte. Z.B. was ich vorhabe nach Ablauf meines Vertrages im Jahre 2007. Zusätzlich hat der Senat die Einbürgerungsbehörde beauftragt erneut einiges zu klären. Daraufhin hat die Einbürgerungsbehörde u.a. einen Brief am 31.04.2004 an die Ausländerbehörde geschrieben und bis jetzt hat die Ausländerbehörde wohl nicht geantwortet. Nachdem ich 07.2004 schriftlich (weil telefonisch nicht möglich) nach dem Stand der Dinge nachgefragt habe, wurde mir gesagt dass die Einbürgerungsbehörde auf die Antwort der Ausländerbehörde immer noch wartet. Zusätzlich wurde mir bis dahin von einer weiteren Nachfrage abgeraten.
- Soll ich wirklich so lange warten bis die Ausländerbehörde auf so einen Brief reagiert? Denn nach meiner Erfahrung werden sie wohl nicht so schnell oder sogar nicht antworten.
- Warum verlangt die Einbürgerungsbehörde die Unterlagen aus der Ausländerbehörde nicht? Das haben sie auch am Anfang gemacht.
- Habe ich denn kein Recht darauf, schriftlich nachzufragen? Denn sie gehen doch nie ans Telefon.
- Was kann ich denn unternehmen wenn es wirkllich noch einmal ein Jahr dauert was im Moment möglich ist?
- Ich habe einen Brief an die Ausländerbehörde und an die Einbürgerungsamt geschrieben, aber von beiden Behörden seit ca. 4 Wochen keine Antwort bekommen. Was kann ich da rechtlich unternehmen?

Vielen Dank im voraus

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Ralf
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Antwort #1 - 13.10.2004 um 20:36:54
 
Leider enthält diese Frage viel zu wenig Informationen (siehe auch FAQ):

- Wie lange bist du schon in Deutschland?
- Mit welchen Aufenthaltstiteln?
- Bist du verheiratet? Wenn ja: Ist der Ehepartner Deutsche(r)?
- Welche Staatsangehörigkeit(en) hast du und die Kinder?
- Welche Informationen fehlen der Einbürgerungsbehörde?

Ohne diese Informationen kann ich leider gar nichts sagen.

Zitat:
31.04.2004

Hmmm, auf meinem Kalender ist dieser Tag nicht drauf.  :rofl2
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Lamingo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.10.2004 um 23:57:54
 
Hallo!

Ich bin seit mittlerweile 15 Jahren in Deutschland. Bin nicht verheiratet, habe aber ein deutsches Kind.
Ich weiß selber nicht genau welche Informationen der Einbürgerungsbehörde fehlen. Das wollten sie mir nicht sagen. Ich habe mittlerweile seit ca. 2 Monaten 2 Briefe und eine Beschwerde geschrieben, aber bis jetzt keine Anwort bekommen.

Danke!
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Ralf
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 09:05:28
 
Zitat:
Hallo!

Ich bin seit mittlerweile 15 Jahren in Deutschland. ....


Dann frage ich mich allerdings, aus welchem Grunde dies hier als Ermessenseinbürgerung läuft.
Du solltest beantragen, dass das Verfahren nach § 85 AuslG umgestellt wird, dann ist vieles erheblich einfacher.
Allerdings wurde die Frage nach dem Aufenthaltsstatus nicht beantwortet. Waren da evtl. Zeiten mit Duldung im Spiel? Diese werden auf keinen Fall mit angerechnet.
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Antwort #4 - 14.10.2004 um 12:10:09
 
@ Ralfi

Hast Du schon das Posting vom gleichen User in der Rubrik "Sonstiges" gesehen?

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=son;action=d...

Abu
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Antwort #5 - 14.10.2004 um 12:37:49
 
Zitat:
@ Ralfi

Hast Du schon das Posting vom gleichen User in der Rubrik "Sonstiges" gesehen?

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=son;action=d...

Abu


Danke, Abu, hatte das zwar schon gelesen, es ist mir jedoch nicht aufgefallen, dass beides vom gleichen User kommt. Ich denke jetzt auch, dass da irgendwas nicht stimmt.

@ Lamingo:
Wenn du hier eine brauchbare Antwort haben willst, müssen schon alle Fakten auf den Tisch, sonst geht das nicht.
Ansonsten: Ende der Diskussion.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.10.2004 um 10:02:53
 
[td]Dann frage ich mich allerdings, aus welchem Grunde dies hier als Ermessenseinbürgerung läuft. [/td]


Hallo!

Bin aus dem Urlaub zurück. Also! ich habe 10 Jahre Aufenthaltsbewilligung und jetzt 5 Jahre AE gehabt. Daher die Ermessenseinbürgerung.

vielen Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.10.2004 um 10:48:12
 
Zitat:
Danke, Abu, hatte das zwar schon gelesen, es ist mir jedoch nicht aufgefallen, dass beides vom gleichen User kommt. Ich denke jetzt auch, dass da irgendwas nicht stimmt.

@ Lamingo:
Wenn du hier eine brauchbare Antwort haben willst, müssen schon alle Fakten auf den Tisch, sonst geht das nicht.
Ansonsten: Ende der Diskussion.


@Ralfi
Wie man aus Deinen Beiträgen entnehmen kann, hilfst Du vielen in diesem Forum. Weiter so! Aber:

1 - Bezüglich meiner beiden Fragen, sind 2 verschiedene Themen, die miteinander nicht zu tun haben. Einerseits ist die Verlängerung meiner AE und andererseits ist der Antrag auf die Einbürgerung. Dafür gibt es auch bekanntlich verschiedene Foren.

2 - Soviel ich weiss ist ein Forum eine Plattform, wo Menschen, in diesem Fall User genannt, Ihre Erfahrungen bzw. Kenntnisse austauschen können. Dabei ist keiner gezwungen auf eine Frage zu antworten. Wenn Dir meine Anfragen nicht gefallen, musst Du darauf nicht antworten. Du bist dazu nicht gezwungen, genauso wie die anderen auch. Selbst wenn ich wirklich keine Antwort bekomme, würde ich es nicht schlimm finden. Denn wenn einer mehr als 10 Jahre hier in D. mit der Ausländerbehörde zu tun hat, der muss einigermaßen Ahnung über zumindest einige Paragraphen des deutschen AuslG haben.

3- Schließlich ist es in einem Forum so dass man nicht unbedingt seine Identität preisgeben muss (sonst würde man den Usern nicht die Möglichkeit geben, sich mit einem Username anzumelden), genauso ist es mit meiner Nationalität (ich komme übrigens aus Mali).

Zitat:
Leider enthält diese Frage viel zu wenig Informationen (siehe auch FAQ):


Hmmm, auf meinem Kalender ist dieser Tag nicht drauf.  :rofl2


Das war ein Irrtum von mir. Es handelt sich um den 30.04.2004

Schönen Tag an allen
Lamingo
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Antwort #8 - 26.10.2004 um 11:56:17
 
Hallo Lamingo!

Zitat:
1 - Bezüglich meiner beiden Fragen, sind 2 verschiedene Themen, die miteinander nicht zu tun haben. Einerseits ist die Verlängerung meiner AE und andererseits ist der Antrag auf die Einbürgerung. Dafür gibt es auch bekanntlich verschiedene Foren....

Das ist grundsätzlich natürlich richtig, dennoch gehören die Informationen zusammen. Im Einbürgerungsforum kann keine vernünftige Auskunft gegeben werden, wenn die nötigen Hintergrund-Informationen wie hier zum aktuellen Aufenthaltsstatus fehlen.
Die Abgabe "seit 15 Jahren in D" ist für sich genommen völlig wertlos, wenn man nicht weiß, welche Aufenthaltstitel im einzelnen erteilt wurden, denn nicht jeder Aufenthalt ist bei der Einbürgerung anrechenbar.

Zum Thema: zur Anrechenbarkeit von Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung ist in diesem Forum schon viel geschrieben worden. Offensichtlich trifft das zu Bayern und BaWü gesagte auch für Berlin zu. Lies einfach mal die entsprechenden Beiträge.

Zur Frage nach der Bearbeitungsdauer kann hier keine Auskunft gegeben werden, das weiß allein die bearbeitende Behörde.

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Antwort #9 - 30.10.2004 um 14:21:05
 
Aus einem anderen, inzwischen geschlossenen Thread:
Zitat:
...Bei mir in Berlin-Mitte ist den Behörden plötzlich einiges eingefallen, nachdem sie meinen Antrag beim Senat mit der Empfehlung einer Einbürgerung eingereicht haben und der Senat einiges noch einmal wissen wollte. Plötzlich fragten sie mich folgendes:
- ich soll belegen warum ich die AE bekommen habe
- was ich vorhabe nach Ablauf meines Vertrages 2007
und viele solche kleine manchmal berechtigte und manchmal unberechtigte Fragen....


Hallo!

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass da irgendwas nicht richtig verstanden wurde.
Zitat:
- ich soll belegen warum ich die AE bekommen habe

Der Grund für die Erteilung der AE ergibt sich aus der Ausländerakte, diese muss ohnehin von der Einbürgerungsbehörde ausgewertet werden.
Zitat:
- was ich vorhabe nach Ablauf meines Vertrages 2007

Das dürfte wohl für die Beurteilung des Einbürgerungsantrages nicht relevant sein. Wer weiß schon ganau, was er in 2 oder 3 Jahren macht.  öhm
Zitat:
und viele solche kleine manchmal berechtigte und manchmal unberechtigte Fragen....

Sorry  :sosmi, hier versagt meine Glaskugel  Wahrsagerin. Etwas mehr Details wären sicherlich hilfreich.
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Antwort #10 - 30.10.2004 um 15:44:07
 
Zitat:
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass da irgendwas nicht richtig verstanden wurde.
Der Grund für die Erteilung der AE ergibt sich aus der Ausländerakte, diese muss ohnehin von der Einbürgerungsbehörde ausgewertet werden.


Das gleiche habe ich auch gedacht, zumal sich die Einbürgergungsbehörde einige Monate zuvor meine "Unterlagen" aus dem Ausländer bekommen und "studiert" hat.

Zitat:
Das dürfte wohl für die Beurteilung des Einbürgerungsantrages nicht relevant sein. Wer weiß schon ganau, was er in 2 oder 3 Jahren macht.

Genauso habe ich auch geantwortet. Aber es ist wirklich so dass sie diese Begründung haben wollten.

Mir ging es in diesem Thread darum, einigen Leuten zu sagen was ich "zu Recht oder Unrecht" erlebt habe. Es ist nicht so dass ich irgendwelche Behörde näher treten möchte.

Trotz einigen Schwierigkeiten am Anfang möchte ich mich hiermit bei allen, die hier aktiv mitgewirkt haben und insbesondere bei Ralfi bedanken. Ich habe heute die Einladung zur "Aushändigung der Einbürgerungsurkunde" bekommen. Ich nehme lapidar an, dass ich damit die Einbürgerungszusage bekommen habe oder bekommen werde. Oder? Sollte meine Überlegung stimmen, ist nunmehr die erste Hürde bestanden. Weiß jemand wie es weitergeht? Soll ich auf irgendetwas besonderes achten?

Vielen Dank
Lamingo
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Antwort #11 - 30.10.2004 um 16:14:39
 
Zitat:
.....
Ich habe heute die Einladung zur "Aushändigung der Einbürgerungsurkunde" bekommen. Ich nehme lapidar an, dass ich damit die Einbürgerungszusage bekommen habe oder bekommen werde. Oder? Sollte meine Überlegung stimmen, ist nunmehr die erste Hürde bestanden. Weiß jemand wie es weitergeht? Soll ich auf irgendetwas besonderes achten?...


Hi Lamingo!

Wenn in dem Schreiben wirklich "Aushändigung der Einbürgerungsurkunde" steht, hast du nicht nur eine, sondern alle Hürden überwunden.  grin
Damit dürften sich dann auch die anderen Fragen erledigt haben.
Offensichtlich ist dann bei dir auch kein Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich, weil entweder Mehrstaatigkeit hingenommen wird oder der Verlust automatisch eintritt. Ich kann hier nur mutmaßen, weil ich deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht kenne.

Zitat:
Weiß jemand wie es weitergeht?

Nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde kannst du sofort deutsche Personalpapiere beantragen (Personalausweis und/oder Reisepass). Also am Besten gleich Passbilder mitnehmen.

Zitat:
Soll ich auf irgendetwas besonderes achten?

Auf geputze Schuhe!  lachen
Nein, im Ernst jetzt: Wenn in dem Schreiben nichts erwähnt ist, ist weiter auch nichts zu beachten. Evtl. musst du einen Termin absprechen und/oder die Gebühr noch vorher überweisen, das sollte aber alles in dem Schreiben drin stehen.
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