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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.339 mal)
Gatika
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis
28.10.2004 um 17:33:20
 
Hallo!
Ich komme aus Osteuropa. Lebe seit sechs Jahren in Berlin mit einem Deutschen zusammen.
Wir haben im Oktober geheiratet… Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit besteht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis früher als nach drei Jahren zu bekommen. Die Ausländerbehörde hat auch alle „Bestätigungen“ (Anmeldungen), dass wir von dem Zeitpunkt, als ich nach Deutschland gekommen bin, zusammenleben. Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grüss. Gatika
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.10.2004 um 17:48:39
 
Zitat:
Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit besteht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis früher als nach drei Jahren zu bekommen.


Hallo Gatika,

was für eine Art der Aufenthaltsgenehmigung hattest Du denn vor der Heirat?

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Gatika
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.10.2004 um 18:50:16
 
Zuerst hatte ich ein Sprachvisum und jetzt bin eine Studentin. Ich glaube es ist eine Aufenthaltsbewilligung.

Gatika
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.10.2004 um 19:19:39
 
Zitat:
Ich glaube es ist eine Aufenthaltsbewilligung


Das ist wohl so zutreffend.

Dann hast Du schlechte Karten was die Verkürzung der Frist für eine unbefristete Erlaubnis betrifft. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen erwerben die unbefristete AE nach drei Jahren aufgrund der Annahme, dass das eheliche Zusammenleben weiter gführt wird. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbst Du allerdings bereits nach zwei Jahren.
Die Bewilligungen werden da m.W. nicht angerechnet, da sie für einen vorübergehenden Zweck erteilt wurden.

Möglicherweise können sie später bei einer Einbürgerung mit angerechnet werden.

Viele Grüße
Ronny
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