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Visum zwecks Eheschließung (Gelesen: 4.936 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zwecks Eheschließung
22.07.2004 um 10:33:24
 
Hallo Zusammen,

Ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag hier überhaupt hergehört aber ich wäre trotzdem froh wen mir jemend ein par Infos geben könnte.

Kurz der Sachverhalt:
Ich bin Deutscher und meine Verlobte Ukrainerin.

Am 22.06.2004 hat meine Verlobte an der deutschen Botschaft in Kiew den Antrag auf ein Visum zwecks Eheschließung gestellt.
In der zwischenzeit liegt auch dei Befreihung von Ehefähigkeitszeugnis vom OLG vor. Somit sind alle zur eheschließung notwendigen Papiere vorhanden und der beim Standesamt eingetragene Termin für die Eheschließung ist der 20.08.2004.

Allerdings ist bis zum 21.07.2004 noch nicht einmal der Visumsantrag meiner Verlobten bei der Ausländerbehörde eingegangen, sondern nur die Ankündigung, dass ein Visumsantrag auf dem weg sei.

Ist das denn normal, dass der Antrag 4 Wochen unterwegs ist? und wie bzw wo kann man was über den Stand der Dinge erfahren. Die Ausländeerbehörde sagt mir seit 1,5 Wochen, dass der Antrag eigentlich jeden Tag kommen müßte Griesgrämig

Ach ja bevor ichs noch vergesse:
Für den Fall, dass das wichtig ist!?
Im Februar 2004 Hat meine Verlobte an der deutschen Botschaft in Wien einen Visumsantrag zwecks FSJ gestellt, sie war bis ende März 2004 als Au-Pair Mädchen in Österreich und ist am 31.03.2004 da das Visum am 1.4.2004 ausgelaufen wäre nach hause in die Ukraine gefahren. Sie hat diesen Antrag aber im April 2004 per Fax an die Botschaft in Wien und die zuständige Ausländerbehörde zurückgezogen, da zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass wir Heiraten wollen, und weil das Visum noch nicht erteilt war. Und wir eigentlich der meinung waren/sind, dass dazu ein Visa zur Eheschließung der korrekte weg sei.  Wir haben zumindestens von der zuständigen ausländerbehörde noch erfahren, dass das Visum für FSJ erteilt worden wäre wen sei den Antrag nicht zurückgezogen hätte.

OK jetzt hab ich genug Gelabert Smiley

Währe euch für Hilfe, anregungen,oder  auch nur "moralische" Unterstützung dankbar Smiley

Gruß
Daniel
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 22.07.2004 um 10:45:28
 
Hi,
wann ist denn das Fax bei der ABH eingegangen? Erfahrungsgemäß vergehen danach ein bis zwei Wochen, dann ist der Original-Antrag da.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.07.2004 um 10:51:02
 
Das erste mal hab ich am 5.07.2004 Auf der ABH nachgefragt un da hatten sie die Ankündigung schon. weinend
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.07.2004 um 13:08:45
 
Die Visa zur Familienzusammenführung laufen alle über das BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln.
Ich weiss nicht ob das mit den Heiratsvisa auch so ist?
Aber das weiss bestimmt jemand anderes hier in diesem dollen Hause grin

Aber falls ja, könntest du dort mal anrufen und nachfragen, ob sie eure Unterlagen schon erhalten und an deine ABH weitergesendet haben.

Zwinkerndcroco
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 22.07.2004 um 13:55:26
 
Zitat:
Die Visa zur Familienzusammenführung laufen alle über das BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln. 
Ich weiss nicht ob das mit den Heiratsvisa auch so ist?
Aber das weiss bestimmt jemand anderes hier in diesem dollen Hause

Das läuft generell bei allen Visumanträgen so!  Daumen hoch

@Daniel F.
wenn am 05.07. die Vorankündigung da war, kann es eigentlich wirklich nicht mehr lange dauern, bis der Original-Antrag eingeht. Was man momentan allerdings auch nicht vergessen darf, die Urlaubszeit hat begonnen. Also noch nicht gleich ungeduldig werden.

Viele Grüße
Bine  Zwinkernd
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vzatzee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.07.2004 um 22:49:24
 
Ruf das  Bundesverwaltingsamt in  Köln an.
Alles was von einer Botschaft zu einer Ausländebehörde
geht und zurück, wird da genau festgehalten.
Sie sagen Dir, was durch das  Bundesverwaltuingsamt
wann und mit welchem Aktenzeichen gegangen ist, oder auch nicht gegangen ist, sie sind sehr freundlich und korrekt.
Mit den ermittelten Kentnissen,  rufst Du dann bei Behörde oder Botschaft an,je nach dem, vielleicht  kommt dann raus, dass der Antrag zwischen zwei Schreibtische gefallen ist, oder die nach Buchstaben zugeordnete Sacharbeiterkraft auf Schwangerschaftsurlaub ist, und keiner hat's gemerkt, und der Antrag liegt ganz unten in 'nem Riesenstapel. Aber zumidest geht's dann wieter.



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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.07.2004 um 12:57:13
 
Hallo,

erst mal Danke an alle!!  :-D

Ich habe soeben die Nachricht bekommen, dass die Papiere da sind und die Benachrichtigungskarte mit dem was ich alles noch vorzulegen habe an mich abgeschikt ist.

Aber es gibt bestimmt noch mal was wo ich eure hilfe brauchen werde!   tippse

Gruß
Daniel
grin
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Volker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.10.2004 um 02:24:58
 
Hallo Daniel,

ich habe eine Frage an Dich, nach dem Lesen Deines Beitrags:Meine Verlobte kommt aus der Russischen Förderation. Dort gibt es keine Ehefähigkeitszeugnisse. Wenn jemand heiratet, gibt es einen Stempel in den Inlandspass. Der Nachweis über die "Ehefähigkeit" wird daher bei einer geplanten Heirat in Deutschland durch einen Nichtstempel "Heirat"im Inlandspass geführt.
Jetzt die Frage an Dich: Gibt es in der Ukraine auch keine Ehefähigkeitszeugnisse? Wenn es dies nicht gibt, mußtet Ihr hier beim OLG den (Inlands-)Pass Deiner Verlobten im Original vorlegen? Dann müßte man ja den Originalpass hin- und her senden, da dieser sicherlich auch für den Visaantrag benötigt wird, oder?

Vielen Dank

Volker, 21.10.2004
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.10.2004 um 10:45:20
 
Beim Inlandspaß ist einige Vorsicht geboten. Anders als der Reisepaß ist der Inlandspaß ein innerrussisches (bzw. innerukrainisches) Dokument und wird in Deutschland ***nicht*** als Urkunde anerkannt. Auch eine Legalisierung (z. B. bei der deuschen Botschaft) ist nicht möglich. Als Nachweis des Familienstandes ist der Inlandspaß für deutsche Belange daher völlig ungeeignet. Beim Antrag auf "Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" (so heißt das wirklich) dürfte ein OLG eigentlich noch nicht einmal danach fragen.

In der Praxis funktioniert das Verfahren mehr schlecht als recht folgendermaßen: Wenn im Inlandspaß kein Eintrag über eine bestehende Ehe des Inhabers vorhanden ist, bestätigt der zuständige OVIR in Rußland bzw. in der Ukraine der UVIR mit einem Stempel im Reisepaß, daß der Paßinhaber nicht verheiratet ist bzw. eben vielmehr, daß der Inlandspaß keine Eintragung über eine bestehende Ehe enthält.

Dann, und erst dann, wird der Sachbearbeiter beim zuständigen OLG die Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses auch nur in Erwägung ziehen.

Manchmal besteht das OLG allerdings trotzdem auf der Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung - obwohl der Stempel im Reisepaß vorhanden ist. Das ist eine ausgesprochen unangenehme Situation, da die Ledigkeitsbescheinigung im russischen bzw. im ukrainischen Recht nicht vorgesehen ist und nur von einigen Standesämtern in Rußland (oder in der Ukraine) gefälligkeitshalber ausgestellt wird. Deshalb kann auch ein Anspruch auf die Ausstellung nicht geltend gemacht werden.

Die Jungs beim OLG können ganz schön hartleibig sein, und mit Dir reden müssen sie auch nicht, weil ihr Ansprechpartner allein das zuständige Standesamt ist.

Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich dagegen bereits in Deutschland aufhält, ist die Sache einfacher. Die Ledigkeitsbescheinigung wird, sofern im Inlandspaß keine bestehende Ehe eingetragen ist, von der entsprechenden Botschaft oder möglicherweise auch einem Konsulat auf der Grundlage des Inlandspasses ausgestellt. Das geht lt. Auskunft der russischen Botschaft angeblich innerhalb von fünf Minuten, aber der Inlandspaß muß dazu (möglicherweise persönlich) vorgelegt werden.

Allerdings erteilt die deutsche Botschaft im Ausland das Visum zur Eheschließung erst dann, wenn die Zustimmung der lokalen ABH vorliegt, und die wird ihre Zustimmung in der Regel erst dann geben, wenn der Termin beim Standesamt feststeht, d. h. alle Voraussetzungen für eine Eheschließung geschaffen sind. Darin eingeschlossen ist natürlich das Ok des OLG. Ein Besuchervisum wird keine deutsche Botschaft ausstellen, wenn ihr erst bekannt ist, daß eigentlich eine Eheschließung beabsichtigt ist. Insofern könnte es unter Umständen recht schwierig werden, den Inlandspaß bei der russischen bzw. ukrainischen Botschaft in Deutschland vorzulegen.

It's a jungle out there.

Gruß, Martin A
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.10.2004 um 18:53:25
 
Zitat:
Gibt es in der Ukraine auch keine Ehefähigkeitszeugnisse?


Hallo,

Soweit ich das sehe ist Deine Frage bereits beantwortet worden.
Kurz aber noch ganz konkret meine Erfahrung:
Es gibt in der Ukraine auch kein Ehefähigkeitszeugnis! Allerdings haben die Dortigen Behörden auch keinen Eintag im Reisepass und/oder Inlandspass gemacht sonder schlicht und ergreifend eine Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Diese musste natürlich legalisiert etc. und übersetzt werden.
Das OLG hat die befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, wen man mal von 6 Wochen bearbeitungszeit absieht, problemlos ausgestellt.

Am 20.08.2004 haben wir dann Geheiratet
Davor gab es allerdings rund 5 monate "Papierkrieg" und Behördenbesuche und natürlich hat die Telekom gut verdient  grin

Viel glück 8) und nicht verzweifeln  Smiley

Gruß
Daniel
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RainerBerlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.10.2004 um 20:27:56
 
Hallo,
bin gänzlich neu hier!Aber was mein Vorhaben betrifft, mein Mädchen aus Belarus zu heiraten, schon ziehmlich weit.Alle Unterlagen sind beim Standesamt u. ich habe einen Termin für die Beantragung der Hochzeit.Nur, sie ist noch zu Hause und das Touristenvisum wurde abgelehnt.Jetzt soll ein neuer Antrag gestellt werden, diesmal der richtige,Visum auf Eheschließung.Das Standesamt sagte mir,ein formloses Schreiben reicht.Hat jemand ein "Vordruck" damit das bei der Deutschen Botschaft in Minsk auch verständlich ist?
Die Zeit drängt etwas.
Ansonsten gebe ich gerne meine Erfahrungen hier weiter, da ich aus eigenem Erleben sagen kann, man kann verdammt viel falsch machen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #11 - 29.10.2004 um 09:20:12
 
Zitat:
Hat jemand ein "Vordruck" damit das bei der Deutschen Botschaft in Minsk auch verständlich ist?


Hallo Rainer,

hier habe ich Dir zunächst mal den link zur Deutschen Botschaft mit der Aufstellung der für ein Eheschließungsvisum erforderlichen Unterlagen rausgesucht:
Botschaft


Einen Vordruck für die Einladung kannst Du Dirhier runterkladen.

Zitat:
Das Standesamt sagte mir,ein formloses Schreiben reicht

Kann nachdem was ich gelesen habe nur eine Fehlinformation sein, sorry.

Viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 29.10.2004 um 10:18:39
 
Hallo,

ich bin zwar selbst echt froh, dass wir das schon alles hinter uns haben, aber hier noch einiges.

Es ist richtig, dass als einladung ein formloses schreiben ausreicht, aus dem der Name und Wohnort beider Verlobten hervorgeht und klargestellt ist, dass eine Heirat beabsichtigt ist. Am besten Pass- Personalausweisnummer angeben und beides als Kopie beifügen. Die Botschaften sind auch angewiesen Visaanträge ohne Verpflichtungserklärung anzunehmen!Denoch wird es im regelfall einfacher wenn die Antragstellerin eine amtliche Verpflichtungserklärung vorweisen kann.

Meine Frau hat für Iheren Visaantrag folgendes bei der Botschaft abgegeben:
Verpflichtungserklärung
Nachweis einer Reisekrankenversicherung (über ADAC)
Einladungsschreiben von mir ( in etwa: Ich [Name]
[Eigene Adresse mit Tel]

beabsichtige meine Verlobte[Name], wohnhaft in

Adresse der Verlobten
zu heiraten ......................

Anbei ist eine Kopie meines Personalausweises und Reisepasses angefügt.
.........)

Bescheinigung vom Standesamt, dass dei Eheschließung angemeldet ist.
Vom Amtsgericht beglaubigte Kopien der vom Standesamt benötigten Unterlagen, die Originale waren ja auf dem OLG.

Noch ein Tipp am Rande, wen das mit dem Visaantrag ewig dauert, bis er bei der ABH eitrifft, einfach in Köln beim Bundesverwaltungsamt nachfragen.

Bei uns war es nämlich so, dass die Ausländerbehörde am Freitag den 30.7 die zustimmung per Fax nach Köln und an die Deutsche Botschaft geschikt hat, die botschaft aber am Donnerstag in der Nächsten woche mir am Telefon sagte sie haben alle Faxe durchgesehen und nichts bekommen. Darauf hien habe ich mir vom Bundesverwaltungsamt sagen lassen, dass auch deren Ihre bestätigung an die Botschaft am 30.7 raus ist.

Darauf habe ich einen höflichen aber bestimmten Brif geschrieben und per Fax an die Botschaft geschikt (das war am Freitag um 16:00) mit Aktenzeichen usw. und sieh da am Montag um 8:00 hat bei meiner Frau das Telefon geklingelt und die Botschaft teilte Ihr mit, dass sie ihr Visum abholen könne.

Am 16.8 ist sie dan in Frankfurt am Flughafen gelandet.

Viel Glück
:-D
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