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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von Gatika am 28.10.2004 um 17:33:20

Titel: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Gatika am 28.10.2004 um 17:33:20
Hallo!
Ich komme aus Osteuropa. Lebe seit sechs Jahren in Berlin mit einem Deutschen zusammen.
Wir haben im Oktober geheiratet… Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit besteht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis früher als nach drei Jahren zu bekommen. Die Ausländerbehörde hat auch alle „Bestätigungen“ (Anmeldungen), dass wir von dem Zeitpunkt, als ich nach Deutschland gekommen bin, zusammenleben. Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grüss. Gatika

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ronny am 28.10.2004 um 17:48:39

Zitat:
Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit besteht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis früher als nach drei Jahren zu bekommen.


Hallo Gatika,

was für eine Art der Aufenthaltsgenehmigung hattest Du denn vor der Heirat?

Ronny

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Gatika am 28.10.2004 um 18:50:16
Zuerst hatte ich ein Sprachvisum und jetzt bin eine Studentin. Ich glaube es ist eine Aufenthaltsbewilligung.

Gatika

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ronny am 28.10.2004 um 19:19:39

Zitat:
Ich glaube es ist eine Aufenthaltsbewilligung


Das ist wohl so zutreffend.

Dann hast Du schlechte Karten was die Verkürzung der Frist für eine unbefristete Erlaubnis betrifft. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen erwerben die unbefristete AE nach drei Jahren aufgrund der Annahme, dass das eheliche Zusammenleben weiter gführt wird. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbst Du allerdings bereits nach zwei Jahren.
Die Bewilligungen werden da m.W. nicht angerechnet, da sie für einen vorübergehenden Zweck erteilt wurden.

Möglicherweise können sie später bei einer Einbürgerung mit angerechnet werden.

Viele Grüße
Ronny

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