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Ungerecht - Benutzt (Gelesen: 9.773 mal)
Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.10.2004 um 17:42:37
 
Fragezeichen

in meinem Bekanntenkreis ereignete sich folgendes: Ein Mann heiratet eine Deutsche. Es stellte sich heraus, dass es nur wegen des Aufenthaltes gewesen ist. Die Eheleute lebten keine 2 Jahre zusammen, die Ehe wurde nach 2 Jahren 6 Monaten während der Tennung geschieden. Während dieser Ehe wurde von dem Mann während des Urlaubs in seinem Heimatland das erste Kind "unehelich" gezeugt. Die Ehe soll allerdings schon zuvor auf moslemische Weise geschlossen worden sein. Die Mutter wurde erst kürzlich offiziell geheiratet und  hat jetzt das zweite Kind. Der Mann hat seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und dem Familiennachzug der "Richtigen Ehefrau" scheint nichts im Wege zu stehen. Gibt es irgendeine Möglichkeit die Behörden auf diesen Mißbrauch aufmerksam zu machen? Kann die "benutzte Frau" sich im nachhinein noch irgendwie wehren oder eingreifen?

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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 27.10.2004 um 18:43:34
 
Zitat:
Fragezeichen

in meinem Bekanntenkreis ereignete sich folgendes: Ein Mann heiratet eine Deutsche. Es stellte sich heraus, dass es nur wegen des Aufenthaltes gewesen ist. Die Eheleute lebten keine 2 Jahre zusammen, die Ehe wurde nach 2 Jahren 6 Monaten während der Tennung geschieden. Während dieser Ehe wurde von dem Mann während des Urlaubs in seinem Heimatland das erste Kind "unehelich" gezeugt. Die Ehe soll allerdings schon zuvor auf moslemische Weise geschlossen worden sein. Die Mutter wurde erst kürzlich offiziell geheiratet und  hat jetzt das zweite Kind. Der Mann hat seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und dem Familiennachzug der "Richtigen Ehefrau" scheint nichts im Wege zu stehen. Gibt es irgendeine Möglichkeit die Behörden auf diesen Mißbrauch aufmerksam zu machen? Kann die "benutzte Frau" sich im nachhinein noch irgendwie wehren oder eingreifen?



Wenn die unbefristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die ihrerseits aufgrund von unrichtigen Angaben erteilt worden war, dann könnte eine Rücknahme auch für die unbefristete AE in Frage kommen.

Wenn überhaupt eine AE mit unrichtigen Angaben beantragt worden war, dann gilt für alle, die an den unrichtigen Angaben beteiligt waren, eine mögliche Strafbarkeit nach § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (zu beachten wären die Verjährungsfristen).

Sollte also die eigenständige AE nach weniger als 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft aufgrund der Falschangabe, die eheliche Lebensgemeinschaft habe über 2 Jahre bestanden, erteilt worden sein, dann könnten hier durch Anzeige eines solchen Tatbestandes Hinderungsgründe auch für den Familiennachzug entstehen.

Ich gebe dabei allerdings zu bedenken, dass wenn es sich um einen türkischen Staatsangehörigen handeln sollte, auch noch besondere Bestimmungen des ARB 1/80 zu bedenken wären, ob nicht schon von daher ein Aufenthaltsrecht abzuleiten wäre.

Ich gebe auch zu bedenken, dass der deutsche Ehepartner ebenso bestraft werden kann, wenn dieser ebenfalls unrichtige Angaben gemacht hatte, um seinem Ehepartner eine bestimmte Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen.

Doc  8)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2004 um 18:47:39
 
Zitat:
Die Eheleute lebten keine 2 Jahre zusammen, ...

Wenn Deine Bekannte die ABH über die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft informiert hätte, hätte ihr Mann kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.

Jetzt sehe ich da keine Ansatzpunkte mehr. Und vielleicht wäre es auch für sie besser, wenn sie die Sache abhakt...

Abu
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.10.2004 um 19:33:28
 
Zitat:
....Die Ehe soll allerdings schon zuvor auf moslemische Weise geschlossen worden sein.....

Zitat:
....Ich gebe dabei allerdings zu bedenken, dass wenn es sich um einen türkischen Staatsangehörigen handeln sollte...... ( Doc)

Wie Doc geschriben hat, wenn er ein Türke ist, und in der Türkei  eine Ehe auf moslemische Weise abgeschlossen hat, glaube ich nicht, dass man auf diesen Grund etwas erreichen könnte. Denn in der Türkei wird offiziel keine, auf eine religiöse Weise abgeschlossene Ehe, annerkannt. Mann kann aber  nach der standesamtliche Ehe auf Wunsch des Ehepaares eine religiöse Ehe  abschließen, aber hat keine rechtliche Wirkung. Eine Ehefrau/Ehemann in Deutschland zu haben und noch eine Frau mit dem du religiös verheriratet bist , ist so wie, hast eine Ehefrau, aber hast noch in der nachbar Ortschaft eine Freundin/ Freund die du ab und zu Mal oder regelmäßig besuchst  und ein Verhältniss mit ihr/ihm  hast.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 27.10.2004 um 19:36:15
 
öhm

@thread, wo kommt die türkische Staatsangehörigkeit her, oder hab ich was überlesen.?

Ronny
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.10.2004 um 19:42:45
 
Hallo Ronny,
ich glaube da man solche Fälle häufig bei den türkischen Staatsangehörigen mitbekommen, mal da mal dort. Aber ich spreche für meinen Namen.  Aber kann auch den Tread von Doc falsch verstannden habe. Wenn es so sein sollte:
tschuldigung Doc.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.10.2004 um 19:45:50
 
Für mich ist zunächstmal unklar, wie er überhaupt zur unbefristeten
AE gekommen ist  Fragezeichen

Die geschilderten Zeiten lassen das fast schon allein als Fehler
(der ABH) erscheinen  cry:

Spätestens ab der Scheidung musste denen bekannt sein,
was da läuft. Und dann hätte er keine unbefristete AE mehr
bekommen können, da er noch keine drei Jahre AE besessen
hatte. Den Sachverhalt sollte man schon sehr genau wissen,
sonst tappt man im Nebel  !!!
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Caya
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Antwort #7 - 27.10.2004 um 19:54:22
 
Okay, zu erst denken dann schreiben!! kopfhau
Soche Fälle sind bekannt unter einigen Türken. Dass sie um nach Deuscthland kommen zu können, sich von der Ehefrau in der Türkei scheiden lassen und dank einen Bekannten aus Deutschland eine Frau heiraten und davon ausgehen sie können sich nach 2 oder 3 Jahren scheiden lassen. Nach dem sie eine eigenständiges AE haben heiraten diese einige Männer  die ehemalige Ehefrau aus der Türkei wieder und versuchen sie mit FZV nach Deutschland  zu bringen, damit sie hier zusammen mit ihren Kinder leben können. Im Hürriyet gibt es häufig fragen wo man erfahren möchte wie lange sie verheiratet bleiben müßen um einen eigenständiges AE bekommen zu können. Gott sei dank, wird im Hürriyet erwähnt dass eine Scheinehe strafbar ist und man sich von solchen Dingen raushalten sollte.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.10.2004 um 20:27:04
 
Wir haben dafür den Begriff

"schleichenden Familiennachzug"


kreiert. Kommt nicht selten vor. Und meist kann man nichts
dagegen tun, da es ja keine einseitigen Scheinehen gibt  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.11.2004 um 12:45:35
 
hmm, ich glaube dem namen nach, handelt es sich hier um einen kosovo albaner und nicht um einen türkischen staatsbürger.

im endeffekt, werden einige deutsche frauen mißbraucht,
es wird ihnen die große liebe vorgegaukelt, nur um an den heißgeliebten aufenthaltstitel zu kommen.

was mich interessiert wäre, wenn dieser mann familiennachzug beantragt, wird dort auf das geburtsdatum der kinder geschaut?

denn es wäre ja eindeutig, wenn auf einmal kinder auftauchen, die noch während der ehezeit mit der deutschen gezeugt worden sind, oder sogar noch ältere kinder vorhanden sind.
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Ralf
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Antwort #10 - 03.11.2004 um 13:09:41
 
Zitat:
es wird ihnen die große liebe vorgegaukelt, nur um an den heißgeliebten aufenthaltstitel zu kommen.


Es gibt eine interessante Homepage (unter anderem) zu diesem Thema:
klick hier
.
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ronny
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Antwort #11 - 03.11.2004 um 14:09:22
 
Zitat:
was mich interessiert wäre, wenn dieser mann familiennachzug beantragt, wird dort auf das geburtsdatum der kinder geschaut


Das Beste ist, man schaut nicht mehr hin, weil es einen ank.....

Ich habe selber so einen Fall schleichenden Familiennachzuges mit einem jetzt deutschen, früher deutschverheirateten Ex-Inder.

Der holt heute in aller Seelenruhe seine (möglicherweise schon vorher) Angetraute und Kinder nach.

Das einzige was ihm droht ist das Strafrecht, aber ausländerrechtlich kaum was zu machen.

Ronny
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Antwort #12 - 03.11.2004 um 14:25:57
 
Zitat:
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Das einzige was ihm droht ist das Strafrecht, aber ausländerrechtlich kaum was zu machen.


Sag nicht so was, Ronny. Hier wurde mal in einem durchaus ähnlichen Fall die Einbürgerung erfolgreich widerrufen.  :richter

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Caya
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Antwort #13 - 03.11.2004 um 14:28:19
 
Hallo Ronny;
kürzlich wurde von einem Ex-Inder die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgezogen, da er in Indien auch in Deutschland verheiratet war. Das Gericht hat die Berufung zurück gewiesen, mit der Begründung dass er sich an Deutschland nicht integrieren konnte/hatte da er 2 Frauen hat. :richter
Und jetzt ist er Staatenlos.Das hat man davon!Ich glaube  solche Leute werde ich nie verstehen können.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 03.11.2004 um 22:46:46
 
Hallo Caya,

wie konnte die Heirat in Indien nachgewiesen werden?
Habe in meinem Bekanntenkreis so eine Situation mit einem afrikanischen Mann, der vermutlich die ganze Zeit schon mit einer Afrikanerin verheiratet war und nur wegen der AE eine Deutsche geheiratet hat, die er dann sobald er die Einbürgerungszusage hatte, wieder verließ.

Alle Infos, wie man so etwas rauskriegen kann, interessieren mich brennend, damit ich meiner Bekannten helfen kann.

Danke und liebe Grüße
Janna
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