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Trennung mit unbef. AE (Gelesen: 933 mal)
karim
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung mit unbef. AE
07.11.2004 um 01:53:13
 
Hallo Leute, habe 2 Fragen:

1.Frage:
was passiert mit der unbefristeten AE,wenn sich das Ehepaar trennt ?denn man unterschreibt bei der AB,daß die Ehe fortbesteht. Ist da vielleicht eine Frist nach Erteilung der unbefr. AE ?
2.Frage:
Muß man zur AB ab den 01.01.05 wegen der Niederlassungserlaubnis,wenn man die unbefr. AE schon besitzt ? wenn ja,muß man wieder alles von vorne beantragen ?
vielen dank im vorraus.
Gruss Karim
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung mit unbef. AE
Antwort #1 - 07.11.2004 um 11:52:03
 
Antwort 1.1: Grundsätzlich nichts.
Antwort 1.2: Nein.
Antwort 2.1: Nein.
Antwort 2.2: Nein.

Doc  grin
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