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Visum-Angelegenheit für ausländische Studenten (Gelesen: 1.407 mal)
adrianyx
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum-Angelegenheit für ausländische Studenten
27.10.2004 um 01:13:16
 
Bitte um Beratung  in einer Visum Angelegenheit

Kurz, der Ausläderbehörde liegen Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungserklärung für die Studiendauer (von deutschen Bekanten), Mietvertrag und Immatrikulationsbescheinigung vor.
Bis jetzt habe ich keine Probleme gehabt, mein Visum zu verlängern, jetzt aber verlangt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über die voraussichtliche Studiendauer bis zum Abschluß.
Ich habe Ihnen auch diese Bescheinigung vorgelegt (3,5 Jahre).
Die Ausländerbehörde hat mir vorgeworfen zu langsam mit dem Studium voranzukommen und zu oft krank gewesen zu sein (das alles nach einem telefonischen Gespräch mit dem Prüfungsamt) und jetzt wollen sie meine Bankkontoauszüge sehen (trotz vorgelegten Finanzierungserklärung) und meine Leistungsnachweise von der Uni.
Bitte sagen sie mir ob die Ausländerbehörde sich informieren darf, wie oft ich krank gewesen bin und wie viele Klausuren ich bestanden oder nicht bestanden habe und ob ihr die Einsicht in meinem privaten Bankkonto erlaubt ist. 
Bitte sagen Sie mir auch wie lange man sich für das Studium in Deutschland aufhalten kann und wo diese Informationen zu finden sind.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

Adrian
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.10.2004 um 07:59:48
 
Zitat:
Bitte sagen Sie mir auch wie lange man sich für das Studium in Deutschland aufhalten kann und wo diese Informationen zu finden sind.


Hallo,

zunächst zu der allgemeinen Frage, die Aufenthaltsbewilligung ist nur für einen bestimmten Zweck (eben Studum) erteilt. Kannst Du in den FAQ´s selbst nachlesen:
§ 28 AuslG
. Die Bestimmungen werden ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift
zu § 28
insbesondere Ziffer 28.5.2.3 zur Frage der Zulässigkeit der Bonitätsprüfung und der ordnungsgemäßen Studiendauer.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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