i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Visum-Angelegenheit für ausländische Studenten
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1098832396

Beitrag begonnen von adrianyx am 27.10.2004 um 01:13:16

Titel: Visum-Angelegenheit für ausländische Studenten
Beitrag von adrianyx am 27.10.2004 um 01:13:16
Bitte um Beratung  in einer Visum Angelegenheit

Kurz, der Ausläderbehörde liegen Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungserklärung für die Studiendauer (von deutschen Bekanten), Mietvertrag und Immatrikulationsbescheinigung vor.
Bis jetzt habe ich keine Probleme gehabt, mein Visum zu verlängern, jetzt aber verlangt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über die voraussichtliche Studiendauer bis zum Abschluß.
Ich habe Ihnen auch diese Bescheinigung vorgelegt (3,5 Jahre).
Die Ausländerbehörde hat mir vorgeworfen zu langsam mit dem Studium voranzukommen und zu oft krank gewesen zu sein (das alles nach einem telefonischen Gespräch mit dem Prüfungsamt) und jetzt wollen sie meine Bankkontoauszüge sehen (trotz vorgelegten Finanzierungserklärung) und meine Leistungsnachweise von der Uni.
Bitte sagen sie mir ob die Ausländerbehörde sich informieren darf, wie oft ich krank gewesen bin und wie viele Klausuren ich bestanden oder nicht bestanden habe und ob ihr die Einsicht in meinem privaten Bankkonto erlaubt ist.  
Bitte sagen Sie mir auch wie lange man sich für das Studium in Deutschland aufhalten kann und wo diese Informationen zu finden sind.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

Adrian

Titel: Re:  Visum-Angelegenheit für ausländische Stu
Beitrag von ronny am 27.10.2004 um 07:59:48

Zitat:
Bitte sagen Sie mir auch wie lange man sich für das Studium in Deutschland aufhalten kann und wo diese Informationen zu finden sind.


Hallo,

zunächst zu der allgemeinen Frage, die Aufenthaltsbewilligung ist nur für einen bestimmten Zweck (eben Studum) erteilt. Kannst Du in den FAQ´s selbst nachlesen:
§ 28 AuslG. Die Bestimmungen werden ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift
zu § 28 insbesondere Ziffer 28.5.2.3 zur Frage der Zulässigkeit der Bonitätsprüfung und der ordnungsgemäßen Studiendauer.

Viele Grüße
Ronny

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.