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DRINGEND !!! BESUCHSVISUM NUR für 20 TAGE was nun. (Gelesen: 4.718 mal)
fuzzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag DRINGEND !!! BESUCHSVISUM NUR für 20 TAGE was nun.
22.10.2004 um 08:51:58
 
!!!!!!!!!!!!!! DRINGEND !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo

Meine Freundin hat in Kiev ihr Besuchsvisum erhalten, allerdings nur für 20 Tage (und das obwohl 90 Tage beantragt waren).
Jetzt ist sie am sonntag mit Verspätung mit dem Bus gekommen, doch nun fangen die Probleme an.

Wie ich hier im Forum gelesen habe, kann man das Visum auf der zuständig ABH auf die vollen 90 Tage erweitern lassen. Aber jetzt kommts.

Ich zusammen mit ihr auf die ABH in Mannheim gefahren, nachgefragt und mit einer sehr lapsigen Antwort "das machen wir nicht" wieder weggeschickt worden.

Ein bekannter von mir, hat die Freundin von seiner Frau eingeladen, auch hier wurde das Visum nur auf 20 Tage erteilt. Er wohnt jedoch in Weinheim (ist ein Nachbarort von Mannheim) und da wurde das Visum ohne Probleme auf 90 Tage erweitert.

Jetzt meine Frage an die Profis unter euch. Was für wege kann ich noch gehen, damit das Visum auf die vollen 90 Tage erweitert wird.
Denn in 20 Tagen habe ich wenig möglichkeiten ihr möglichst viel von Deutschland zu zeigen.
Danke schon mal für Eure Antworten

Gruß
Steffen
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ronny
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Antwort #1 - 22.10.2004 um 09:24:19
 
Hallo Steffen,

die Frage findest Du oben in den FAQ´s bereits beantwortet.
guck
klickmichan


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 25.10.2004 um 14:49:32
 
hallo eine Verlängerung in deionem fall wäre auch problemlos in weinheim möglich WENN sich deine Bekannte bei deinem bekannten dort aufhält.Massgeblich ist nämlich immer die Ausländerbehörde am Ort des Aufenthaltes.
gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #3 - 25.10.2004 um 14:58:29
 
Hallo PEKU,

aber der Besuch wurde doch nicht von dem Bekannten
aus Weinheim eingeladen sondern von dem Fragesteller
und fuer den ist offenbar die ABH in Mannheim
zustaendig, oder kann man neuerdings
ABH Hopping betreiben?????


Gruesse

Hartmut
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carlosCB
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Antwort #4 - 25.10.2004 um 18:27:44
 
also so ein Hexenschuss oder ein Bandscheibenvorfall ist eine echt schlimme Angelegenheit. Wann da noch eine LEbensmittelvergiftung zukommt. Da wäre ich nicht mehr reisefähig und müsste ertmal bist alles auskuriert ist, hier bleiben  ROFL
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Ralf
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Antwort #5 - 26.10.2004 um 11:09:13
 
Zitat:
also so ein Hexenschuss oder ein Bandscheibenvorfall ist eine echt schlimme Angelegenheit. Wann da noch eine LEbensmittelvergiftung zukommt. Da wäre ich nicht mehr reisefähig und müsste ertmal bist alles auskuriert ist, hier bleiben  ROFL


...

Ich glaube kaum, dass solch unsinnige "Tipps" irgend jemandem nützen können. Ist ja wohl klar, dass solche Gesundheitsprobleme durch ein Attest belegt werden müssen, im Zweifelsfall vom Amtsarzt.
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...
 
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peku
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Antwort #6 - 26.10.2004 um 16:08:16
 
hallo hartmut,

auch wenn du nicht glücklich über die Regelung bist so besteht sie doch und ist eine klare ache:Für die Verlängerung eines (Schengen)Visums ist die ALB in dem Staat und dem Ort zuständig wo der Ausländer sich
zum Zeitpunkt der Beantragung tatsächlich aufhält.

(Z.B. eingeladen aus Spanien,beim Besuch in DE entsteht der VerlängerungsGRUND(ein solcher musss ein))zuständig: die ALB am Ort in DE obwohl DE am Visaverfahren nicht beteiligt war.

Zu beachten ist immer das die Verlängerung KEIn Schengenvisum mehr ist sondern ein nationales Visum.

Also alles eine ganz zuläsige Sache.

Zur Schilderung mit den Krankheiten: Natürlich wäre dies nur dann ein Verlängerungsgrund wenn  die Krankheit tatsächjlich ist und reiseunfähig macht.Ansonsten wäre dies echt ein Eigentor.
Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #7 - 26.10.2004 um 16:16:10
 
Schon klar PEKU, aber sie haelt sich ja bei dem
Einladenden in Mannheim auf und nicht bei dem
bekannten in Weinheim wo es offenbar weniger
problemlos moeglich ist oder????
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carlosCB
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Antwort #8 - 26.10.2004 um 18:14:57
 
Zitat:
Ich glaube kaum, dass solch unsinnige "Tipps" irgend jemandem nützen können. Ist ja wohl klar, dass solche Gesundheitsprobleme durch ein Attest belegt werden müssen, im Zweifelsfall vom Amtsarzt.


Werter "ralfi"

was bitte  ist daran unsinnig. Ob dieser Tipp Sinn macht, kann jeder den es betrifft doch für sich entscheiden. Darum ist es ja ein Tipp und keine Vorschrift.

Ich finde Deine Reaktion sehr überheblich und unangemessen. Scheinbar hast Du ja auch keine bessere Idee, dem Fragesteller zu helfen.

und dass man dafür ein Attest vom Arzt braucht ist eh jedem klar  und das sollte in der Praxis ja auch kein Problem sein.
Und damit ein Amtsarzt eingeschaltet wird, da muss es schon um etwas gravierendes gehen und ich denke nicht , dass eine einfache Visumsverlängerung die Kosten für eine Amtsarztuntersuchung rechtfertigt.

Übrigens ist auch ein Amtsarzt  kein Hellseher..........und es gibt eine Menge "Krankheiten" die sich schlecht nachweisen lassen...............


DENK MAL DRÜBER NACH.........................
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Gruß &&CarlosCB
 
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Antwort #9 - 26.10.2004 um 20:21:56
 
Hi carlos,

das Forum wird von Mitarbeitern von Behörden betrieben, und denen ist es nicht zuzumuten, solche "Ratschläge" wiedeinen kommentarlos hinzunehmen. Zumal darin sogar eine gewisse Form von Beihilfe oder Anstiftung zu unerlaubten Handlungen gesehen werden kann.

Oder was ist mit § 92 Abs. 2 AuslG  :nono:

Ronny
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Antwort #10 - 26.10.2004 um 22:52:31
 
Hi carlos!

Zitat:
was bitte  ist daran unsinnig.

In der Ausgangsfrage war keine Rede von irgendwelchen Krankheiten, folglich ist es völlig unsinnig, so etwas ins Spiel zu bringen.

Es ging lediglich darum, dass ein Besuchsvisum nicht so lange gewährt wurde wie beantragt. Das ist auch völlig ok, da hierauf kein Anspruch besteht, schon gar nicht auf die maximale Dauer.

Solche "Tipps" wie von dir sind da sowieso kontraproduktiv, denn wenn der Besuch erst einmal verspätet ausgereist ist, kann damit gerechnet werden, dass es beim nächsten Mal gar kein Visum mehr gibt.

Zitat:
Zumal darin sogar eine gewisse Form von Beihilfe oder Anstiftung zu unerlaubten Handlungen gesehen werden kann.

Dies sehe ich ganz genauso. Dafür gibts 'ne  ... gelbe Karte.
Denk dran, im Wiederholungsfalle könnte sie auch rot werden.
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Antwort #11 - 27.10.2004 um 01:15:11
 
@ carlosCB

dies ist eine offizielle Ermahnung im Sinne der NUBs.

Noch so was und dein account wird gecancelt!

Und sich dann noch über die gerechtfertigten Kommentare
zu beschweren, das ist schon sehr frech. Es geht nicht darum,
dass wir admins hier "bessere" Tipps geben können wollen
sollen... machnmal gibt es keine Tipps!

Das Board hier soll i.e.L. die Rechtslage erläutern... Rat und
Hilfe geben, wo es geht, wo es eben nicht geht, geht eben
nichts. Dann uns das noch vorzuwerfen ist schon übel  :stampf:

Bitte hier keine comments dazu! Sonst ist Zapfenstreich!
Akzeptiere das bitte; ggf commets per mail.

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die ein schiefes Licht auf vieles werfen.
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