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Freizügigkeit für Ehefrau und ihre Tochter (Gelesen: 4.053 mal)
srml
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.10.2004 um 13:04:42
 
Hallo zusammen

Wir Schweizer sind ja bekanntlich kürzlich in den Genuss der Personenfreizügigkeit in den alten EU-Länder gekommen. Dieses Recht gilt dann offenbar auch für meine Ehefrau (Vietnamesische Staatsangehörige). Nun meine Fragen:

1. Meine Frau hat eine fünfjährige Tochter, ebenfalls Vietnamesische Staatsangehörige. Kann sie ebenfalls von der Personenfreizügigkeit profitieren, wenn wir drei zusammen unterwegs sind?

2. Ich habe gelesen, dass in diesem Fall ein Visum kostenlos direkt am Grenzübergang ausgestellt wird, wenn die Pässe und die Heiratsurkunde vorgelegt wird. Geht das tatsächlich? Und was ist das für ein Visum, gilt das dann auch für Frankreich?

3. Wenn das so geht, was für Dokumente müssten wir für die Tochter vorlegen?

Vielleicht noch etwas Hintergrundinfo: Mein Onkel wohnt im Elsass und um ihn zu besuchen fahren wir jeweils in Weil am Rhein über die CH/DE-Grenze und dann weiter nach Frankreich. Nun wäre es natürlich wünschenswert, wenn wir nicht vor jedem Besuch erst nach Bern fahren müssten um ein Visum zu beantragen (was wir noch nie gemacht haben, der erste gemeinsame Besuch beim Onkel steht noch aus).

Gruss
Daniel
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Abu
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Antwort #1 - 25.10.2004 um 13:29:39
 
Hi srml,

Ich weiß, daß im umgekehrten Fall ein Schengen-Visum bzw. eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine Besuchsreise in die Schweiz ausreichen. Ein Visum oder irgendwelche weitergehende Dokumente wie z. B. Heiratsurkunde sind nicht erforderlich.

Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau und Deine Tochter auch ein Visum o.ä. für die Schweiz im Pass haben, und  dann müßte das bei einer Besuchsreise nach Deutschland/Frankreich genauso funktionieren.

Das Thema EU-Freizügigkeit, was Du anführst, bezieht sich nicht auf Besuchsreisen, sondern auf Wohnsitzwechsel.

Abu
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Antoine
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Antwort #2 - 25.10.2004 um 13:51:05
 
Zitat:
Das Thema EU-Freizügigkeit, was Du anführst, bezieht sich nicht auf Besuchsreisen, sondern auf Wohnsitzwechsel.


Das Thema Freizügigkeit bezieht sich auch auf Besuchsreisen. Der Schweizer wird im Elsass zum Dienstleistungsempfänger (Essen und Trinken, etc.). Insofern kann sich ein Schweizer mit seinen Familienangehörigen auf das Recht auf Freizügigkeit berufen.

Andererseits gehört die Schweiz noch nicht zu den Schengen-Ländern. Deshalb benötigen die Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in Schengen-Staaten ein Visum. Dies ist allerdings kostenlos zu erteilen, da grundsätzlich Freizügigkeit besteht.

Ich weiss allerdings nicht, ob ein solches Visum an der Grenze erteilt wird. Dies wäre ggf. bei der französischen Botschaft in der Schweiz zu erfragen. Das Urteil im Fall MRAX (siehe unter Gesetze) legt eigentlich nahe, dass ein Visum ggf. auch an der Grenze erteilt werden müsste, sofern die Nachweise (Heiratsurkunde Ehefrau, Geburtsurkunde Kind) vorgelegt werden. Hier gibt es allerdings auch gegensätzliche Interpretationen der Rechtslage.
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #3 - 25.10.2004 um 14:01:45
 
Kleine Ergänzung: Da die Reise ins Elsass über Deutschland führen soll, würde ich die gleiche Frage auch an die deutsche Botschaft richten. Obwohl Deutschland und Frankreich beide Schengenstaaten sind, kann die Handhabung anders aussehen. Möglicherweise stellt ein Land an der Grenze Visa aus (oder lässt ohne Visum einreisen) während das andere dies nicht tut. Einmal im Schengen-Raum angekommen, kann man sich immer noch auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in Sachen MRAX berufen.
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peku
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Antwort #4 - 25.10.2004 um 14:46:35
 
@abu:  hier:(Zitat)Das Thema EU-Freizügigkeit, was Du anführst, bezieht sich nicht auf Besuchsreisen, sondern auf Wohnsitzwechsel.

liegst du falsch.

Gruss peku
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Abu
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Antwort #5 - 25.10.2004 um 15:11:41
 
Zitat:
Andererseits gehört die Schweiz noch nicht zu den Schengen-Ländern. Deshalb benötigen die Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in Schengen-Staaten ein Visum.


Aufgrund dieser Aussage von Antoine habe ich meine vorherigen, dem zuwiederlaufenden Aussagen noch mal ge-checkt.
Ergebnis: Ich lag falsch und Antoine hat recht! Mea culpa!  :anbet :anbet :anbet

Zitat:
Ich weiß, daß im umgekehrten Fall ein Schengen-Visum bzw. eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine Besuchsreise in die Schweiz ausreichen. Ein Visum oder irgendwelche weitergehende Dokumente wie z. B. Heiratsurkunde sind nicht erforderlich.


Das mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis stimmt:
Zitat:
Seit dem 01. August 2000 sind alle visumpflichtigen Staatsangehörigen von der Visapflicht befreit, wenn sie einen gültigen nationalen Pass sowie einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA- Staates, von Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder den USA besitzen.

Es werden folgende deutsche Aufenthaltstitel zur visumfreien Einreise für Besuchs- Tourismus-, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit ohne Stellenantritt (sofern diese in einem Zeitraum von 90 Tagen nicht länger als 8 Tage ausgeübt wird) anerkannt:

Aufenthaltsberechtigung für die BRD
Aufenthaltserlaubnis für die BRD
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis

( http://www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html )

Das mit dem Schengen-Visum gilt nur zum Teil:
Zitat:
Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz !
Ausnahmen: Lediglich Bürger der Staaten Bahrain - Kuwait - Oman - Qatar - Taiwan - Thailand - Saudi Arabien - Vereinigte Arabische Emirate können mit einem Multiple-Schengen-Visum in die Schweiz einreisen.

( http://www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/scheng.html )

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau und Deine Tochter auch ein Visum o.ä. für die Schweiz im Pass haben, und  dann müßte das bei einer Besuchsreise nach Deutschland/Frankreich genauso funktionieren.


Das stimmt leider nicht, denn die o.g. Erleichterungen bei der Einreise in die Schweiz scheinen auf einseitigen Beschlüssen des Schweizer Bundesrat und nicht - wie von mir angenommen - auf einer gegenseitigen EU-Schweiz-Vereinbarung zu basieren.

@ srml
Auf der Basis empfehle ich, vorab ein Schengen-Visum zu beantragen.

Sorry für die Konfusion.

Abu
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srml
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.10.2004 um 16:37:10
 
Ich habe inzwischen die Antwort der Deutschen Botschaft erhalten. Sie schreiben, in Ausnahmefällen würden solche Visa an der Grenze erteilt. Grundsätzlich müssten aber alle Visa bei der Botschaft beantragt werden. Das bedeutet auch persönliches Erscheinen bei der Botschaft in Bern.

Mal schauen, was die Franzosen sagen. Wenn es da ähnlich ist, werden wir wohl die Kurzbesuche sein lassen. Kann ja nicht sein, dass wir wegen eines Sonntagnachmittagskaffees erst einen Tag nach Bern fahren müssen...

Oder wir versuchen es einfach mal, ob wir so einen "Ausnahmefall" hinkriegen.

Jedenfalls danke für die Tips.
Daniel
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #7 - 25.10.2004 um 19:53:54
 
Hallo Daniel,

Gemeinschaftsrecht ist schwierig und die Beziehungen EU-Schweiz sind noch schwieriger. Trotzdem würde ich noch nicht gleich verzweifeln.

Ich teile Deine Ansicht, dass es unzumutbar ist, für jede kurze Reise ins Ausland ein Visum über die Botschaft zu beschaffen. Ein solches Verlangen ist geeignet, Dich ganz davon abzuhalten, Dein Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen.

Mit dem Hinweis auf die Unzumutbarkeit, für jede Reise ein neues Visum für Deine Familienangehörigen zu beantragen, würde ich ein Visum mit einer längeren Gültigkeit, dass zu mehreren kurzfristigen Aufenthalten im Schengen-Gebiet berechtigt beantragen.

Die maximal mögliche Dauer sind 90 Tage pro Halbjahr. Häufig werden aber auch nur 90 Tage pro Jahr gewährt, was allerdings für den Normalbürger ausreichen dürfte.

Die Gültigkeitsdauer eines solchen Visums für die mehrfache Einreise und mehrere Aufenthalte beträgt normalerweise ein Jahr, kann aber auch im Ausnahmefall auf mehrere Jahre ausgestellt werden.

Ich würde an Deiner Stelle über die Botschaft eines benachbarten Schengen-Staaten ein solches Schengen-Visum (z.B. Gültigkeit 360 Tage, Aufenthalt 90 Tage) beantragen und darauf hinweisen, dass Du z.B. regelmässig gemeinsam mit Deiner Familie zum Einkaufen nach Deutschland fahren möchtest, was Dein gutes Recht ist - dieses Recht jedoch nicht realisiert werden könnte, falls Du immer wieder gesondert ein neues Visum für Deine Familienangehörigen über eine Botschaft beantragen musst.

Solltest Du damit keinen Erfolg haben, wäre zu empfehlen, die Unterstützung der Schweizer Regierung in dieser Angelegenheit zu suchen.
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peku
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Antwort #8 - 25.10.2004 um 20:39:14
 
hallo,

irgendwas läuft da schief!!!!Wer in der CVH einen Aufenthaltstitel hat darf auch die Schengenstaaten besuchen ohne neues Visa,andersrum genauso
gruss peku
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Antoine
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Antwort #9 - 25.10.2004 um 21:12:30
 
Zitat:
hallo,

irgendwas läuft da schief!!!!Wer in der CVH einen Aufenthaltstitel hat darf auch die Schengenstaaten besuchen ohne neues Visa,andersrum genauso
gruss peku


Wo steht das denn???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.10.2004 um 08:08:39
 
Hallo Antoine

Zitat:
Ich würde an Deiner Stelle über die Botschaft eines benachbarten Schengen-Staaten ein solches Schengen-Visum (z.B. Gültigkeit 360 Tage, Aufenthalt 90 Tage) beantragen (...)


Vielen Dank für Deine Ausführungen, das tönt ja schon mal vielversprechend. Ich wusste eben gar nicht, dass es solche "Visa auf Vorrat" gibt. Ich werde mich wohl direkt an die französische Botschaft wenden, bzw. an das franz. Konsulat in Zürich, das liegt einiges näher und ausserdem gehen die Reisen ja auch nach Frankreich.

Heute unterschreibt ja der Schweizerische Bundesrat in Luxemburg die 2. bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU, diese beinhalten auch den Schengen-Beitritt. Ich hoffe jetzt mal, dass die möglichst schnell ratifiziert werden, dann kann ich mir den ganzen Aufwand in Zukunft sparen.

Daniel
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Antwort #11 - 26.10.2004 um 10:16:51
 
Zitat:
hallo,

irgendwas läuft da schief!!!!Wer in der CVH einen Aufenthaltstitel hat darf auch die Schengenstaaten besuchen ohne neues Visa,andersrum genauso
gruss peku


Das hatte ich ja auch gedacht und mußte dann realisieren, daß dem nicht so ist:

Zitat:
Ich weiß, daß im umgekehrten Fall ein Schengen-Visum bzw. eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine Besuchsreise in die Schweiz ausreichen. Ein Visum oder irgendwelche weitergehende Dokumente wie z. B. Heiratsurkunde sind nicht erforderlich.

Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau und Deine Tochter auch ein Visum o.ä. für die Schweiz im Pass haben, und  dann müßte das bei einer Besuchsreise nach Deutschland/Frankreich genauso funktionieren.

Zitat:
Das stimmt leider nicht, denn die o.g. Erleichterungen bei der Einreise in die Schweiz scheinen auf einseitigen Beschlüssen des Schweizer Bundesrat und nicht - wie von mir angenommen - auf einer gegenseitigen EU-Schweiz-Vereinbarung zu basieren.


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