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VE, obwohl der Besuch dann woanders wohnt? (Gelesen: 1.798 mal)
NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.10.2004 um 15:21:22
 
Hallo,

ein minderjähriges, im Heim lebendes Mädchen möchte seine (in der Türkei lebende) Mutter sehen. Die Kosten für Paß, Visum, Reise und Unterhalt werden durch Spenden (von einer Lehrerin gesammelt) gedeckt. Die Mutter würde dann - inoffiziell - mit im Heim untergebracht.

Die Organisatoren sind jedoch nicht bereit die VE abzugeben.

Dies soll jemand anders tun, der jedoch am anderen Ende von Deutschland lebt.

Inwiefern könnte das für den offiziellen "Einlader" Folgen haben? Der Besuch würde sich (außer evtl. ein paar Tage) nicht im Hause des Einladers aufhalten.


Liebe Grüße
Nicole
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Abu
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Antwort #1 - 28.10.2004 um 15:56:29
 
Derjenige, der die VE abgibt, verpflichtet sich lediglich Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausreise zu tragen. Daraus kann man nicht ableiten, daß der Eingeladene sich ständig beim ihm aufhält.

Allerdings ist in der Verpflichtungserklärung die "Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers" anzugeben.
(Formular: http://www.berlin.de/lea/formular/f_ausl/download.html )

Ich empfehle, diese Angabe - wie alle anderen Angaben im Rahmen des Visumantragsverfahren - korrekt zu machen.

Abu
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.10.2004 um 08:43:51
 
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Wird die Ausländerbehörde nicht einen Nachweis über die tatsächliche Unterkunft sehen wollen? Normal muß man doch einen Mietvertrag oder Grundbuch vorlegen.

LG
Nicole
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Abu
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Antwort #3 - 29.10.2004 um 14:03:15
 
Mietvertrag, etc. muß normalerweise man nur bei längerfristigen Visa vorlegen. Wenn hier wirklich noch ein Nachweis - zusätzlich zur VE - verlangt werden sollte, dann sollte das in dem Fall wohl am besten eine formlose Bestätigung des Unterkunftsgebers sein.

Abu
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