Hallo Falko,
habe gerade ähnliche Situation. Der Reihe nach, was wir taten und (leider) unterlassen haben:
1. Wir haben DK geheiratet.
2. Wir sind nicht sofort zu
ABH gegangen und haben eine Aufenthaltsbescheinigung beantragt. (lt. Auskunft
ABH HH-Eimsbüttel wäre dies kein Problem gewesen. Meine Frau hätte (am gleichen Tag!) einen Stempel in den Pass bekommen und fertig. Das liegt aber im Ermessensspielraum der
ABH, d.h. sie hätten Ausreise und Antrag auf Familienzusammenführung verlangen können.)
3. Kurz darauf haben wir im Heimatland meiner Frau (Russland) kirchlich geheiratet. Nun warte ich seit drei Monaten, dass sie wieder nach Detuschland kommen darf. Zunächst musste die Heiratsurkunde legalisiert werden (DK-Innenministerium, DK-Aussenministerium, DK-Russ.-Botschaft), dann ihre Pässe auf unseren Namen geändert werden. Die Probleme dabei in RUS zähle ich hier gar nicht auf! Dann konnten wir den Antrag auf Fam.zus.führung stellen. Vier Wochen? Lies mal die Postings hier im Forum, gerade bei Ehen mit Ehepartnern aus afrikanischen Ländern, kann es eher 4 Monate dauern, wenn's gut läuft.
Meine Frau konnte nicht mal mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommen. Durch die Änderung des Namens (am Tag der Hochzeit) ist ihr Reisepass ungültig geworden. (Hätten wir hier im Russ-Konsulat aber ändern lassen können, hätten wir uns den Stempel bei der
ABH geholt, hätte...)
Mein Rat: Frag bei deiner
ABH nach, ob bei einer Heirat in DK hier in D sofort eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Wenn nein, heiratet in Deutschland!!!
Meine Erfahrung: Die Beamten in der
ABH sind nette hilfsbereite Menschen, die Beamten in den Konsulaten und Botschaften eher weniger.
Gruß,
Marc