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Sozialhilfeanspruch fuer auslä. Ehepartnerin (Gelesen: 1.880 mal)
Nautik
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sozialhilfeanspruch fuer auslä. Ehepartnerin
20.10.2004 um 16:37:47
 
Hallo liebe Leute,

zuallererst Lob, Lob und nochmals Lob zu dieser Seite. So macht iNet Spass  8)
Bin Deutscher, habe meine frau in Ägypten kennengelernt und in Kairo geheiratet. Jetzt möchte ich einen Antrag auf Familienzusammenführung ( richtig ??? ) bei der AB stellen.
Ich bin Student und beziehe BaföG. Habe ich oder eventuell meine Frau Anspruch auf Sozialhilfe, da die 500 ,- Euro BaföG nicht ausreichen? Ich möchte ja nicht den Sozialstaat ausbeuten. Könnte auch nicht nach dem Studium heiraten, da ich es ohne sie bei mir nicht aushalten kann.
Wenn ich / sie Anspruch hätte, würde sich das ausländerrechtlich, was die Aufenthalterlaubnis betrifft, negativ auf meine Frau auswirken ?

Verbindlichsten Dank  :blum

Nautik
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sozialhilfeanspruch fuer auslä. Ehepartnerin
Antwort #1 - 20.10.2004 um 17:33:21
 
Hallo Nautik,

wenn ihr schon verheiratet seid, muss deine Frau das Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Kairo beantragen.

Hier deren Homepage:

http://www.german-embassy.org.eg/de/home/index.html

Nähere Infos zur Visabeantragung und auch ein Merkblatt für Visaantrag zur Familienzusammenführung mit den vorzulegenden Unterlagen findest du dort unter
"Willkommen in Deutschland".

Du brauchst zunächst nicht zur Ausländerbehörde.
Die Botschaft wird den Visumsantrag der zuständigen Ausländerbehörde zuleiten, die sich dann evtl. bei dir meldet.

Einkommen spielt für Aufenthaltserlaubnis keine Rolle, allenfalls für die Geltungsdauer. Bezüglich Sozialhilfe gelten die allgemeinen Bestimmungen, gibts aber erst nach der Einreise.


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...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
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Nautik
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.10.2004 um 13:05:45
 
Danke für deine Antwort. Das wusste ich aber bereits.
Wie ist jedoch die rechtslage in Deutschland, wenn meine frau erst einmal ins Bundesgebiet eingereist ist ?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.10.2004 um 13:58:09
 
Zitat:
Danke für deine Antwort. Das wusste ich aber bereits.

Wenn Du das schon alles weißt, warum fragst Du denn dann ???:
Zitat:
Wenn ich / sie Anspruch hätte, würde sich das ausländerrechtlich, was die Aufenthalterlaubnis betrifft, negativ auf meine Frau auswirken ?


Zitat:
Wie ist jedoch die rechtslage in Deutschland, wenn meine frau erst einmal ins Bundesgebiet eingereist ist ?

Das hat Brian bereits beantwortet:
Zitat:
Einkommen spielt für Aufenthaltserlaubnis keine Rolle, allenfalls für die Geltungsdauer. Bezüglich Sozialhilfe gelten die allgemeinen Bestimmungen, gibts aber erst nach der Einreise.


Aus ausländerrechtlicher Sicht ist Deine Frage umfassend geklärt und für allgemeine Auskünfte zum Thema Sozialhilfe ist das hier wohl kaum das richtige Forum...

Abu
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Nautik
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.10.2004 um 14:15:17
 
Hallo Abu,

welches forum empfiehlst du mir ?

Bin noch  " absoluter beginner ".


Wenn jedoch jemand irgendwelche Ahnung bezüglich meines aufgeworfenem Themas hat, wäre ich um eine kurze Antwort dankbar!

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 25.10.2004 um 14:33:59
 
Zitat:
welches forum empfiehlst du mir


Wir wissen nicht was der freundliche Herr Doktor empfiehlt, aber bei Sozialhilfefragen ... Zwinkernd

Im Ernst, die Sozialhilfefragen kannst Du bei
Tacheles
ganz gut nachlesen.

Ausländerrechtlich ist eigentlich bereits alles von Brian beantwortet Zitat:
Einkommen spielt für Aufenthaltserlaubnis keine Rolle, allenfalls für die Geltungsdauer


Kannst Du auch selbst oben in den FAQ´s nochmal nachlesen: klick mich an .

Viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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