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Mutter und Kind, Trennung vom dt. Stiefvater (Gelesen: 1.173 mal)
ahnungslos
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mutter und Kind, Trennung vom dt. Stiefvater
22.10.2004 um 12:53:52
 
Hallo zusammen,

meine Bekannte ist seit 1,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Seit diesem Schuljahr lebt auch ihr 12-jähriger Sohn bei ihr. Vorher ging er in Bulgarien zur Schule und wurde dort von seinem leiblichen Vater bzw. seinen Großeltern müttlerlicherseits versorgt.
Seit einem Jahr gibt es bereits Spannungen in der Ehe, aber sie versucht im Hinblick auf die verkürzte Einbürgerungsfrist und das (langfristige) Wohl ihres Kindes die Zähne zusammen zu beissen. Es wird jedoch immer unerträglicher.  Hält sie es jetzt IRGENDWIE noch ein halbes Jahr aus, hätte sie ja ein eigenes Aufenthaltsrecht und müsste dann eben noch 6 Jahre warten.

Nun zu meinen Fragen:
Bekommt sie dann auch eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis ?
Der Sohn darf ja wahrscheinlich bei ihr bleiben, oder ?
Könnte Sie nach der Scheidung dem leiblichen Vater eine Möglichkeit geben, für den Sohn in D Geld zu verdienen ?

Fragen über Fragen und jetzt bereits vielen Dank für die Antworten,
ahnungslos
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2004 um 13:21:23
 
Zitat:
Seit einem Jahr gibt es bereits Spannungen in der Ehe, aber sie versucht im Hinblick auf die verkürzte Einbürgerungsfrist und das (langfristige) Wohl ihres Kindes die Zähne zusammen zu beissen. Es wird jedoch immer unerträglicher.  Hält sie es jetzt IRGENDWIE noch ein halbes Jahr aus, hätte sie ja ein eigenes Aufenthaltsrecht und müsste dann eben noch 6 Jahre warten.

Evtl. kann das eigenständige Aufenthaltsrecht zur Vermeidung einer besonderen Härte bereits vor Ablauf 
von 2 Jahren erteilt. Vgl. §19 Abs. 1 Nr. 2 ( http://www.info4alien.de/auslg.htm#19 )

Zitat:
Bekommt sie dann auch eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis ?

Kann und sollte Sie jetzt schon betragen.

Zitat:
Der Sohn darf ja wahrscheinlich bei ihr bleiben, oder ?
Ja.

Zitat:
Könnte Sie nach der Scheidung dem leiblichen Vater eine Möglichkeit geben, für den Sohn in D Geld zu verdienen ?

Ohne irgendjemand nahetreten zu wollen: Hier könnte schon der Verdacht aufkommen, daß das ganze von vornherein ein abgekartetes Spiel war...

Abu
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ahnungslos
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.10.2004 um 14:02:32
 
Danke für den Tipp mit dem Hartefäll !

Zitat:
Ohne irgendjemand nahetreten zu wollen: Hier könnte schon der Verdacht aufkommen, daß das ganze von vornherein ein abgekartetes Spiel war...

Abu


Würde ich als Außenstehender auch so sehen  Zwinkernd
Ich habe aus Platzgründen einen Teil  der Infos weggelassen:

Der Ehemann kann mit Geld überhaupt nicht umgehen: zweimal fast Räumungsklage während der Ehe, Versorger kappen zeitweise die Leitung, Gerichtsvollzieher kommt öfter vorbei ...

Um irgendwann mal einen gutbezahlten Job zu bekommen macht sie ein Fernstudium in Bulgarien, was zweimal im Jahr je eine  sechs- bis achtwöchige Präsenzphase beinhaltet. Dementsprechend schlecht(bezahlt) sind die Jobs, die sich hier in D für die restliche Zeit bekommt. Und da sie sich auf den Ehemann nicht verlassen kann (siehe oben) bleibt eben nur der leibliche Vater zur Unterstützung der beiden übrig.  ???
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