Guten Morgen zusammen
habe folgendes Problem:
mein Mann und ich haben im Mai in Dänemark geheiratet. Er hatte Touristenvisa.
Leider hat die
ABH den Antrag auf
AE abgelehnt (trotz Anwalt). Die sagten, er soll den Visaweg einhalten.
Also ist mein Mann im September zurück nach Libanon geflogen um den Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Wir haben soweit alle Papiere beisammen und müssen nur noch die Ehe im Libanon registrieren lassen, das machen wir aber vor Ort, weil ich morgen zu ihm fliege :happy: !
Ok, folgendes Problem:
unser Anwalt hat jetzt trotzdem einen Widerspruch gegen die
ABH geschrieben. Die Ausländerbehörde hat den Widerspruch an die Bezirksregierung in *** weitergeleitet.
Ich habe meinen Anwlt gefragt, was das soll, denn mein Mann ist sowiso gerade im LIbanon um den Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Er sagte, wenn die Bezirksregierung feststellt, dass die
ABH falsch gehandelt habe, dann bekämen wir Anwaltskosten erstattet (von der Stadt **). Und wir hätten was gegen die
ABH in der Hand.
Dann habe ich trotzdem nochmals bei der
ABH angerufen und die haben gesagt, dass der Widerspruch nur die Familienzusammenführung verlängern würde.
Denn solange es kein Ergebnis von der Bezirksregierung gibt, kann die
ABH auch nicht zum Visumsantrag zustimmen!!
Ich fände es besser, den Widerspruch zurück zu ziehen!
Außerdem glaube ich sowiso nicht, dass wir gewinnen und Geld ist mir sowiso egal, hauptsache mein Mann ist schnell zurück!!
Die
ABH hat gesagt, dass wäre auch besser, den Widerspruch zurück zu ziehen.
Jeder sagt was anderes.
Mein Anwalt sagt, die
ABH will mich verarschen und die
ABH sagt, der Anwalt ist schlecht und will nur Geld.
Außerdem hat sich mein Anwalt tierisch aufgeregt, dass ich mit der
ABH telefoniert hat. Er sagte, dass wäre seine Aufgabe!
Ist das wahr?