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Heirat in Türkei oder Deutschland ? (Gelesen: 1.240 mal)
Riddler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Türkei oder Deutschland ?
20.10.2004 um 20:18:28
 
Hallo, ich habe wieder mal ein paar Fragen. Kleine Zusammenfassung : Ich bin Deutscher und meine Freundin ist Türkin und befindet sich momentan auch in der Türkei. Nachdem sie in Deutschland eine Ausweisung erhalten hatte, ist sie freiwillig zurückgekehrt.

1) Ist es besser in der Türkei ein Heiratsvisum zu beantragen um in Deutschland zu heiraten, oder in der Türkei zu heiraten und die Heirat dann in Deutschland anerkennen zu lassen ?

2) Wo läuft das eigentlich mit dem Heiratsvisum, wird es immer erteilt oder ist es auch so ein Glücksfall wie mit dem Besuchervisum ?

3) Ist es richtig, daß wenn ein/e deutsche/r Staatsbürger/in ein/e Ausländer/in heiratetet, es nicht auf das Gehalt und den Wohnraum ankommt ? Ich habe 15-16.000 Euro Netto im Jahr und momentan eine 1 Zimmerwohnung.

4) Wie sieht es mit einer Arbeitserlaubnis für sie aus, darf sie sofort arbeiten, wenn sie mit mir verheiratet nach Deutschland darf ? Sie darf nämlich an ihrer alten Arbeitsstelle weiterarbeiten, wenn sie wiederkommt.

Vielen Dank.


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Türkei oder Deutschland ?
Antwort #1 - 20.10.2004 um 22:53:52
 
Zwischenfrage:

hat sie denn tatsächlich eine Ausweisungsverfügung erhalten?
Oder wurde sie evtl. "nur" zur Ausreise aufgefordert? Denn
dazwischen liegen Welten!

Wenn ja, hast du eine wichtige Frage vergessen:
wie wirkt sich denn die Ausweisung aus?

Denn die hätte eine Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 AuslG zur
Folge, für die dann ein Antrag auf nachträgliche Befristung
gestellt werden müsste.

Je nach Ausweisungsgrund kann das heikel werden  weinend
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 21.10.2004 um 03:52:45
 
Zitat:
Zwischenfrage:

hat sie denn tatsächlich eine Ausweisungsverfügung erhalten?
weinend



@fons: Siehe
hier
.

@Riddler: Verwende bitte die Begriffe richtig, klar, Du bist nicht vom Fach, wir hatten aber schon drüber geschnackt. Siehe auch Definitionen in der FAQ!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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