Zitat:denn hier geht man davon aus das eben die certified copy das ultimum des machbaren ist, versuchen werde ich das aber trotzdem
Moin moin Hugo,
ich hatte ja schon empfohlen, die deutsche Botschaft ggf. über Vertrauensanwalt überprüfen zu lassen. Nur,
Du mußt die Botschaft irgendwie in das Verfahren einbinden können. Und das geht m.E. am einfachsten,indem Du Dich auf den (durchaus vertretbaren) Standpunkt stellst, Deine Tochter sei deutsche Staatsangehörige - was sie vermutlich auch ist.
Wenn sie deutsche StAng ist, hat sie Anspruch auf einen deutschen Personenstandseintrag. Rechtsgrundlage ist § 41 Personenstandsgesetz. Da die Geburt länger als sechs Monate zurückliegt, muß sie auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres Berlin) beim Standesamt I nachbeurkundet werden.
Zur Mitwirkung bei dem Antrag ist nach § 8 Abs. 3 Konsulargesetz die deutsche Auslandsvertretung verpflichtet, die Befugnis zur Aufnahme der Niederschrift ist den Konsularbeamten übertragen (nicht Honorarkosul) , notfalls ist in Deinem Fall die Konsularabteilung der deutschen Botschaft zuständig. Da Du für Deine deutsche Tochter tätig wirst, können sie da nicht raus.
Dann müssen sie ggf. den Antrag nach Berlin weiterleiten und bei Zweifeln ggf. noch selbst ermitteln oder auf Antrag der Senatsverwaltung Berlin.
Wenn alle Stricke reissen und die Anerkennung der Vaterschaft nicht akzepiert wird, kannst du die Anerkennung nachholen, sie wirkt auf alle Fälle zurück.
Nach der Geburtsbeurkundung und Eintragung der Vaterschaft in dem deutschen Geburtenbuch möchte ich sehen, wie das BVA da noch Zweifel anmelden kann.
Zitat:das heisst ich muss den gesetzestext uebersetzt natuerlich mit beifuegen, obwohl ich dachte jenes wuerde in den akten bei den behoerden liegen
schön wärs, leider gehört Belize nicht zu den 123 von 192 Staaten, bei denen Informationen hier vorliegen.
Ich habe außer rudimentären Infos über die Staatsangehörigkeit auch nix, sorry. Aber soviel noch zur Staatsangehörigkeit:
nach meinen Infos hat deine Tochter die belizisch bereits durch Geburt erworben, sie konnt diedeutsche also nicht -wie du- verlieren.
Ich hoffe, das hilft erst ,mal weiter, wenn nicht, melde Dich bitte.
Alles Gute
Ronny